Politik | Wohnreform

Die Lex Mair

Mehr Wohnungen für Ansässige, gezielte finanzielle Förderungen sowie Entbürokratisierung und gesalzene Strafen bei Missbrauch – damit soll Wohnen wieder leistbar werden.
Wohnreform LR
Foto: Seehauserfoto
  • Gleich drei Landesräte, Ulli Mair, Peter Brunner und Luis Walcher, stellten heute (18. Februar) gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher die Schwerpunkte der neuen Wohnreform vor – mit der zum einen an vielen kleinen Stellschrauben gedreht und zum anderen eine Abkehr von der bisherigen Überregulierung und Vorschriftswut vollzogen wird. Wie Landeshauptmann Kompatscher eingangs erklärte, soll damit ein wichtiger Schwerpunkt des Regierungsprogramms umgesetzt werden, denn in beinahe jeder Bürgerversammlung stehe das Thema leistbares Wohnen an oberster Stelle. „Schuld“ daran sei unter anderem der Erfolg Südtirols, der das Land zu einem der begehrtesten Lebensräume gemacht hat, wodurch aber auch den Einheimischen Wohnraum entzogen wurde. 

  • Wohnungsnot in Südtirol: Bauen, bestehenden Wohnraum den Ansässigen zurückgeben und Entbürokratisierung – damit soll das Wohnen in Südtirol wieder leistbar werden. Foto: Seehauserfoto
  • In den vergangenen Wochen und Monaten sind immer wieder Teilbereich der Wohnreform vorgestellt worden, wie beispielsweise im Rahmen der Mediengespräche, in denen Landesrat Peter Brunner und Luis Walcher die Neuerungen vorstellten, die ihre Ressorts betreffen. So wird beispielsweise der Verkauf der geschlossenen Höfe eingeschränkt wie auch die touristischen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb, gleichzeitig werden Unterkünfte für Mitarbeiter in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben und in Skigebieten bereitgestellt. Das Gros der Änderungen bzw. Neuerungen fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich von Wohnbau-Landesrätin Mair, die das Ziel dieser Reform mit den Worten zusammenfasste: Wohnraum für Ansässige bereitstellen und das Prozedere vereinfachen. 

     

  • Gamechanger

    Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair: „Es ist uns in kurzer Zeit gelungen, praktikable Kompromisse zwischen den sozial- und marktorientierten Verbänden sowie Interessensvertretungen im Bereich Wohnen zu erzielen.“ Foto: Seehauserfoto

    Neben den bestehenden Wohnangeboten und dem WOBI soll der gemeinnützige Wohnbau, der in den großen Städten Österreichs bereits eine lange Tradition, in Südtirol jedoch aufgrund der hohen Eigentümer-Quote nie Fuß gefasst hat, zum „Gamechanger“ werden. Nicht nur die Gemeinden selbst, die damit zu einem Akteur werden und die Wohnungsnot auf ihrem Territorium selbst konsequent angehen können, sondern auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können zu Bauträgern werden. Wie Mair erklärte, besteht vonseiten der Gemeinden ein großes Interesse, das erste Pilotprojekt wurde in Brixen gestartet. Die Schaffung von gemeinnützigen Wohnungen war zwar schon bisher möglich, allerdings nur im Falle einer Wiedergewinnung. Zukünftig soll dies auch für den Neubau gelten. Das Land gewährt dafür weitreichende Unterstützung, indem es 55 Prozent der Planungs- und Baukosten fördert. Die Zweckbindung wird auf 30 Jahre festgeschrieben.

  • 100-prozentige Konventionierung

    Neue Wohnbauzonen und Wohnkubatur, die beispielsweise bei einer Änderung der urbanistischen Zweckbestimmung entsteht, bleiben künftig zu 100 Prozent den Ansässigen vorbehalten. Bisher hat diese Regelung nur für Gemeinden mit Wohnungsnot gegolten. Bei Inanspruchnahme einer Wohnbauförderung wird neben der Sozialbindung auch die Bindung für Ansässige eingetragen. Weiters wird die Sozialbindung von zehn auf 20 Jahre verlängert. Während dieser Laufzeit wird es künftig einfacher sein, die Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten. Bei einem Verzicht auf die Förderung kommt ebenfalls eine vereinfachte Regelung zum Tragen.

    Ein wichtiges Instrument werden dabei die konsequenten Kontrollen gegen Missbrauch sein. Diese Kontrollen sollen, anders als bisher, flächendeckend durchgeführt und an externe Dienstleister vergeben werden. Gesalzen sind die Strafen, wenn der Wohnraum zweckentfremdet wird, beispielsweise durch touristische Vermietung (30.000 Euro). Landesrätin Mair ließ dabei auch keinen Zweifel aufkommen, dass die Landesregierung gewillt ist, hart durchzugreifen.  

  • Mitarbeiterwohnungen

    Der Bereich der Mitarbeiterwohnungen fällt in den Zuständigkeitsbereich von Urbanistik-Landesrat Peter Brunner. Mitarbeiterunterkünfte können in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben im landwirtschaftlichen Grün ohne Änderung der Zweckbestimmung vorgesehen werden. Ebenso in Sonderzonen für Infrastruktur und Skigebieten, wo bis zu 20 Prozent der neu errichteten Kubatur Wohnzwecken dienen darf. Für Mitarbeiterwohnungen ist weiters die Umwandlung bestehender Baumasse in Wohnkubatur, auch mit Überdichte, möglich.

     

  • Wohnraum zurückgeben

    In das Ressort Tourismus fallen die Einschränkungen bzgl. touristischer Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb. Wie der zuständige Landesrat Luis Walcher erklärte, seien damit nicht die Privatzimmervermietungen gemeint, die eine lange Tradition in Südtirol hätten, sondern die Vermietung von Wohnungen ohne eine entsprechende Lizenz oder Genehmigung. Allein die Ankündigung einer strengen Regulierung gekoppelt mit Strafen habe dazu geführt, dass wieder mehr Wohnungen auf dem Markt sind, berichtete der Tourismuslandesrat. Künftig sollen nur jene vermieten können, die über eine angemessene berufliche Qualifikation verfügen sowie in das Handelsregister eingetragen sind. Künftig muss die Tätigkeit am Wohnsitz bzw. Rechtssitz ausgeübt werden, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit auf ein einziges Gebäude beschränkt wird. Auch hier sollen durch Kontrollen externer Dienstleister die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen werden. Weiters will die Landesregierung gegen die sogenannten Streuhotels, eine weiterer Trend der touristischen Vermietung, der in letzter Zeit stark im Kommen war, vorgehen. Dabei handelt es sich um Beherbergungsbetriebe, deren Zimmer sich in verschiedenen Gebäuden eines historischen Ortskerns befinden. In Gemeinden mit Wohnungsnot dürfen künftig keine Streuhotels mehr errichtet werden.

    Bereits gestern (17. Februar) hat Landesrat Walcher die Richtlinien für den Verkauf der geschlossenen Höfe vorgestellt. Wie berichtet, gilt hier als Voraussetzung für den Erwerb, dass der neue Eigentümer selbstbewirtschaftender Bauer bzw. Bäuerin sein und einen der mit Durchführungsverordnung festgelegten Studientitel oder ein Diplom haben muss. Alternativ ist eine mindestens fünf Jahre umfassende Tätigkeit in der Landwirtschaft bzw. frühere Berufserfahrung in der Landwirtschaft vorzuweisen.

  • Vorstellung der Wohnreform: Landeshauptmann Arno Kompatscher sowie die Landesräte Ulli Mair, Peter Brunner und Luis Walcher stellten heute die Details zur Wohnreform vor. Foto: Seehauserfoto
  • Förderungen

    Unter dem Motto „gezielt fördern“ können die Bürgern neben der Wohnbauförderung künftig auch auf das zinsbegünstigte Darlehen zurückgreifen. Ein Teil der Zinsen wird dabei vom Land Südtirol übernommen. Zudem soll das erfolgreiche Modell des Bausparens, das im Jahr 2015 eingeführt wurde, fortgeführt werden, wobei der Fokus vor allem auf junge Menschen und Familien gelegt wird. Der Entwurf für eine Neuregelung soll innerhalb März vorliegen. Gefördert wird künftig auch das Bauen im Bestand, beispielsweise beim Sanieren, Verdichten und Aufstocken (20 Prozent) und zehn Prozent bei mehrgeschossigen Bauten. Bereits im Gesetz vorgesehen, aber erst jetzt aktiviert wird der Garantiefonds für Vermieter, der einen Schutz bei Mietausfällen und Schäden bieten soll. Finanziert wird der Garantiefonds zum einen durch einen Teil der Mieteinnahmen, zum anderen durch das Land. Die bereits in Kraft getretene Bestimmung zum Wohnen mit Preisbindung wird durch das Vorkaufsrecht fürs WOBI in Gemeinden mit Wohnungsnot ergänzt. 30 Prozent des Wohnraums sollen dadurch in Form von Mietwohnungen für den Mittelstand bereitgestellt werden. 

  • Bozen: Insbesondere in den Städten wie Bozen oder Meran sind bezahlbare Wohnungen Mangelware. Foto: Seehauserfoto
  • Entbürokratisierung

    Während in den vergangenen Verwaltungsperioden Regelungen eingeführt wurden, die laut Landesrätin Mair unleserlich waren sowie in der Praxis sehr widersprüchlich, sollen nun die Verfahren vereinfacht und dadurch beschleunigt werden. Klare Richtlinien sollen dabei für das Wohnen für Ansässige eingeführt werden. Berechtigt ist, wer fünf Jahre Ansässigkeit, einen Arbeitsvertrag oder einen Studienplatz in Südtirol nachweisen kann, alle bisher gültigen Einschränkungen sollen entfallen. Weiters soll der Landesmietzins flexibler geregelt werden mit einer Differenzierung je nach Gemeinde. Die Berechnung für die Wohnbauförderung wird drastisch vereinfacht. So werden aufwendige Zugangskriterien entfallen, wie etwa die Berechnung der Wohnfläche, an deren Stelle künftig nur noch die Katasterkategorie ausschlaggebend ist. „Die Höhe der Förderung wird anhand eines Grundbetrags je Familiengröße berechnet, der um den Einkommensfaktor sowie etwaige Zuschläge für mehrgeschossiges Bauen oder Bauen im Bestand angepasst wird“, erklärte Landesrätin Mair. Abgeschafft werden komplizierte Detailregelungen, beispielsweise für Notstandshilfen, soziale Härtefälle und für barrierefreies Bauen. 

    „Wir werden die Probleme damit nicht von heute auf morgen lösen können“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher abschließend. Schritt für Schritt wolle man aber in die richtige Richtung gehen. Derzeit liegt der Entwurf der Wohnreform 2025 beim Rat der Gemeinden. Voraussichtlich am kommenden Dienstag wird sich die Landesregierung damit befassen, anschließend die drei zuständigen Gesetzgebungsausschüsse – je nach Bereich – und im April soll die Wohnreform im Landtag behandelt werden. Alle Details zur Reform sind übrigens auf der Webseite des Landes unter https://wohnen.provinz.bz.it abrufbar. 

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Salto User
opa1950 Di., 18.02.2025 - 19:39

Es ist uns gelungen in kurzer Zeit gelungen ??????????Große Worte der Mair. Fragt sich nur was ihnen in einem Jahr gelungen ist. Fragt sich nur was sich beim WOBI im letzten Jahr getan. Das einzige was passiert ist daß Ausländern fast auf Abruf eine Neu Sanierte Wohnung fast Gratis zur Verfügung gestellt wird. Nebenbei Wohnungen welche ihnen im Leben nie wegen ihres Einkommens zugewiesen werden dürfte . Aber in Südtirol ist es möglich BMW X5 , Porsche Cayenne oder Mercedes SUV zu fahren und eine Sozialwohnung zugesprochen bekommen und maximal Euro 80 Miete zu bezahlen.Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? So Etwas ist nur dank unserer Landesregierung in Südtirol möglich.

Di., 18.02.2025 - 19:39 Permalink
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nobody Di., 18.02.2025 - 20:28

Mal abwarten. Man muss nicht alles gleich schlechtreden. Zumindest ein brauchbarer Anfang (wenn es denn auch durchgezogen wird).

Di., 18.02.2025 - 20:28 Permalink
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Salto User
opa1950 Mi., 19.02.2025 - 06:30

Antwort auf von nobody

Sie schreiben von abwarten. Fragt sich nur auf was? Der Zug ist schon längst abgefahren. Wir haben zur Zeit die schlechteste Landesregierung aller Zeiten.Hier geht es nur noch um leere Worte und Versprechung und Wichtigtuerei mehrerer Landesräte und Landesrätinen.

Mi., 19.02.2025 - 06:30 Permalink
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Günther Stocker Mi., 19.02.2025 - 09:37

Uli gibt Gas, sie muss dringend was tun um ihre Chance zu nützen.
Aber die SVP wird schon sorgen dass sie nur die Brösel bekommt und hin und wieder eins auf den Deckel.

So funktioniert Politik in Südtirol - nur nicht was grosses planen und umsetzen - sonst könnte doch jemand denken dass es bisher nicht so toll funktioniert hat.

Mi., 19.02.2025 - 09:37 Permalink