Im Fokus der Justiz
Nach dem gewalttätigen Übergriff in der Nacht von Freitag auf Samstag (16. Juli), bei dem der 19-jährige Davide Gallo von den beiden CasaPound-Mitgliedern Davide Brancaglion und Mirko Gasperi tätlich angegriffen und im Gesicht verletzt worden sein soll, hat die Bozner Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungen eingeleitet. Ein wichtiges Beweisstück ist dabei ein Handy-Video, das den Vorfall zeigt und in dem zumindest Brancaglion deutlich zu erkennen ist. Bisher habe sein Klient nichts gestanden, lässt Brancaglions Anwalt den Corriere dell’Alto Adige wissen.
Am Montag hat Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi Forderung nach dem Rücktritt von Davide Brancaglion als Stadtviertelrat von Don Bosco wiederholt. Die Demokratie könne alles akzeptieren, aber nicht Gewalt, sagte Caramaschi bei seiner allwöchentlichen Pressekonferenz zu den Beschlüssen der Stadtregierung Nachmittag. “Credo sarebbe dignitoso che quella persona comprendesse e ritengo sarebbe opportuno si dimettesse”, so der Bürgermeister. Auch die Bozner Grünen und Projekt Bozen verurteilen “aufs Schärfste die erneute, gravierende, politisch motivierte Gewalttat”. Und die Bewegung I Love My Town (ILMT) um den ehemaligen Bürgermeisterkandidaten Vanja Zappetti fordert die Gemeinde Bozen auf, sich als Zivilpartei in ein allfälliges Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Täter einzulassen. In ihrer Forderung beruft sich ILMT auf das so genannte Scelba-Gesetz. Dieses wurde 1952 verabschiedet und stellt die Verherrlichung des Faschismus unter Strafe. “Dieser politisch motivierte Gewaltakt, ausgeübt von Anhängern einer Gruppe, die sich offen auf die faschistische Ideologie beruft, ist eine offenkundige Verletzung des Scelba-Gesetzes”, schreibt ILMT in einer Aussendung.
Inzwischen droht zumindest einem der beiden mutmaßlichen Täter weiterer Ärger. Mirko Gasperi wird gemeinsam mit den beiden CasaPound-Gemeinderäten Andrea Bonazza, Maurizio Puglisi Ghizzi sowie Patrik Stecher vorgeworfen, an Weihnachten 2013 Flugblätter verteilt zu haben, auf denen geköpfte Thun-Engel zu sehen waren und die Auslagerung der Thun-Produktion verurteilt wurde. Die vier sind wegen erschwerter Diffamierung angeklagt. Am 15. September dieses Jahres findet am Bozner Landesgericht die letzte Verhandlung statt. Doch schon jetzt hat die Firma Thun ihre Schadenersatzforderung bekannt gegeben: 500.000 Euro verlangt Thun wegen des Imageschadens, den die Flugblattaktion verursacht habe.