Gesellschaft | Beschilderung

Gleiche Schilder für alle

Auf allen Wanderwegen müssen künftig Holzschilder stehen. Auch die Markierung wird vereinheitlicht. Beim Sprachgebrauch gilt nach wie vor das Fitto-Durnwalder-Abkommen.
Holzschilder
Foto: Othmar Seehauser

Es ist vollbracht. Nach jahrelangen Diskussionen und Polemiken – man erinnere sich an die gelben Metallschilder, die die Gemeinde Mühlwald im Sommer 2017 eigenmächtig angebracht hat – hat die Landesregierung jetzt ein Machtwort gesprochen. Am Dienstag wurden die neuen Richtlinien für die Beschilderung von Wanderwegen beschlossen. Künftig müssen auf sämtlichen Wegen, die Teil des landesweiten Wegenetzes sind, einheitliche Holzschilder angebracht werden. Aus heimischem Holz.

Auch die Markierung wird vereinheitlicht. Und bei der Sprachverwendung kommt das Fitto-Durnwalder-Abkommen von 2012 zum Greifen. “Die Hinweise müssen zweisprachig sein, es können aber auch Piktogramme verwendet werden. Bei den Ortsnamen hingegen müssen nur jene Namen angeführt, die auch im jeweiligen Sprachgebauch verwendet werden”, erinnert Landeshauptmann Arno Kompatscher. Sprich, Ortsnamen, die in Verwendung sind, müssen auf den Wegschildern zweisprachig ausgewiesen werden. Wenn nicht, genügt die einsprachige Bezeichnung. Darüber entscheiden müssen die Wegehalter von Fall zu Fall.

In mehreren Treffen mit den Wegehaltern – AVS, CAI, Tourismusorganisationen, Naturparkverwaltungen – wurde  auch über das Material diskutiert, wie Tourismuslandesrat Arnold Schuler verrät. Sollen die Schilder wie bisher aus Holz sein oder aus haltbareren Materialien wie Metall oder Kunststoff? “Holz hat sich als Material für die Beschilderung einstimmig durchgesetzt: Schließlich ist Holz schöner und zudem ein Symbol für Südtirol”, erklärt Schuler die Entscheidung. Die neuen Schilder werden nicht sofort aufgestellt, sondern im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten anstelle der beschädigten oder verwitterten Schilder angebracht.

Die neuen Beschilderungs- und Markierungs-Richtlinien sind der zweite große Wurf nach der “Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol”, die das Land Südtirol Ende 2016 gemeinsam mit den Wegehaltern und Grundbesitzern unterzeichnet hat. Diese hält zum einen fest, dass die Wegehalter für die ordentliche Instandhaltung von Wanderwegen zuständig sind, während sich die Forstverwaltung des Landes für die außerordentlichen Arbeiten verantwortlich zeigt.