Chronik | Gesetz

Umweltsünder aufgepasst!

Wer Verbrechen gegen die Umwelt begeht, wird zukünftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Senat abgesegnet.

Der Vorschlag war von der italienischen Regierung gekommen. Zwei Jahre lang lag er am Tisch, wurde immer wieder überarbeitet und abgeändert. Der Senat segnete das Dekret, mit dem Umweltvergehen in das Strafgesetzbuch eingeführt werden, am Dienstag schließlich ab, nachdem die Abgeordnetenkammer bereits ihr Ok gegeben hatte. 170 Senatoren stimmten für den Gesetzesentwurf 20 dagegen, 21 enthielten sich der Stimme.

Senatspräsident Pietro Grasso freut sich auf Twitter.

Im Titel VI-bis, der im Strafgesetzbuch eingeführt wird, sind jene Vergehen gegen die Umwelt aufgelistet, die in Zukunft unter Strafe stehen. Darunter Umweltverschmutzung, Tod oder Schäden infolge von Umweltverschmutzung, Verursachung von Umweltkatastrophen, Fahrlässigkeiten gegen die Umwelt, Handel und Ablagerung von hoch-radioaktivem Material, Verweigerung von Umweltkontrollen, unterlassene Entsorgung.

Umweltsünder müssen zukünftig mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu 15 Jahren rechnen. Auch Geldstrafen sind vorgesehen, die ebenso wie die Gefängnisstrafen abhängig vom jeweiligen Vergehen sind.