Politik | Sand in Taufers

Kommissarischer Verwalter ernannt

Die Landesregierung hat heute den kommissarischen Verwalter für die Gemeinde Sand in Taufers ernannt. Nach einem Misstrauensantrag wurde der Gemeinderat aufgelöst.
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Foto: Bündnis Taufers 2010/Facebook

Wie berichtet wurden vor einer Woche Bürgermeister Josef Nöckler und der Gemeinderat von Sand in Taufers abgewählt. 11 Gemeinderäte stimmten für den „begründeten Misstrauensantrag gegenüber dem Bürgermeister und den Ausschussmitgliedern“, 7 sprachen sich dagegen aus. Grund für das Zerwürfnis war die Schließung des Hallenbades Cascade, die laut Bürgerlisten-Bürgermeister Nöckler wegen der zu hohen Kosten unvermeidbar war. Die Mehrheit der SVP-Gemeinderäte sah die Sache jedoch anders und forderte Nöckler auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schließung des Hallenbades zu verhindern bzw. eine sofortige Wiedereröffnung zu erreichen. Im Rahmen einer über zweistündigen Gemeinderatssitzung versuchte Nöcklar zwar das Unvermeidbare abzuwenden, was ihm allerdings nicht gelang. Schwer wogen die Vorwürfe gegen ihn, in denen von Drohungen, einseitigen Entscheidungen und Alleingängen die Rede war. 

 

 

Bis zu den Neuwahlen, die laut Kodex der örtlichen Körperschaften an einem Sonntag zwischen dem 1. Mai und dem 15. Juni 2023 stattfinden werden, wird die Gemeinde unter kommissarische Verwaltung gestellt. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Alfred Valentin, den langjährigen Generalsekretär von Bruneck, mit dieser Aufgabe betraut. Der 64-jährige Alfred Valentin stammt aus Sand in Taufers und lebt in Kematen. Seine erste Stelle als Gemeindesekretär trat er nach Abschluss des Befähigungslehrgangs in Feldthurns an, später wechselte er nach St. Lorenzen. Von 1998 bis 2021 war er Generalsekretär der Gemeinde Bruneck, von 2005 bis 2011 stand er dem autonomen Verband der Südtiroler Gemeindesekretäre vor. „Valentin bringt als langjähriger Generalsekretär der Gemeinde Bruneck eine große Erfahrung in der Gemeindeverwaltung mit“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Er wird bis zur Neuwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin und des Gemeinderats im Amt bleiben. Als kommissarischer Verwalter erhält er die Amtsentschädigung eines Bürgermeisters.