Ein Landesgesetz zum Klimaschutz?
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Der Klimaschutz wird eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Landtags sein. Es geht vor allem um die Umsetzung des Klimaplans mit seinen immerhin 157 Maßnahmen, im Juli 2023 offiziell beschlossen. Der Klimaplan Südtirol 2040 – so noch-LH Kompatscher – ist eine politische Selbstverpflichtung, und war ein starkes Thema in einigen Wahlprogrammen, weshalb die Bürger im Regierungsprogramm 2023-2028 zu Recht seine Umsetzung beanspruchen können.
Andernfalls riskiert der Klimaplan zum zahnlosen Tiger zu werden, riskiert man die Erfahrung des alten Klimaplans von 2011 zu wiederholen. Doch dafür reicht die Zeit nicht mehr. Überdies muss der Klimaplan 2040 nachgeschärft werden, denn zahlreiche Maßnahmen sind noch vage und „soft“ (Konzepte, Arbeitsgruppen, Studien). Vor allem den Unternehmerverbänden ist es gelungen, Vieles im Klimapaket möglichst offen und flexibel zu halten. Weil der Klimaplan naturgemäß keine rechtliche Verbindlichkeit hat und seine Ziele von niemandem eingeklagt werden können, zeichnet sich jetzt ein mühseliges Tauziehen zwischen Politik und Interessenverbänden um jeden wirklich wirksamen Schritt zur CO2-Emissionsreduzierung ab. Ein Landesgesetz kann das ändern.
Klimaschutz verbindlich festschreiben
Der einzige Weg, dieses Planungswerk verbindlicher werden zu lassen und sich von vielen Bremsern auf dem Weg zur Klimaneutralität zu lösen, ist ein Klimaschutzgesetz. Erst wenn Ziele quantitativ beziffert werden, wenn CO2-Reduktionsverpflichtungen genau festgeschrieben werden, Verfahren verbindlich geregelt, Sektoren- und Etappenziele hin bis zur Klimaneutralität 2040 festgelegt werden, gewinnt der Klimaplan an Biss.
Südtirol ist dazu von staatlicher Seite nicht verpflichtet, doch die Landesautonomie erlaubt es dem Land, in seinen Zuständigkeiten den Weg für konsequenten Klimaschutz zu bahnen. Auch das Zusammenwirken für die CO2-Reduktionsmaßnahmen zwischen Regierung in Rom und Regionen ist noch nicht geregelt, denn im Unterschied zur Mehrheit der EU-Länder hat Italien noch kein Klimaschutzgesetz. Somit fehlen noch die klaren staatlichen Vorgaben für die Regionen im Klimaschutz. Dieses nationale Gesetz wird kommen und erste Entwürfe liegen schon Südtirol kann derweil mit gutem Beispiel vorausgehen, denn Klimaneutralität schon 2040 wird weder Rom allgemein festschreiben noch den Regionen vorschreiben, sondern EU-Vorgaben übernehmen (Klimaneutralität bis 2050). Südtirol braucht dieses Gesetz nicht abzuwarten, sondern kann seinem Anspruch, „Klimaland“ zu sein entsprechend, Klimaschutz in seinen autonomen Zuständigkeiten selbst weiterbringen.
Welchen Zweck hätte ein solches Gesetz?
Im Unterschied zum Klimaplan, eine Art Maßnahmenprogramm, setzt ein Gesetz einen verbindlichen Rahmen, der die Politik in den kommenden 16 Jahren in die Pflicht nimmt. Ein Landesgesetz schafft die nötige langfristige Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die Politik, Unternehmen und Gesellschaft. In Deutschland haben aus diesem Grund schon 9 Bundesländer Klimaschutzgesetze mit quantitativen Klimazielen verabschiedet. Neben verbindlichen Zielen braucht es transparente Verfahren, ein systematisches Monitoring, unabhängige Überwachungsinstanzen, Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Subventionen und Vergabepraxis, neue Verfahren zur Klimaverträglichkeitsprüfung von Großprojekten, Regelungen zum Klimaschutz in den Gemeinden und einiges mehr.
Welche Kernelemente sollte das Landesklimaschutz umfassen?
Vor allem muss ein quantifiziertes Minderungsziel (Klimaneutralität) festgelegt werden, das auch mehrere Zwischenziele vorsieht. Der Klimaplan, seine Umsetzung, seine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung werden zur Aufgabe der Landesregierung. Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien wird damit zum öffentlichen Auftrag und gesetzlichen Pflicht. Neue Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien und zum Abbau der fossilen Energieverwendung müssen durch den Landtag. Dies erlaubt es der Landesregierung Durchführungsverordnungen zu Einzelbereichen des Klimaschutzes zu beschließen.
Das Klimaschutzgesetz setzt auch den Rahmen für eine klimaneutrale Landesverwaltung, für Maßnahmen im öffentlichen Gebäudebereich und bei den privaten Heizungen, bei der Mobilität und im öffentlichen Beschaffungswesen. Um diese Vorbildfunktion auch auf die Gemeinden auszudehnen, könnte das Land Fördermaßnahmen für Klimaschutz-Gemeinden ins Gesetz schreiben. Dort wird sich auch ein Mechanismus für das Monitoring und die Berichtspflichten finden, die alle 2-3 Jahre erfüllt werden müssen. Ein unabhängiges Expertengremium berät die Landesregierung, schlägt selbst Maßnahmen vor und überwacht die Berichtspflichten. Es muss sich um ein vom Landtag berufenes interdisziplinäres Wissenschaftlerkomitee handeln, das keiner Weisungsmacht untersteht.
Wenn die neue Landesregierung es ernst meint mit dem Klimaschutz, muss ein solches Gesetz ganz oben auf die Agenda und ins Koalitionsprogramm, ganz unabhängig von ihrer Zusammensetzung. Denn Klimaneutralität ist bis 2040 gar nicht erreichbar, wenn nicht Ziele und Maßnahmen gesetzlich untermauert werden.
Von den ängstlich auf die…
Von den ängstlich auf die nächsten Wahlen schielenden Politikern, werden die w i r k s a m e n -, für die Bürger aber e i n s c h r ä n k e n d e n MAßNAHMEN viel zu langsam kommen.
Die unter Fieber leidende Natur, wird leider noch mit mehr Katastophen die Maßnahmen einfordern müssen:
punkturelle Starkregen / - Schneefälle
zerstörende Wirbelstürme,
zu lange Trockenzeiten in denen Pflanzen + Bäume unter Wassermangel leiden oder sogar eingehen,
Gewitter mit gefährlichen Blitzen,
schwere Hagelschläge usw.