Politik | 5. POLITiS-Forumsgespräch zur Bürgerbeteiligung am Do, 24. April, 20.00 Uhr, Kolpinghaus, Bozen (in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für Partizipation)

Transparenz darf kein bloßes Schlagwort bleiben

Unmittelbar nach der Landtagswahl 2013 hat LH Arno Kompatscher ein Schlagwort so betont wie kein anderes: Erneuerung und Transparenz. Der SEL-Skandal, der Fall Gastrofresh, die Projektierung des BBT, und zahlreiche kleinere, umweltrelevante Bauvorhaben haben deutliche Lücken im Recht auf Transparenz der Verwaltung aufgezeigt, obwohl manchmal Millionen an Steuermitteln im Spiel sind. Der Skandal um die goldenen Politikerpensionen hat den Mangel an Transparenz ganz eklatant ins Licht gerückt: hätten die zuständigen Stellen die Karten gleich bei Verabschiedung des Gesetzes auf den Tisch gelegt, wären Bürger und Öffentlichkeit sofort alarmiert gewesen und hätten ein Veto im demokratischen Verfahren einlegen können.
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Seit knapp einem Jahr ist das staatliche "Transparenzdekret" in Kraft (Legislativdekret Nr.2/2013, n.33), das für Italiens öffentliche Verwaltung eine Open Data-Verpflichtung eingeführt hat: alle öff. Verwaltungen werden verpflichtet, die Daten bezüglich von Ausgaben von mehr als 1000 Euro im Open-Data-Format ins Netz zu stellen. Das Gesetz ist unter dem Druck zahlreicher Bürgerrechtsgruppen für mehr Transparenz und Information entstanden (Open Media Coalition, Agorà Digitale usw.). Zentrale Vorschrift dieses Gesetzes ist: alle der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Amtsakten müssen OPEN DATA sein, also übers Internet zugänglich gemacht werden. Nun sieht es aber danach aus, dass der Staat einen Teil der neuen Open Data-Pflichten wieder zurücknehmen will, weil viele Verwaltungen nicht dazu in der Lage sind.

In Südtirol werden die Transparenzpflichten vom Landesgesetz Nr.17 vom 22.10.1993 geregelt, mit dem Titel "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu Verwaltungsunterlagen". Im Besonderen die Art. 24-27 regeln die Zugangsberechtigung, die Beschränkung des Zugangs und das Amtsgeheimnis bei der Öffentlichkeitspflicht von öffentlichen Ämtern. Zahlreiche Bestimmungen sind nach 20 Jahren unvollständig und reformbedürftig. In der vergangenen Legislatur mussten Oppositionsparteien vor Gericht marschieren, um Einblick in die Akten von Unternehmen in Landesbesitz zu erhalten. Auch viele Erfahrungen von Bürgern zeigen, dass die Transparenz der öffentlichen Organe, die Offenlegungspflichten und Verfahren des Zugangs der Bürgerinnen zu den Akten von öffentlichem Interesse nicht mehr den Maßstäben einer modernen Verwaltung und Demokratie genügen. Auch der LH Kompatscher hat die Notwendigkeit von mehr Transparenz in Politik und Verwaltung immer wieder unterstrichen.

Dem Thema Transparenz ist das 5. Treffen der Reihe "Forumsgespräche zur Zukunft der Bürgerbeteiligung in Südtirol" gewidmet, zu dem die Sozialgen. POLITiS und das Netzwerk für Partizipation für den 24.4., 20 Uhr ins Kolpinghaus laden. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, welche Rechte auf Information, auf Zugang zu Daten und Akten, auf Einbeziehung in Planungsverfahren Bürger und Bürgerinnen haben. Welche Regelungen sind dagegen in anderen Regionen und Ländern in Kraft, um den Zugang zu Daten und Fakten zu garantieren, die für die Öffentlichkeit relevant sind? Welche Grenzen gelten für den Zugang zu Daten der öffentlichen Verwaltung und Politik? Soll sich das Land Südtirol ein eigenes Transparenzgesetz geben? Soll ein "Transparenzbeauftragter" des Landtags für die Einhaltung dieser Regeln sorgen? Wo gibt es Handlungsbedarf beim Recht der Bürger auf Information seitens der öffentlichen Verwaltung?

Impulsreferate: L.Abg. Paul Köllensperger (Bewegung 5 Sterne), Dr. Karl Tragust (Präsident der Agentur für soziale und wirtsch. Entwicklung des Landes Südtirol). Moderation: Claudio Campedelli