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Verwaltungsstrafen bei Facharztterminen

Wer eine ambulante fachärztlich Leistung beim Sanitätsbetrieb vormerkt und nicht wahrnimmt, muss eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 35 Euro zahlen.
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Foto: Ivo Corrà
Die Südtiroler Landesregierung steht derzeit im Fokus von Fragen bezüglich der Verwaltungsstrafen bei nicht wahrgenommenen ambulanten Facharztterminen. Die Landtagsabgeordneten Maria Elisabeth Rieder, Franz Ploner, Paul Köllensperger und Alex Ploner (Team K) haben eine Reihe von Anfragen an die Regierung gerichtet, um Klarheit über die geltenden Regelungen zu erhalten.
Wer eine ambulante fachärztliche Leistung beim Sanitätsbetrieb vormerkt und diese aber nicht in Anspruch nimmt bzw. wahrnehmen kann, muss den Termin mindesten zwei Arbeitstage vor absagen. Wird der Termin nicht zwei Arbeitstag vorher abgesagt, ist eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro fällig.
Laut einer Antwort auf eine Fragestunde im Januar 2023 wurden bis Ende November 2022 insgesamt 16.115 Verwaltungsstrafen für verspätete oder nicht abgesagte Facharzttermine ausgestellt, die im Zeitraum von April bis September 2022 vorgemerkt waren. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1.098.941 Visiten vorgemerkt. Die Verwaltungsstrafen für den Monat Oktober 2022 wurden im Dezember 2022 zugestellt. Die weiteren folgen in den ersten Monaten 2023.
Besonders auffällig war die hohe Zahl an Rechtfertigungsschriften. Bis zum 5. Januar 2023 wurden der Bewertungskommission insgesamt 2.021 Rechtfertigungsschriften vorgelegt. Von den 1.643 behandelten Schriften wurden 1.232 Rekurse angenommen und nur 411 abgelehnt. Dies wirft die Frage auf, warum so viele „falsche Verwaltungsstrafen“ zugestellt wurden und ob das System derzeit überhaupt ausreichend effizient ist.
Im Folgenden stellten die Landtagsabgeordneten des Team K einige Fragen an die Landesregierung.
 
Möglichkeit der Absage per Erinnerungs-SMS
 
Bei der Fragestunde im Februar 2023 hat Sanitätslandesrat Kompatscher mitgeteilt, dass eine Visite auch durch Antwort auf die Erinnerungs-SMS abgesagt werden kann. In diesem Fall wird offenbar von einer Strafzustellung abgesehen. Die Landtagsabgeordneten möchten wissen, ob diese Aussage korrekt ist und ob tatsächlich bei rechtzeitiger Absage per SMS keine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
 
Optimierte Erinnerungs-SMS für termingerechte Absagen
 
Falls die erste Frage verneint wird, fordern die Politiker die Möglichkeit einer Optimierung der Erinnerungs-SMS. Dies würde bedeuten, dass die SMS so getimt werden, dass eine rechtzeitige Absage des vorgemerkten Termins möglich ist, um unnötige Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
 
Problematik bei fehlenden Einladungs-Briefen
 
Die Landtagsabgeordneten wurden darüber informiert, dass beim Screening gegen Brustkrebs Frauen mit der Einladung bereits einen vorgemerkten Termin zugewiesen bekommen. Allerdings erreichen einige Frauen die entsprechenden Briefe nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht, sodass sie keine Möglichkeit haben, den Termin abzusagen. Dies führt dann zu Strafen für nicht abgesagte Visiten. In der Folge wird gefragt, welche Möglichkeiten die betroffenen Frauen haben, wenn sie den Termin nicht selbst vereinbart und die Einladung nicht erhalten haben.
 
Stationäre Patienten und Verwaltungsstrafen
 
Die Landtagsabgeordneten haben auch Rückmeldungen erhalten, wonach Patientinnen und Patienten, welche stationär im Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgenommen sind und deshalb eine ambulante Untersuchung nicht wahrnehmen konnten, dennoch Verwaltungsstrafen wegen nicht abgesagter Visiten erhalten. In solchen Fällen müssen sie eine Bestätigung vom Hausarzt vorlegen. Dies wird von den Landtagsabgeordneten als Usus erachtet und es wird die Frage gestellt, ob dies nicht von Amtswegen überprüft werden kann bzw. im besten Fall vor der Ausstellung der Strafe.
Abschließend interessieren sich die Landtagsabgeordneten für etwaige Pläne die Regelungen der Landesregierung umfassen. Die Beantwortung dieser Fragen wird durch die Landesregierung erwartet.