Politik | Landtag

Umstrittenes Gutachten

Roberto Bizzo will ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit der Untersuchungskommission zur Sparkasse in Auftrag geben. Der Streit ist vorprogrammiert.
Roberto Bizzo
Foto: Hannes Prousch
Roberto Bizzo ist nicht zu beneiden.
Ganz gleich was der Landtagspräsident tut oder entscheidet, eine Seite wird immer lautstark protestieren. Entweder die politische Mehrheit nimmt den PD-Politiker in die Mangel oder die Opposition.
Nachdem vergangene Woche der 5-Sterne-Abgeordnete Paul Köllensperger den von der gesamten Opposition (mit Ausnahme von Hans Heiss und Brigitte Foppa) unterzeichneten Antrag zur Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Südtiroler Sparkasse beim Landtagspräsidium hinterlegte, hat Bizzo eine mehr als heiße Kartoffel in der Hand.
Die Geschäftsordnung des Landtages ist eigentlich klar. Dort heißt es im Kapitel „Untersuchungsausschuss“:
 
„Unbeschadet der Bestimmung gemäß Artikel 68, ernennt der Landtagspräsident/die Landtagspräsidentin auf begründeten Antrag von wenigstens einem Viertel der Landtagsmitglieder einen Untersuchungsausschuss, in dem jede Landtagsfraktion mit einem von ihr namhaft gemachten Mitglied vertreten ist. Im Antrag muss der zu untersuchende Gegenstand angegeben werden.“
 

Die Opposition

 
Es gibt in der Geschäftsordnung weder eine Bestimmung, die besagt, dass der zu untersuchende Gegenstand in die Zuständigkeit des Landtages fallen muss, noch einen Hinweis, dass der Landtagspräsident über die Einsetzung einer Untersuchungskommission zu befinden hat.
Die Einbringer des Antrages fordern den Landtagspräsident deshalb auf, das Dekret zur Einsetzung der Untersuchungskommission auszustellen. „Hier hat der Präsident keinen Ermessensspielraum“, ist Paul Köllensperger sicher, „er muss die Kommission einsetzen“. In dieselbe Kerbe schlagen auch die anderen Vertreter der Opposition.
Das ist ein Recht der Minderheit, das von einem Landtagspräsidenten ganz sicher nicht beschnitten werden kann“, sagt auch der Freiheitliche Roland Tinkhauser.
 

Die Mehrheit

 
Die Regierungsmehrheit, allen voran die SVP, sieht das ganz anders. SVP-Fraktionssprecher Dieter Steger wiederholte am Dienstag auf der Sitzung der Fraktionssprecher, die Forderung seiner Partei: Der Landtagspräsident möge den Antrag wegen Unzuständigkeit des Landestages ablehnen. „Die Sparkasse und die Stiftung haben mit dem Land nichts zu tun“, argumentierte Steger auf der Sitzung.
Der SVP-Fraktionssprecher wiederholte die Forderung die Untersuchung zur Sparkasse bereits im Keim zu ersticken. Laut dieser Interpretation habe der Landtagspräsident das Recht den Antrag abzulehnen. Man hängt sich dabei auf ein Wort auf. In der Geschäftsordnung des Landestages ist von einem „begründeten Antrag“ die Rede. Demnach kann und muss der Präsident entscheiden, ob der Sparkassen-Antrag begründet ist oder nicht.
 

Das Präsidium

 
Roberto Bizzo muss formal allein entscheiden. Dennoch brachte er die Frage auf der gestrigen Sitzung des Landtagspräsidium außerhalb der Tagesordnung ein. Neben Bizzo sitzen sein Stellvertreter Thomas Widmann, die SVP-Abgeordneten Maria Hochgruber Kuenzer und Helmuth Renzler, sowie der Freiheitliche Roland Tinkhauser im Landtagspräsidium.
 
Die Haltung der SVP ist dabei geschlossen: Der Antrag ist nicht zulässig. Ganz anderes Roland Tinkhauser. „Der Präsident kann und darf nicht über die Zulässigkeit des Antrages entscheiden“, sagt Tinkhauser. Diese Frage sei, wenn schon in einem zweiten Moment im Untersuchungsausschuss zu klären.
Auf der Präsidiumssitzung kam dabei eine Überlegung zu Tage, die von der gesamten Opposition geteilt wird: Der Ausschuss muss einberufen und ein Präsident gewählt werden. Danach kann die Mehrheit auf der ersten Sitzung der Untersuchungskommission mit der Begründung der Unzulässigkeit einen Antrag zur Auflösung stellen. Weil die SVP im Ausschuss über 17 Stimmen verfügt, braucht sie nur die Stimmen des PD um die Sparkassen-Untersuchung endgültig zu versenken.
 

Noch namenloser Gutachter

 
Weil keinerlei Abstimmung im Präsidium vorgesehen ist, fällte Roberto Bizzo am Dienstag keine klare Sachentscheidung. Vielmehr teilte der Landtagspräsident mit, er werden bei einem Rechtsprofessor der römischen Universität "La Sapienza" ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. Den Namen des Gutachters will Bizzo noch nicht bekannt geben. Diese Gangart hatte Bizzo vorab auch mit Landtagsvizepräsident Thomas Widmann abgeklärt, der bei er Sitzung nicht anwesend war.
Mit dem Gutachten soll nicht nur geklärt werden, ob die Sparkasse als Untersuchungsgegenstand des Landtages zulässig ist, sondern auch die Frage, ob der Präsident überhaupt entscheiden kann, ob ein Antrag „begründet“ sei oder nicht.
Es ist ein Schachzug mit dem man auf jeden Fall Zeit gewinnen wird
Einbringer Paul Köllensperger goutiert diese Lösung überhaupt nicht. „Dieses Gutachten wird mit Steuergeldern bezahlt und ich werde alle Kosten dem Rechnungshof melden“, kündigt der 5-Sterne-Abgeordnete an.
Genau das hatte bereits Sparkassen-Präsident Gerhard Brandstätter in einem Interview mit RAI Südtirol angekündigt, sollte der Untersuchungsausschuss Sparkasse wirklich zustande kommen.