Wirtschaft | Raumordnung

Leitfaden & Kies

Die Landesregierung hat den technischen Leitfaden für das neue Urbanistikgesetz genehmigt und die Entschädigungen für die Baukommissionen festgelegt.
Plan
Foto: upi
Seit 13 Monaten ist das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft inzwischen in Kraft. Bei der Umsetzung fehlen noch ein großer Teil der Instrumente und Durchführungsbestimmungen, die zur Anwendung des Gesetzes nötig sind. Wie bei einem Mosaik versuchen die Landesregierung und vor allem die zuständige Landesrätin die einzelnen Teile jetzt einzufügen, damit das Bild endlich präsentabel wird.
Diese Woche hat man hier einen weiteren Schritt getan.
 

Strategische Ziele

 
Ein wesentlicher Baustein des neuen Gesetzes ist das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft. Jede Gemeinde muss dieses Programm ausarbeiten und dabei die strategischen Entwicklungsziele in den Bereichen Mobilität und Erreichbarkeit, Tourismus, Landschaft und auch auf der sozial-ökonomische Ebene definieren.
 
 
Gesetzlich festgelegt sind Mindestinhalte, die dieses Entwicklungsprogramm enthalten muss:  Etwa eine Erhebung der leerstehenden Gebäude und der vorhandenen ungenutzten oder aufgelassenen erschlossenen Flächen, ein Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzept, ein Tourismusentwicklungskonzept sowie die Ausweisung und Abgrenzung des Siedlungsgebietes. Ausgearbeitet wird das Gemeindeentwicklungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit dem Gemeindeverband und einer Gruppe von Fachleuten.
Die Landesregierung hat diese Woche einen Technischen Leitfaden für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramm genehmigt. „Hauptzweck des Technischen Leitfadens ist es, eine sichere inhaltliche Grundlage für die Dokumente zu geben, die das Gemeindeentwicklungsprogramm bilden werden", sagt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Die von der SVP-Politikerin vorgelegten Technischen Richtlinien wurde von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit der Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsarchitekten und Denkmalpfleger, der Kammer der Ingenieure und der Kammer der Agronomen und Forstwirte ausgearbeitet.
 

75 Euro die Stunde

 
Ebenso hat die Landesregierung die Vergütungen für die Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft festgelegt: Sie wurden mit 75 Euro netto pro Stunde, zuzüglich eventueller Fürsorgebeiträge und Mehrwertsteuer, festgelegt. Für Bruchteile einer Stunde unter 15 Minuten wird keine Vergütung ausbezahlt. Die Stundenvergütung wird nach demselben Berechnungsmodus auch für Lokalaugenscheine entrichtet.
Landerätin Hochgruber Kuenzer zeigt sich erfreut: „Dank der eingebrachten Expertise der Fachleute kann in den Gemeindekommissionen ein konstruktiver Dialog über die Entwicklung unserer Ortschaften geführt werden. Es freut mich sehr, dass ich bereits viele positive Rückmeldungen von den an der übergemeindlichen Zusammenarbeit beteiligten Personen erhalte."
 
 
Die Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft bestehen aus dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin oder einer stellvertretenden Person sowie aus sechs Fachleuten, die der Gemeinderat für die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderats bestellt. Sie geben im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde eine begründete, nicht bindende Stellungnahme ab. Es ist hingegen Aufgabe der Bürgermeister, die Planung und die Projekte zu genehmigen.  
Zudem hat die die Landesregierung auch Änderungen an der Verordnung zum Bauwesen vorgenommen. So wurde festgelegt, dass in Bezug auf die zulässige Bauführung im Bannstreifen von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit Genehmigung der zuständigen Behörde Abstandsreduzierungen vorgenommen werden können sowie dass die Errichtung von unterirdischer Baumasse im Zuge eines Bauvorhabens generell zulässig ist, jedoch dabei 20 Prozent der bestehenden urbanistischen Baumasse nicht überschritten werden dürfen.