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KünstlerInnenverzeichnis: Die Details

Mit heute endet die Möglichkeit, sich für 2022 in das neue Landesverzeichnis für KünstlerInnen einzutragen. Die konkreten Details zum Verzeichnis und dessen Zweck.
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Foto: rhd
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Waren beide auskunftsfreudig und geduldig gleichermaßen, was unsere Fragen betrifft: Angelika Gasser, Amtsdirektorin der deutschen Kulturabteilung und Alexandra Pan, ebenfalls Amt für für Kultur und Gassers Stellvertreterin in der das Landesverzeichnis betreffenden Kommission. Foto: rhd

Wer sich beeilen sollte...

Das neu errichtete Landesverzeichnis für Kunstschaffende will zweierlei: Zum einen sollen all jene erfasst werden, die in Südtirol professionell im Kunstbereich arbeiten – salto.music hat darüber berichtet –, zum anderen erhalten all jene, die in dieses Verzeichnis eingetragen sind und die 2021 in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, vom Land Südtirol – für diese Zusatzrente – 500 Euro.

Für die, die es jetzt also eilig haben, hier die direkten Links zu den Antragsformularen in den drei Sprachen des Landes, die ausgefüllt und mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen, heute abgegeben oder abgeschickt werden müssen:

 

... und wer sich nicht zu stressen braucht

Für alle anderen, bzw. vor allem für jene, die noch nicht über eine Zusatzrente nachgedacht haben, oder die am Beginn ihrer KünstlerInnen-Laufbahn sind, oder die ihre Hausaufgaben diesbezüglich endlich erledigen möchten, ist dies eine gute Gelegenheit darüber nachzudenken und eventuell aktiv zu werden. Der nächste Termin für die Eintragung – bzw. Erneuerung der Eintragung – ist der 31. Mai 2023.

Wer (noch) keine Zusatzrente hat, bzw. 2021 keine Beiträge diesbezüglich entrichtet hat, muss sich also vom heutigen Abgabedatum nicht stressen lassen.

Wir haben im Vorfeld zum nachfolgenden Interview eine kleine Umfrage unter Musikerinnen und Musikern gemacht, die es unseres Wissens schaffen von der Musik, von der Kunst zu leben, bzw. es zumindest versuchen. Wir haben sie gefragt, wie sie das mit der Rente machen würden und die Rückmeldungen reichten von alles bestens (inkl. Aufbau einer Zusatzrente), über das Notwendigste, sprich gesetzlich Vorgesehene (I.N.P.S.) bis hin zu (noch) gar nichts, bzw. nur das absolut Unvermeidbare.

Teile aus diesen Rückmeldungen sind in den Fragenkatalog eingeflossen, mit dem wir vor wenigen Tagen Angelika Gasser (Amtsdirektorin) und Alexandra Pan, beide vom deutschsprachigen Amt für Kultur, konfrontiert haben. Beide haben sich direkt und von Beginn an mit dem neuen Landesverzeichnis für Kunstschaffende befasst.

Im Folgenden nun die Antworten mit denen die wesentlichen Fragen zum Landesverzeichnis in unseren Augen kompakt und nachvollziehbar beantwortet werden.

Eventuell neu auftauchende Fragen können sehr gerne in den Kommentaren zu diesem Beitrag oder per Mail gestellt werden: [email protected]. Wir werden versuchen, wieder klare und kompakte Antworten zu bekommen.

 

Liegt für die drei Sprachgruppen vor: Die Anträge um die Eintragung in das neue Landesverzeichnis der Kunstschaffenden.
Liegen für die drei Sprachgruppen vor: Die Anträge um die Eintragung in das neue Landesverzeichnis der Kunstschaffenden. Foto: rhd

 

Wie es zum Landesverzeichnis kam

Warum sollte ich mich als Kunstschaffende/r in das neue Landesverzeichnis eintragen lassen?

Das Landesverzeichnis ist im Kulturgesetz verankert und wird 2022 für alle Sprachgruppen – deutsch, italienisch und ladinisch – neu errichtet. Es dient vorerst dazu, alle in Südtirol ansässigen und berufsmäßig tätigen Künstler und Künstlerinnen zu erfassen, in allen Sparten: Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Performance, Design…

Gleichzeitig wurde klar, dass viele Künstlerinnen und Künstler unzureichend sozial abgesichert sind

Die Idee dazu ist in der Corona-Krise entstanden. Als man die ersten Hilfspakete aufgelegt hat, hatte man feststellen müssen, dass es keinerlei Datenbank gab aus der hervor ging, wer die Kunstschaffenden des Landes Südtirol sind. Als man die Hilfsgelder zuteilen wollte, wusste man vorerst nicht, wer die berufsmäßigen Kunstschaffenden sind, die den Anspruch auf eine derartige Hilfe hätten, und wer das nur als Hobby macht.

Gleichzeitig wurde klar, dass viele Künstlerinnen und Künstler eine unzureichende Rentenabsicherung haben und überhaupt unzureichend sozial abgesichert sind.

Eine erste Maßnahme wurde mit einem Regionalgesetz 2020 getroffen, in dem die Regionalregierung vorsieht, dass die Künstlerinnen und Künstler der Provinzen Bozen und Trentino die Möglichkeit haben, 500 Euro im Jahr als Zuschuss zu erhalten.

Diese 500 Euro werden direkt in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt, den der Künstler oder die Künstlerin selbst wählt.

Das ist die erste Maßnahme, um die Künstlerinnen und Künstler sozial etwas abzusichern, was die Rente betrifft. Die Grundlage für diese erste Maßnahme ist das neu errichtete Landesverzeichnis.

Momentan sind es 500 Euro im Jahr, und diese sind auch für alle gleich. Voraussetzung aber ist, dass der Künstler oder die Künstlerin selbst bereits in einen derartigen Zusatzrentenfonds einzahlt.

Nachdem die letzten beiden Jahre Covid-bedingt ja keine guten Jahre für die Künstlerinnen und Künstler waren, gilt für die Jahre 2021 und 2022, dass sie selbst nur 250 Euro einzahlen müssen, ausnahmsweise. Ab 2023 müssen sie selbst mindestens 500 Euro einzahlen.

Überprüft wird das von der Agentur für Wirtschaft und soziale Entwicklung, der der Einzahlungsbeleg vorgelegt werden muss. Danach kommen die 500 Euro drauf. Damit spart man sich über die Jahre hinweg eine Zusatzrente an.

Könnte ich das heuer noch schnell machen?

Wenn Sie heuer einzahlen, dann gilt das für das nächste Jahr, d.h. wenn Sie heuer einzahlen, dann kommen Sie 2023 in den Genuss der 500 Euro.

Geht es vorerst nur also um die Renten-Absicherung, bzw. um die Zusatzrente?

Das ist im Moment die konkrete Leistung. Es soll ein Anreiz dazu sein, dass auch die Kunstschaffenden in jüngeren Jahren sich überlegen sich selbst abzusichern.

Nicht alle lassen sich übrigens wegen der 500 Euro eintragen. Viele lassen sich in das Landesverzeichnis eintragen, weil es für sie eine Art der öffentlichen Anerkennung ist. Oder es gibt die Überlegung, dass, wenn es zu einer ähnlichen Krise wie der Covid-Krise kommen sollte, der eigene Namen bereits im Verzeichnis aufscheint, man weiß ja nie was morgen passiert.

Was heißt konkret „professionell”?

Was heißt ganz konkret „professionell”? Keinerlei Festanstellung irgendwelcher Art, keine Teilzeitanstellung irgendwelcher Art, auch nicht im künstlerischen Bereich (wie etwa Bühnenbildner, Designer...)?

Das Regionalgesetz zur Vorsorgeleistung spricht davon, dass diese Vorsorgeleistung ausschließlich oder vorwiegend künstlerisch Arbeitenden zugute kommen soll. Für unser Landesverzeichnis haben wir das nicht mehr so definiert, weil es sehr schwierig ist, das irgendwo festzumachen. Macht man das am Einkommen fest oder an den Stunden, die jemand im künstlerischen Bereich arbeitet? Es ist sehr schwierig, und wir bekommen weder von der Agentur für Einnahmen, noch vom I.N.P.S. die Daten um dies überprüfen zu können.

Das heißt, bei der Eintragung ins Landesverzeichnis für Kunstschaffende zählen andere Kriterien: Da ist zum einen ein Lebenslauf beizulegen, aus dem man eventuell ablesen kann, ob jemand eine Ausbildung gemacht hat, ob jemand bereits an Wettbewerben teilgenommen hat, Auszeichnungen oder Preise erhalten hat. Das sind alles Hinweise aus dem Lebenslauf und aus der Dokumentation der Aktivitäten der letzten beiden Jahre, wie die Auflistung der Auftritte oder der Ausstellungen, aus denen wir ableiten können, ob jemand ernsthaft berufsmäßig tätig ist, oder ob er das nur als Hobby macht. Zu bedenken ist auch, dass die Biografie eines Künstlers oft nicht bruchfrei ist.

Deshalb gibt es eine eigene Kommission, die das zu bewerten hat und diese Kommission ist dieselbe für alle drei Kulturabteilungen, damit sichergestellt wird, dass in der italienischen oder ladinischen nicht anders beurteilt wird als in der deutschen.

Ein konkretes Beispiel aus dem Bereich Musik: Was ist mit MusiklehrerInnen, die Unterricht geben, aber gleichzeitig Konzerte spielen und eigene Musik schreiben?

In diesem Fall müsste man versuchen herauszufinden was die Haupttätigkeit ist.

Wenn ich eine Vollzeit-Stelle an einer öffentlichen Musikschule habe, dann denke ich wird die Bewertungskommission zum Schluss kommen, dass ich die öffentlichen Beiträge diesbezüglich bereits erhalte, weil ich für die Zusatzrente bereits optieren kann. Die Kommission wird in diesem Falle denke ich nein sagen.

Wenn aber jemand künstlerisch tätig ist, nebenbei aber versucht, sich durch irgendeine Anstellung ein zweites Standbein zu schaffen, und die künstlerische Tätigkeit vor allem aber auch kontinuierlich ist und nicht nur hin und wieder, dann ist das etwas anderes.

Da wird es immer einen Ermessensspielraum geben.

Die Intention des Gesetzes ist es jene zu schützen, die in der Kunst prekär arbeiten.

Und das macht dann die Kommission…

Genau.

Ein Musiklehrer ist dann nicht sofort gleich Künstler…

Nein, ein Musiklehrer an der Landesmusikschule ist nicht gleich Künstler, weil er in erster Linie eigentlich ein Landesangestellter ist, weil es sich hierbei um einen Landesvertrag handelt, der auch die Möglichkeit einer Zuzahlung für die Zusatzrente vorsieht, er wäre demnach bereits abgesichert.

Man sollte immer an die Intention des Gesetzes denken: Die Intention des Gesetzes ist es jene zu schützen, die in der Kunst prekär arbeiten. Ich denke, auch die Bewertungskommission wird sich stets von der Intention, vom ursprünglichen Ziel des Gesetzes leiten lassen.

Die Kommission und der Antrag

Weiß man schon wer in dieser Kommission sein wird?

Ja, die Kommission ist designiert und wird jetzt ernannt werden und sie wird aus Mitarbeitern der einzelnen Kulturämter bestehen. Es gibt jeweils ein effektives Mitglied und ein Ersatzmitglied, und es handelt sich dabei jeweils um den Amtsdirektor bzw. einen Stellvertreter. Im Falle des deutschsprachigen Amtes für Kultur, sind wir beide in der Kommission.

Wir haben das Glück, dass Südtirol klein ist und dass man sich kennt. Aber es steht auch im Gesetz, dass die Kommission externe Experten anhören kann, sollte sich z.B. jemand melden, der völlig neu für uns ist.

Das Ansuchen selbst verlangt ja nicht allzu viele Daten von den Antragstellern. Genügen die für die Abwicklung?

Für die Eintragung in das Landesverzeichnis genügen die geforderten Informationen bezüglich der beiden Jahre direkt vor dem Jahr der Antragstellung, die beweisen, dass diese Person in den letzten beiden Jahren künstlerisch tätig war. Dann muss die Person natürlich den Wohnsitz hier haben und in den letzten zwei Jahren in der Region Trentino Südtirol ansässig gewesen sein. Das ist eine Bedingung des Regionalgesetzes.

Wenn man dann noch bei der Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung um die 500 Euro ansucht, das ist der zweite Schritt, der heuer bis zum 31. Dezember 2022 zu erledigen ist, dann gibt es noch weitere Voraussetzungen. Zum Beispiel darf man ein gewisses Einkommen nicht überschreiten. Konkret heißt das, das versteuerbare Bruttoeinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen. Man ist der Meinung, dass wer mehr als 35.000 Euro brutto verdient, durchaus die Möglichkeit hat, für die eigene Zusatzrente selbst einzuzahlen.

Auf alle Fälle sind wir im ersten Jahr der Anwendung und wir werden sehen, wie viele da hineinfallen und wie viele herausfallen. Und natürlich bleiben wir mit den Künstlervereinigungen im Gespräch. Wenn man sieht, dass diese Einkommensgrenze nicht geeignet ist, dann kann man sie mit einem Dekret wieder anpassen.

Der Antrag von der Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist etwas komplizierter als bei uns. Ich glaube, da bekommt man mit der Bürgerkarte, mit der digitalen Identität oder mit dem SPID den Zugang zum Gesuch und man kann das selbst machen. Sollte man diesbezüglich Probleme haben, dann kann man sich an die Patronate wenden. Das ist vielleicht noch wichtig zu wissen.

Diese Termine darf man nicht verschwitzen, weil sie ausschließend sind.

Um die jährliche Erneuerung muss ich mich selbst kümmern, da flattert keine Email, kein Brief ein Monat vorher ins Haus?

Richtig! Heuer haben wir die erste Anwendung des Gesetzes, deswegen ist es der 26. September bei uns und der 31. Dezember bei der Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

Normal ist es bei uns der 31. Mai, und bei der Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung der 20. November. Das sind die Termine innerhalb derer man die Erneuerung vornehmen muss. Diese Termine gelten ab nächstem Jahr und man darf sie nicht verschwitzen, weil sie ausschließend sind.

Wenn ich den Termin verpasse, verliere ich auf alle Fälle ein Jahr, sofern ich noch einmal um die Eintragung in das Landesverzeichnis ansuche?

Wir setzen hier sehr auf die Zusammenarbeit mit den Vereinen und Vereinigungen der Künstler, dem Künstlerbund, der Perfas, der AutorInnenvereinigung und der Vereinigung der Filmschaffenden. Wir setzen sehr darauf, dass diese ihre Mitglieder informieren, denn sie waren in der Erarbeitung dieser Maßnahmen ja direkt mit eingebunden. Wir hoffen, dass über diese Vereinigungen viel an Hilfe, Unterstützung und Erinnerung für die Künstler und Künstlerinnen passieren kann.

Wie soll der Bericht über die künstlerische Tätigkeit der letzten beiden Jahre für einen Musiker, eine Musikerin zum Beispiel konkret aussehen? Presseberichte, Kopien der Arbeitsverträge…

Eine Auflistung der Auftritte genügt eigentlich, und, sofern vorhanden, etwas an Dokumentation. Wenn jemand von sich behauptet berufsmäßig Musiker zu sein, dann möchten wir nur sehen, wo er innerhalb der letzten beiden Jahre überall Auftritte absolviert hat.

Wir wissen natürlich, dass die letzten zwei Jahre ganz besonders schwierig waren, und wir werden das natürlich berücksichtigen. Vielleicht kann man ja auch etwas aus dem Jahre 2019 beilegen. 

Auf alle Fälle: Wir möchten sehen, ob jemand kontinuierlich und regelmäßig in anerkannten Einrichtungen unterwegs ist und woraus man sieht, dass ihn die Öffentlichkeit als Künstler wahrnimmt.

Ob ich nun um 50 Euro spiele oder um 1000 Euro, macht keinen Unterschied?

Nein, das wird von uns nicht kontrolliert, das sagt ja nichts über die Qualität der Musik aus.

Wir haben die Rückmeldung bekommen, dass es für MusikerInnen scheinbar mindestens 90 Auftritte im Jahr sein müssen. Das wären fast zwei Auftritte pro Woche, das ist sehr viel und von vielen nicht zu schaffen. 

Das stimmt nicht. Es gibt für die Eintragung keine Mindestanzahl an Konzerten, diesbezüglich haben wir nie von Zahlen gesprochen.

Wird das Verzeichnis öffentlich sein?

Zunächst nicht, weil im Unterschied zu den Journalisten oder anderen Berufsverzeichnissen, ist dieses kein Verzeichnis, das zur Berufsausübung ermächtigt. Wir müssen da ein wenig aufpassen. Bei den Journalisten gibt es eine Staatsprüfung und nach dieser darf ich als Journalist arbeiten und mich auch so nennen. Dasselbe gilt für die Architekten und Ingenieure.

Die Kunst ist frei, das heißt, jeder und jede darf Künstler sein und sich Künstler nennen.

Deswegen ist es kein öffentliches Berufsverzeichnis, sondern ein internes Verzeichnis das uns hilft, einen Überblick über die Kunstszene des Landes zu bekommen.

Und was kommt danach?

Gibt es weitere Pläne für das Landesverzeichnis für Kunstschaffende?

Es ist vielleicht denkbar, dass zu Ausschreibungen für Kunst am Bau zum Beispiel, jene Personen zugelassen sind, die in diesem Verzeichnis aufscheinen. Das war einer der Gedanken, die aufgetaucht sind. Aber diesbezüglich müsste die Initiative von den Künstlervereinigungen selbst ausgehen.

Es gibt zur Zeit Überlegungen, dass Veranstalter und Organisationen eine Ausfallversicherung abschließen, sollte eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt zum Beispiel ausfällen. So etwas wäre auch für Künstler denkbar, die für den Fall von Krankheit oder Berufsunfähigkeit eine Versicherung abschließen. Das könnten die Künstlervereinigungen für ihre Mitglieder erarbeiten.  In solchen Fällen ist es immer gut, wenn es bereits eine Grundlage wie das Landesverzeichnis für Kunstschaffende gibt.

Aber wie gesagt, die Initiative dafür muss von den Künstlervereinigungen ausgehen und nicht von der Landesverwaltung.

 

Links:

Informationen zur Eintragung (deutsch): https://www.provinz.bz.it/kunst-kultur/kultur/landesverzeichnis-der-kunstschaffenden.asp
Informationen zur Eintragung (italienisch): https://www.provincia.bz.it/arte-cultura/cultura/artisti.asp
Informationen zur Eintragung (ladinisch): 
https://www.provinzia.bz.it/la/sorvisc-a-z.asp?bnsv_svid=1039884
 

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Walter Garber Mo., 26.09.2022 - 14:27

Bei der Sparte "Musik" sind im Antragsformular in Klammer nur folgende Unterarten genannt: "Gesang, Komposition, Orchesterleitung, Instrumentalmusik".
Ist es auch für Deejays möglich, sich in das Register einzutragen?

Mo., 26.09.2022 - 14:27 Permalink
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Profil für Benutzer Klemens Riegler
Klemens Riegler Mo., 26.09.2022 - 17:04

Antwort auf von Walter Garber

Ich bin zwar nicht zuständig und nicht in dieser Kommission. Aber für mich wäre DEEJAY-ING auf jedem Fall KUNST. bzw. darüber muss man gar nicht streiten. Wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind (anderer Beruf, Angestelltenverhältnis, vorwiegend, nicht nur sporadisch oder 3 Mal im Jahr, ...) dann sollte es möglich sein.
Eher ist die Frage was ist ein DEEJAY? Ich bin sicher keiner, nur weil ich drei Songs hintereinander in den CD-Player schiebe oder am Laptop eine Playlist vom Stapel lasse.
Ein Deejay Veloziped z.B. wäre für mich ein "Künstler". Ein Party-Schlager-DJ eher nicht.

Mo., 26.09.2022 - 17:04 Permalink