„Nicht mehr hinnehmbar“
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„Es vergeht mittlerweile kaum eine Stunde, dass in Südtirols Geschäften im Lebensmittel- aber auch im Nicht-Lebensbereich und vor allem in den großen Ballungsgebieten Waren und Produkte gestohlen werden“, ließ gestern (25. Jänner) hds-Präsident Philipp Moser in einer Pressemitteilung wissen. Mittlerweile mache der Schaden bei einigen größeren Handelsbetrieben bis zu drei Prozent des Umsatzes aus und die Fälle von Diebstahl häuften sich in einem besorgniserregenden Ausmaß. „Nicht selten fühlen sich Wirtschaftstreibende hilflos vor diesen Straftaten, die sich ständig wiederholen und Ausmaße annehmen, die nicht mehr hinnehmbar sind“, sagt der Wirtschaftsverband und sieht hier dringenden Handlungsbedarf.
„Nicht selten fühlen sich Wirtschaftstreibende hilflos vor diesen Straftaten, die sich ständig wiederholen und Ausmaße annehmen, die nicht mehr hinnehmbar sind.“
„So begrüßen wir die aktuelle Aufforderung von Senatorin Julia Unterberger in Richtung Regierung, den Straftatbestand des Diebstahls wieder als Amtsdelikt vorzusehen“, so Moser. Die Regierung der letzten Legislatur hatte den Diebstahl vom Amtsdelikt zu einem, nur auf Strafantrag verfolgbaren Delikt degradiert. Das bedeutet, dass es allein von der geschädigten Person, die oftmals darüber nicht einmal informiert wird, abhängt, ob die Staatsanwaltschaft und die Gerichte tätig werden. Eine weitere Forderung des Wirtschaftsverbandes hds lautet, dass als konkrete Maßnahme auch die Möglichkeit einer vereinfachten Strafanzeige geprüft werden soll.
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In Rom nur Lippenbekenntnisse
Mit der Reform von Ex-Justizministerin Marta Cartabia, die am 1. März 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Straftatbestand des Diebstahls vom Amtsdelikt zu einem, nur auf Strafantrag verfolgbaren Delikt, herabgestuft. Wie Senatorin Julia Unterberger auf Nachfrage erklärt, sei die Reform als Reaktion auf die Forderungen der Europäischen Union in Zusammenhang mit den Geldern für den staatlichen Wiederaufbau (PNRR) durchgeführt worden. Die Forderung der EU lautet nämlich, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. „Seither versuchen die Regierungen mit allen möglichen Tricks, dieses Ziel zu erreichen“, so Unterberger. Einer dieser Tricks besteht darin, dass ein Diebstahl nur mehr auf einen Strafantrag hin verfolgt werden kann. „Viele Opfer wissen das nicht, anderen wieder ist es zu mühsam und aufwändig“, erklärt die Senatorin.
Denn die Geschädigten müssen nicht nur Formulare ausfüllen und die Strafverfolgung ausdrücklich beantragen, sondern auch als Zeugen vor Gericht erscheinen. Dort müssen sie teilweise lange Wartezeiten in Kauf nehmen und mit Vertagungen rechnen, um eine Aussage zu machen. Mit dieser Methode setzt die Regierung darauf, dass nur wenige einen Strafantrag stellen und damit die Arbeitsüberlastung der Gerichte reduziert wird. Angesprochen auf die Bedeutung, die man dem Problem der Kleinkriminalität auf römischer Ebene beimisst, erklärt Senatorin Unterberger, dass es nur mit Lippenbekenntnissen als großes Problem gesehen werde, dann aber nicht viel dagegen unternommen wird. „Ich habe dem zuständigen Minister in meiner Rede erklärt, dass das italienische Justizwesen am Formalismus krankt, die Prozesse dadurch unnötig in die Länge gezogen werden und es vernünftiger wäre, dort anzusetzen, als den Straftatbestand des Diebstahls nicht als Amtsdelikt einzustufen“, so die Senatorin. Mehr als ein zustimmendes Nicken habe sie vom Justizminister jedoch nicht geerntet und es sei in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten, dass dahingehend etwas geändert werde.
„Es kann nicht sein, dass die Bürger und Bürgerinnen den Dieben ausgeliefert und die Ordnungskräfte machtlos sind. Hier muss entschiedener vorgegangen werden.“
„Ich werde aber auf alle Fälle dranbleiben“, betont Unterberger mit Verweis auf die regierenden Rechts-Parteien, die laut Unterberger das law and order eigentlich in ihrer DNA haben müssten. Zum Delikt des Diebstahles selbst erklärt die Senatorin, dass man in Italien grundsätzlich nur für schwerwiegende Verbrechen mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss. Für einen einfachen Diebstahl komme man somit sicherlich nicht ins Gefängnis, weder in Untersuchungshaft, noch nach einer Verurteilung. „Der Fall liegt jedoch gänzlich anders, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt“, so Unterberger. Summieren sich die Delikte, kann der Täter auch mit einer Gefängnisstrafe bedacht werden. „Nachdem die Gefängnisse jedoch restlos überfüllt sind, wird klammheimlich versucht, solche Delikte unter den Teppich zu kehren“, erklärt die Senatorin und kritisiert: „Es kann nicht sein, dass die Bürger und Bürgerinnen den Dieben ausgeliefert und die Ordnungskräfte machtlos sind. Hier muss entschiedener vorgegangen werden.“
Der Handel kann sich…
Der Handel kann sich durchwegs durch Präventionsmaßnahmen schützen. Bekanntlich gibt es hierzu eine Vielzahl an Möglichkeiten – auf allen Ebenen. Schließlich kann es auch innerbetrieblich Problemstellen geben, die behoben werden müssen.
Auch bei Diebstahl als Amtsdelikt müssen Geschädigte nicht nur Formulare ausfüllen, die Straftat anzeigen, als Zeugen vor Gericht erscheinen, teilweise lange Wartezeiten in Kauf nehmen und mit Vertagungen rechnen, um eine Aussage zu machen.
Es gilt sich wohl an europäische Standards, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ..., zu orientieren.
Auch in anderen Ländern wird im Bereich Diebstahl bei geringwertigen Sachen nur auf Antrag verfolgt. In der BRD liegt die Wertgrenze hier bei circa 50 EUR.
Hoffentlich trifft es v.a…
Hoffentlich trifft es v.a. den Lidl. Das wäre nur die Retourkutsche.