Wirtschaft | Tourismus

Schulers Bettenstopp

Eine Obergrenze für Betten und Neubau-Möglichkeiten nur innerhalb der Siedlungsgrenzen. Tourismuslandesrat Arnold Schuler stellt die neuen politischen Leitlinien vor.
Bettenstopp
Foto: upi
Arnold Schuler weiß, dass diese Vorgaben nicht allen gefallen werden. Deshalb unterstreicht er zu Beginn seiner Ausführungen noch einmal die Notwendigkeit einer Zäsur.  „Die Entwicklung des Tourismus in Südtirol tritt jetzt in eine entscheidende Phase, die nachhaltige Entscheidungen erfordert“, sagt der Landesrat für Tourismus
Am Freitag stellte Schuler auf der Pressekonferenz die neuen Leitlinien zum Tourismus der Zukunft in Südtirol vor. Es handelt sich dabei um die Grundlage zur Entwicklung eines Landesentwicklungskonzepts für den Tourismus, das vom neuen Landesgesetz „Raum und Landschaft" zwingend vorgesehen ist. „Wir sind dabei dieses Konzept auszuarbeiten und es wird die Strategien für den Südtiroler Tourismus der Zukunft beinhalten“, erklärt Schuler. Bis dieses Konzept aber steht, müssen sich alle politischen Entscheidungen und auch die Entwicklungskonzepte der Gemeinde an die von der Landesregierung beschlossenen Leitlinien halten.
Schuler ließ im Schnelldurchlauf die Tourismusgeschichte des Landes Revue passieren.  Nach der rasanten Bettenzunahme in den 70er Jahren hat das Land gezielte Steuerungsmaßnahmen gesetzt - vom Stopp in den 80er Jahren bis zur Zulassung von qualitativen und quantitativen Erweiterungen bereits bestehender Infrastruktur oder in unterentwickelten Gemeinden Ende der 90er Jahre - auch im Hinblick auf die Ausweisung neuer touristischer Gebiete. Die Nächtigungszahlen sind in diesen Jahren konstant angewachsen bis auf 33 Millionen im Jahr 2019, um 2020 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie um 35 Prozent auf 21,7 Millionen zu sinken.
 
 
Jetzt soll eine Art Bettenstopp eingeführt werden. Demnach werden künftig die Nächtigungen in einem Stichzeitraum im Jahr 2019 für die Berechnung der Obergrenze an Betten herangezogen. Dies gilt sowohl für die einzelnen Betriebe als auf Gemeinde- und Landesebene. Auf Gemeindeebene wird dann eine Art Bettenbörse eingeführt: Mit ihr können von Beherbergungsbetrieben aufgegebene Betten neu vergeben werden.
Diese neue Obergrenze wirkt sich auch auf Neubau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben aus: Denn diese sind laut Leitlinien nur mehr im Rahmen der noch verfügbaren Betten und innerhalb der Siedlungsgrenzen möglich. Außerdem ist für neue Betriebe eine bestehende Erschließung Voraussetzung.
Wir wollen ein Gleichgewicht zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Urlaub auf dem Bauernhof und Privatvermietern schaffen: Die künftigen Regelungen müssen eine ausgewogene Entwicklung garantieren“, erklärte Arnold Schuler den Willen der Landesregierung. Durch die Möglichkeiten der Privatzimmervermietung und des Urlaubs auf dem Bauernhof sei es gelungen, den ländlichen Raum lebendig zu halten.
Ein zentraler Punkt in den neuen Leitlinien soll vor allem die Qualität sein. Das Land will dazu ein neues System zur qualitativen Kontrolle einführen. „Noch mehr Qualität statt Quantität“, beschreibt Schuler die Divise. Die Neuregelung soll am bereits am kommenden Dienstag der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet werden.