Gesellschaft | Warnung des EVZ

Falsche Zahlungsaufforderungen

Verstärkte Meldungen von Verbrauchern trudeln wieder mal beim Verbraucherzentrum ein. Auf keinen Fall zahlen, sondern löschen, empfiehlt die Kosumentenberatung.

"Hans Mair, 26.09.2013, Ihre Konto-Lastschrift ist gescheitert“. Wer im E-Mail Betreff eine derartige Meldung aufscheinen hat, persönlich angesprochen wird und eine Zahlungsaufforderung bekommt, obwohl nie etwas bestellt wurde, sollte gewarnt sein. Alarm schlägt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ): „In den letzten Tagen gingen verstärkt Meldungen von Verbrauchern ein," schreibt die EVZ in einer Presseaussendung. Alle E-Mails sind unterschiedlich, gemeinsames Merkmal: der sprachliche Aufbau und eine „verdächtige zip-Datei im Anhang.“

Datei nicht öffnen

Verwiesen wird auf eine nicht bezahlte Rechnung für eine Bestellung bei einer bekannten Firma: „Die Summe konnte nicht von Ihrem Bankkonto abgezogen werden“ und „Weitere Einzelheiten der Bestellung und die Kontodaten sehen Sie im angehängten Ordner“. Damit wird der Empfänger dazu verleitet, die angehängte Datei zu öffnen." Es wird auf den Rechnungsbetrag der Bestellung inklusive der Versandkosten hingewiesen. Auch auf eine fällige Mahngebühr wird verwiesen und, dass natürlich "für die Kosten der Tätigkeit der Anwaltskanzlei auch noch etwas zu bezahlen sei." Schließlich noch eine Drohung: „Falls Sie die Überweisung verweigern sehen wir uns gezwungen ein Gerichtsverfahren gegen Sie zu eröffnen“.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Meldungen direkt bei der EVZ oder das Antivirus-Programm des PCs aktualisieren. Die angehängte Datei ist „ein Schadprogramm, die Daten auslesen oder Verbraucher zur Angabe von sensiblen Daten (zum Beispiel zum Bankkonto oder der Kreditkarte) animieren kann“, so das Verbraucherzentrum.