Gesellschaft | Sanität

Zerzers Problem

Die Ernennung von Florian Zerzer zum neuen Generaldirektor des Sanitätsbetriebes könnte zum Bumerang werden. Fehlen dem Ressortdirektor die gesetzlichen Voraussetzungen?
Zerzer, Florian
Foto: LPA
Der Countdown läuft.
Spätestens bis 9. Oktober will die Landesregierung den neuen Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernennen, sonst muss ein kommissarischer Verwalter eingesetzt werden.
Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen und der eigentliche Sieger ermittelt. Die Landesregierung hat bereits am vorvergangenen Dienstag auf Vorschlag der scheidenden Landesrätin Martha Stocker entschieden, Florian Zerzer zum Nachfolger von Thomas Schael zu machen.
Doch der Beschluss zur formalen Ernennung des amtierenden Ressortdirektors des Urbanistik- und Energielandesrates Richard Theiner steht noch aus. Diese Woche wurde das Thema auf der Sitzung der Landesregierung erst gar nicht angesprochen. Der Ernennungsbeschluss soll – nach Informationen von salto.bz -  für nächsten Dienstag vorbereitet werden.
Dass man solange braucht, liegt daran, dass man sich mit der Ernennung Zerzers auf ein juridisches Minenfeld begibt, das zu einem größeren, politischen Trümmerhaufen werden könnte.
 

Die Voraussetzungen

 
Die Grundvoraussetzung, um überhaupt am Auswahlverfahren für den Posten des Generaldirektors teilzunehmen ist eine Eintragung in ein eigens dafür geschaffenes Landesverzeichnis. In dieses Landesverzeichnis wurden nach Anhörung vor einer Kommission Mitte September Irene Pechlaner und Florian Zerzer aufgenommen. Thomas Schael, der ins staatliche Verzeichnis der Generaldirektoren eingetragen ist, wurde von Amtswegen in das Landesverzeichnis eingetragen. Aus diesem Trio entschied sich die Landesregierung dann für Florian Zerzer.
Das Problem dabei: Im Dekret zur Zulassung für dieses Auswahlverfahren und damit als Voraussetzung, um den Job des Generaldirektors zu bekleiden, heißt es:
 
„Zum Eintragungsverfahren zugelassen sind, Personen, die einen mindestens fünfjährigen effektiven Dienst im öffentlichen oder im privaten Bereich als Führungskräfte mit ausgewiesener Erfahrung im Gesundheitsbereich mit direkter Verwaltungsautonomie und Verantwortung bezüglich personeller und finanzieller Ressourcen geleistet haben, oder,
die einen mindestens siebenjährigen effektiven Dienst im öffentlichen oder im privaten Bereich als Führungskräfte mit ausgewiesener Erfahrung in anderen Bereichen mit direkter Verwaltungsautonomie und Verantwortung bezüglich personeller und finanzieller Ressourcen geleistet haben“.
 
Genau dieser Passus ist dann auch die Achillesferse von Florian Zerzer.
 

Der Ressortdirektor

 
Florian Zerzer wurde 1996 vom damaligen Wirtschaftslandesrates Werner Frick als persönlicher Referent in die Landesverwaltung geholt. Im Jahr 2000 wird Zerzer dann von außen zum Direktor der Abteilung für Tourismus, Handel und Dienstleistungen berufen. 2004 steigt der Vinschger Wirtschaftsinformatiker zum Ressortdirektor des damaligen Sanitäts- und Soziallandesrates Richard Theiner auf. 2014 wechselt Zerzer mit seinem Landesrat dann die Bereiche. Aktuell leitet er das Ressort Raumentwicklung, Umwelt und Energie.
Der Ressortdirektor ist aber ein politisch ernannter Funktionär, der als Art Bindeglied zwischen dem Landesrat und den Abteilungsdirektoren fungieren muss. Der Ressortdirektor ist kein Beamter und er hat keinerlei Weisungsbefugnis über die Abteilungs- und Amtsdirektoren.
 
Vor allem aber hat der Ressortdirektor keinerlei Verantwortung bezüglich personeller und finanzieller Ressourcen. Er darf nur dann einen Beschluss unterzeichnen, wenn sich alle zuständigen Beamten weigern. In diesem Fall unterzeichnet der Ressortdirektor in Vertretung des zuständigen Landesrates. Ohne Beschluss eines Abteilungsdirektors kann ein Ressortdirektor keinen Cent bewegen.
Das Staatsgesetz – an dem sich das Südtiroler Landesgesetz anlehnt – sieht vor, dass ein Generaldirektor fünf Jahre lang „eine komplexe Struktur“ geleitet haben muss. Doch das trifft auf einen Ressortdirektor nicht zu. Er hat weder eine Finanz- noch eine Verwaltungsautonomie.


Das fehlende Jahr

 
Sehr wohl trifft dieses Anforderungsprofil aber auf einen Abteilungsdirektor des Landes oder einer anderen öffentlichen Körperschaft zu. Deshalb stand im letzten Auswahlverfahren mit dem man 2015 Thomas Schael ernannt hat, auch ein Passus, den man inzwischen gestrichen hat:
 
„Planstelleninhaber des Sanitätsbetriebes, der Landesverwaltung oder anderer öffentlichen Verwaltungen mit mindestens fünfjährigen effektiven Dienst als Abteilungsdirektor beziehungsweise in einer analogen Führungsqualifikation.“
 
Demnach könnte Florian Zerzer über diese Qualifikation die Voraussetzungen für die Ernennung haben. Immerhin war er unter Landesrat Werner Frick vor eineinhalb Jahrzehnten Direktor der Abteilung Tourismus, Handel und Dienstleistungen.

 
In seinem eigenen offiziellen Lebenslauf steht „2000 - 2004  Direktor der Abteilung für Tourismus, Handel und Dienstleistungen der Autonomen Provinz Bozen – Italien“.  Das sind vier und nicht fünf Jahre. Schaut man sich jene Ämter, die er vor 2000 und ab 2004 bekleidet hat an, bleibt da wenig Spielraum. Auch weil man nicht gleichzeitig zwei Ämter bekleiden kann.
Doch im Landesgesetz und in der Kundmachung des Auswahlverfahrens ist von „einem mindestens fünfjährigen effektiven Dienst“ die Rede. Damit würde Florian Zerzer ein Jahr fehlen.


Drohender Rekurs

 
Es ist ausgerechnet Thomas Schael, der genau auf dieses Problem hingewiesen hat. In mehreren Schreiben an die Mitglieder der Auswahlkommission, an den Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung hat der ehemalige Generaldirektor explizit darauf verwiesen, dass Florian Zerzer nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für den Posten des Generaldirektors hat.
Längst ist klar, dass Schael nur den Beschluss der Landesregierung abwartet, um vor Gericht einen Rekurs gegen die Ernennung  einzureichen.
Dann aber könnte nicht nur Florian Zerzer ein ernsthaftes Problem haben.