Umwelt | Verantwortlichkeiten

Vorsätzliche Tötung überall!

Über die Parallelen zwischen Bauern und Autofahrern beim Vergiften der Umwelt
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
giftige Abdrift
Foto: S.Kripp

Der Malser Filmemacher Alexander Schiebel meint in „salto“ vom 30.9.2017 über sein Buch befragt: …..Er dagegen komme in dem Kapitel zum Schluss, dass „ihr (der Bauern) Delikt das vorsätzliche Ignorieren von Fakten ist“ – und das werde zum vorzeitigen Ableben von Menschen führen.

Diesen Satz könnte man ebenso gut auf alle AutofahrerInnen umdeuten: Ihr Delikt ist das vorsätzliche Ignorieren von Fakten , und das wird zum vorzeitigen Ableben von Menschen führen.

Denn es ist seit Langem bekannt, dass Autoabgase tödliche Gifte enthalten und diese allein in Südtirol entlang der Brennerautobahn etwa 70 vorzeitige Tote pro Jahr verursachen.

Sind also alle AutofahrerInnen indirekte Mörder, so, wie es Schiebel unterschwellig in Bezug auf die Obstbauern ausdrückt?

Ja und Nein.

Ja, weil diese Fakten eben bekannt sind und jeder der ein Auto startet, weiss, dass ab jetzt Gift ausgestossen wird.

Nein, weil mit dem Kauf des Autos, der ja legal ist, also vom Gesetz gedeckt ist, davon ausgegangen werden kann, das Auto entspricht den geltenden Normen, die wiederum seine Unbedenklichkeit ausdrücken.

Sie merken, auf was ich hinaus will: Die legale Zulassung eines Autos befreit es noch nicht von seiner eventuellen (bzw. bewiesenen) Schädlichkeit! Gesetzlich wird der Autofahrer aber trotzdem nicht belangt, wenn er Auto fährt. Es ist ja alles legal.

Man muss also die Gesetze ändern, wenn man den Ausstoß von Autoabgasen vermindern oder vermeiden will. Der heldenhafte Verzicht aufs Auto – bei manchen MitbürgerInnen tatsächlich der Fall – kann nicht als freiwillige Pflicht auferlegt werden.

Und so ist es auch bei den Gift spritzenden Bauern: nicht sie sind illegal oder mörderisch veranlagt! Nein, der Gesetzgeber erlaubt ihnen das Ausbringen dieser Pflanzenschutzmittel. Zwar unter gewissen Auflagen und Sicherheitsmaßnahmen, aber sie dürfen es. Die Fehler, die sie machen, entsprechen den Fehlern, die von Autofahrern gemacht werden. In beiden Fällen kommt es zu Situationen oder Unfällen mit gesetzlich durchaus geregelten Folgen und Verantwortlichkeiten. (Interessant ist dabei aber, dass bei den Bauern anhand von vielen Fotos auf den konkreten Fall hingewiesen wird, bei den AutofahrerInnen aber immer nur vom anonymen "Verkehr" geredet wird, also niemand direkt angeklagt wird!)

Wenn wir also weniger chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in der Umwelt haben wollen, dürfen wir nicht auf die Bauern losgehen, sondern auf den Gesetzgeber, also unsere Parlamente. Dort wird entschieden, was zulässig ist und was nicht! Auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auf Staatsebene und auch bei der EU. Denn leider ist es eine Tatsache, dass die großen schwarzen Bauernparteien CDU, CSU, ÖVP, SVP etc. immer schon weit mehr auf der Seite der Chemiefabriken gestanden haben und auch weiter stehen, als auf jener der Konsumenten.

Hier gilt es also anzusetzen!

Auf Wiedersehen in der nächsten Wahlkabine!