Politik | Landesverwaltung

Der Schiedsrichter

Der Anwalt Anton von Walther wurde zum neuen Vorsitzenden der Schlichtungskommission der Landesverwaltung ernannt.
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Foto: Suedtirolfoto.com / Othmar Seehauser
Sein voller Name lautet Johann Anton Walther von Herbstenburg. Die meisten kennen ihn aber als Anton von Walther.
Der Bozner Anwalt, Sohn des langjährigen RAI-Koordinators Franz von Walther, wurde am Dienstag von der Landesregierung zum neuen Vorsitzenden der Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle der Personalabteilung der Südtiroler Landesverwaltung ernannt.
Bei Arbeitsstreitigkeiten können sich Landesbedienstete, bevor sie sich an das Arbeitsgericht wendet, einen Schlichtungsantrag an die Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle stellen. In der Landesverwaltung sind zu diesem Zweck zwei Schlichtungskommissionen eingerichtet: eine bei der Personalabteilung und eine bei der Abteilung Arbeit.
Die Schlichtungskommission für Arbeitsstreitfälle bei der Personalabteilung besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, der ein ständiges und unabhängiges externes Mitglied mit nachgewiesener Erfahrung ist, und zwei weiteren Mitgliedern, die von Fall zu Fall namhaft gemacht werden, wobei eines von der Verwaltung und das andere vom Antragsteller ernannt werden.
 
Dass die Landesregierung auf Anton von Walther setzt, ist keine Überraschung. Der 51jährige Jurist, spezialisiert auf Verwaltungsrecht, hat lange im Rechtsamt des Landes gearbeitet, bevor er zusammen mit Wolfgang Wielander eine eigene Kanzlei eröffnete. Von Walther ist auch Anwalt der „Eisackwerke GmbH“ von Hellmuth Frasnelli & Co und hat so in erster Reihe den gesamten SEL-Skandal miterlebt. Er war es, der entscheidend dazu beigetragen hat, dass der Konzessionsschwindel ans Tageslicht kam.
Seit vielen Jahren leitet Anton von Walther immer wieder Weiterbildungen und Kurse für führende Landesangestellte. Zudem war der Bozner Anwalt lange Zeit Präsident der gemischten Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Mit seiner Ernennung setzt die Landesregierung damit auf einen externen Fachmann, der die Landesverwaltung bestens kennt.