Gesellschaft | Gesundheit

Unseriöser Pöder?

Der Sanitätsbetrieb prüft rechtliche Schritte gegen Andreas Pöder. Dagmar Regele: “Es darf nicht sein, dass Unwahrheiten oder ‘Fake news’ zum Impfen verbreitet werden.”
Vaccini
Foto: upi

Hat sich Andreas Pöder wegen “Beunruhigung der Öffentlichkeit” strafbar gemacht? Diese Frage will die Rechtsabteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes nach der Pressekonferenz des Landtagsabgeordneten der Bürgerunion am Montag nun überprüfen. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern präsentierte Pöder am Montag Vormittag das Ergebnis der Unterschrifteninitiative für das Volksbegehren für Impffreiheit. 15.114 beglaubigte Unterschriften wurden in den vergangenen vier Monaten gesammelt – nun sind sie beim Generalsekretariat des Landtages hinterlegt und der Landtag wird sich damit befassen müssen.

“Es ist nachvollziehbar, dass der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder sich über die vielen Unterschriften zum Volksbegehren freut”, heißt es am Dienstag Abend aus dem Sanitätsbetrieb. Gleichzeitig dürfe das “nicht dazu führen, dass Unwahrheiten oder gar ‘Fake news’ verbreitet werden”. In der Stellungnahme bezieht sich die Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge, Dagmar Regele, auf ein Zitat Pöders, das am Dienstag im Corriere dell’Alto Adige veröffentlicht wird.

Dort spricht Pöder von “Hunderten von Eltern, deren Kinder in der Folge von Impfungen Schäden oder Gesundheitsprobleme erlitten haben”, die das Volksbegehren unterzeichnet hätten.

“Wenn die Aussage Pöders stimmt – und wir haben keinen Grund, das Gegenteil davon anzugeben –, so wird hier in absolut unseriöser Art und Weise über das Thema Impfen gesprochen”, schreibt Regele.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb habe die gesetzliche Verpflichtung, Impfreaktionen zu erheben und Meldungen von angeblichen Impfschäden zu untersuchen, heißt es in der Stellungnahme weiter. “Tatsache ist, dass bis jetzt in Südtirol keine bleibenden Impfschäden nachgewiesen worden sind. Die aufgetretenen Reaktionen in der Folge von Impfungen sind zum überwiegend großen Teil leichter Natur – wie leichte Hautrötungen.”

Der Sanitätsbetrieb lege “Wert auf die Feststellung, dass es ein Recht des Bürgers ist, vermutete Impfreaktionen mitzuteilen. Die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit stehen hierfür zur Verfügung, genauso wie die Kinder- und Hausärzte vor Ort.”
In der öffentlichen Diskussion werde häufig unterschlagen, dass die klinischen Fachkräfte – Haus- und Kinderärzte, Sanitätsassistentinnen, Hygieniker – selbst an sicheren und qualitativ hochwertigen Impfstoffen interessiert seien. “Die Wissenschaftswelt steht auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger” betont Dagmar Regele: “Die Impfstoffe werden streng kontrolliert und deren Wirkung ständig überwacht.”

Der Generaldirektor des Sanitätsbetrieb, Thomas Schael legt Wert darauf, hervorzuheben, dass die WHO die Impfpflicht als eine sinnvolle Maßnahme bezeichnet: “Angesichts der Tatsache, dass es – laut Informationen des Istituto Superiore della Sanità – im Jänner 2018 beispielsweise in Italien bereits 164 neue Fälle von Masern gegeben hat, davon 2 Todesfälle, erscheinen mir manche Aussagen von Andreas Pöder mehr als leichtfertig.”

Wie eingangs erwähnt, wurde die Rechtsabteilung des Betriebes angewiesen, zu überprüfen, ob die Aussagen von Landtagsabgeordneten Andreas Pöder von strafrechtlicher Relevanz sind und eine Beunruhigung der Öffentlichkeit vorliegt.