Politik | Wohnen
Wohnen im Grün – mit Einschränkungen
Gestern (27. Juni) hat die Landesregierung das Landschaftsleitbild genehmigt. Die für Raumordnung zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ist überzeugt, dass damit ein Riesenschritt getan wurde. Viele kleine Bauvorhaben wie Bienenstände oder Holzhütten könnten nun relativ unkompliziert umgesetzt werden. Ausgeklammert wurden allerdings drei Artikel (Art. 4, Art. 6 und Art. 10), und zwar jene, welche das unterirdische Bauen, die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden oder Almgastwirtschaften betreffen. Diese Artikel müssen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Der Behördenweg sieht vor, dass das gesamte Verfahren wie beispielsweise das Einholen der Stellungnahmen seitens der Gemeinden, Bürger, Organisationen und Vereine noch einmal durchlaufen werden muss. „Wir sprechen hier von ungefähr neun Monaten, bis dieses Verfahren abgeschlossen sein wird und wiederum in der Landesregierung behandelt werden kann“, erklärt die für Raumordnung zuständige Landesrätin.
Mit der Genehmigung dieses Artikels kann Kubatur nach außen verlegt werden, was bei 200 Kubikmeter pro Wohngebäude nicht wenig ist.
Einige Diskussionen um Für und Wider gab es insbesondere zu Arikel 5, mit welchem es künftig möglich sein wird, auch im landwirtschaftlichen Grün den Kubatur-Bonus in Anspruch nehmen zu können. Vorerst fehlt dafür zwar noch die entsprechende Durchführungsverordnung, diese soll allerdings im Laufe des Sommers von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnet werden. Damit können Wohngebäude im landwirtschaftlichen Grün um 200 m3 – das entspricht ungefähr einer 70 m2-Wohnung – erweitert werden. Allerdings nur, wenn dieser Zubau konventioniert wird – sprich Einheimischen vorbehalten bleibt. „Mit der Genehmigung dieses Artikels kann Kubatur nach außen verlegt werden, was bei 200 m3 pro Wohngebäude nicht wenig ist. Überspitzt formuliert, wird die Möglichkeit geschaffen, im landwirtschaftlichen Grün zu wohnen, wobei wir uns im Klaren darüber sind, dass auf die Gemeinden zusätzliche Herausforderungen zukommen werden“, erklärt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Wird außerhalb von Ortszentren Wohnraum geschaffen, müssen gleichzeitig auch Infrastrukturen und Dienstleistungen dafür bereit gestellt werden wie beispielsweise Schülertransport oder Schneeräumung, die aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert werden. Angesprochen auf die Gefahren dieses „Ganges nach außen“ erklärte Hochgruber Kuenzer, dass man in der Landesregierung sehr wohl auch über die Risiken des Kubatur-Bonus diskutiert habe. „Ohne Konventionierungs-Pflicht wäre die Gefahr von Spekulationen sehr hoch.“ Die Schaffung eines reinen Kapital-Wertes wäre nämlich am eigentlichen Ziel – der Schaffung von Wohnraum zu deutlich geringeren Kosten – vorbei gegangen. Jungen Menschen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, in der Nähe ihrer Eltern und ihrer Familie wohnen zu können, wobei auch der „soziale“ Gedanke eine Rolle spielte, so die Raumordnungslandesrätin, die auf das Beispiel Kinderbetreuung verweist. Wenn man auf die Hilfe des Familienverbandes bei der Betreuung zurückgreifen kann, dann komme das in erster Linie den Eltern zugute, die nicht wegen eines Arzttermins oder aus anderen Gründen eine Betreuung außerhalb in Anspruch nehmen und dafür möglicherweise weite Strecken zurücklegen müssen. „Wir haben mit dieser Regelung eine gute Möglichkeit geschaffen, dass wir in Einklang mit unserer Wertehaltung aufeinander schauen können“, so Hochgruber Kuenzer.
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