Politik | Cannabis
Schuld in Rom
Foto: Cannabis Social Club
Das Thema scheint der Südtiroler Politik immer noch zu heiß und zu kontrovers zu sein, als dass man sich aktiv einbringen will. Einfacher ist es deshalb - wie so oft - den Schwarzen Peter der römischen Zentralregierung und dort dem Gesundheitsministerium zuzuschieben.
So jedenfalls lässt sich die Antwort aus dem Südtiroler Gesundheitsassessorat auf eine Landtagsanfrage der Südtiroler Freiheit lesen.
Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle weisen in einer Landtagsanfrage darauf hin, dass Schmerzpatienten in Südtirol nicht ausreichend mit medizinischem Cannabis versorgt werden. Immer wieder würde es zu Lieferengpässen kommen. Außerdem soll es im ganzen Vinschgau keine Apotheke geben, in der medizinisches Cannabis erhältlich ist. Schmerzpatienten müssten daher meist einen langen Weg auf sich nehmen, um die Medikamente zu bekommen.
Die beiden Landtagsabgeordneten der Südtiroler Freiheit wollen deshalb erfahren, wie viele Patienten in Südtirol mit medizinischem Cannabis behandelt werden und bei welchen Pathologien es eingesetzt wird. Zudem stellen die beiden Politiker eine naheliegende Frage: Was gedenkt die Landesregierung gegen die offensichtlichen Engpässe zu tun?
159 Patienten
Landesrat Thomas Widmann antwortet jetzt detailliert auf die Fragen. Demnach wurden im Jahr 2020 bisher insgesamt 159 Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis behandelt.
Die Anwendungsgebiete sind laut Dekret des Gesundheitsministeriums vom 9. November 2015 genau festgeschrieben. Demnach kann das pflanzliche Heilmittel nur bei Schmerzpatienten eingesetzt werden, die gegenüber konventionellen Therapien resistent sind. Etwa bei Patienten mit Multiple Sklerose oder Rückenmarksverletzung. Oder als Gegenmittel bei Übelkeit und Erbrechen aufgrund von Chemotherapie, Strahlentherapie oder HIV-Therapie. Ebenso als Appetitstimulierende Wirkung bei Kachexie (krankhafte Abmagerung), Anorexie, Appetitlosigkeit bei Krebs- oder AIDS Patienten. Ebenso als Augendrucksenkende Wirkung bei Glaukom oder Reduktion von unwillkürlichen Körper- und Gesichtsbewegungen beim Gilles de la Tourette-Syndrom.
Laut Gesetz ist allein das Gesundheitsministerium die zuständige Behörde für die Ermächtigung des Anbaus, der Produktion, der Herstellung, der Anwendung, des Handels, der Ausfuhr, der Einfuhr, der Durchfuhr, des Ankaufs, des Verkaufs und den Besitz von Suchtmitteln und psychotropen Substanzen. Das Ministerium legt auch jährlich die Menge der verschiedenen Suchtmittel- und psychotropen Substanzen fest, die in Italien hergestellt und verkauft werden können.
35 Kilo
Es obliegt den Regionen und Provinzen dem römischen Ministerium den jährlichen Bedarf mitzuteilen. Dieser wird ausgehend vom Verbrauch im Vorjahr sowie den entsprechenden Mitteilungen der Apotheken und des Südtiroler Sanitätsbetriebes berechnet. Laut Landesrat Thomas Widmann hat das Land Südtirol für das Jahr 2020 dem Gesundheitsministerium einen Bedarf von insgesamt 35 Kilogramm mitgeteilt.
„Wie bereits in Vergangenheit zeichnet sich auch für dieses Jahr ab, dass diese angeforderte Menge den Apotheken in Südtirol nicht zur Verfügung stehen wird, trotz entsprechender Aufforderungen des zuständigen Landesamtes an das Gesundheitsministerium“, konstatiert Thomas Widmann.
Die entscheidende Frage lässt der Gesundheitslandesrat unbeantwortet. Was man zu tun gedenke, um das zu ändern. In der Antwort auf die Landtagsanfrage heißt es lapidar: „Es ist Aufgabe des Gesundheitsministeriums, die Herstellung und die Einfuhr von Cannabis so zu planen, dass der Bedarf auf dem Staatsgebiet entsprechend der Mitteilungen der einzelnen Regionen gedeckt ist.“
Demnach ist Rom schuld, wenn es im gesamten Vinschgau keine Apotheke gibt, die medizinisches Cannabis verteilt.
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