Gesellschaft | Finanzen

Inklusion über die Bank

Banken müssen kostenpflichtige und kostenlose Basiskonten anbieten. Vor allem für Einkommensschwache und Rentner sei das interessant, weist die Verbraucherzentrale hin.
Geldsparen
Foto: Pixabay

Es ist eine Zahl, die aufhorchen lässt: Über 30 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben kein Bankkonto. “Dabei gehört ein solches heute zur gesellschaftlichen Teilhabe”, zeigt Walther Andreaus auf. Finanzielle und soziale Inklusion zu gewährleisten, dafür ist das Basiskonto gedacht. Ein normales Kontokorrent – gegebenenfalls auch mit Online-Funktionen –, das für Verbraucher gedacht ist, die nur einen begrenzten Bedarf an Finanzdienstleistungen haben.
Basiskonten gibt es eigentlich schon seit 2012 – “die Normen lassen eigentlich keinen Zweifel”, betonen Südtirols Verbraucherschützer: “Die Banken, die Post und die anderen Zahlungsdienstleister, welche Dienste zu Zahlungskonten anbieten, müssen, nur in Bezug auf Verbrauchern angebotene Zahlungsdienste, ein Zahlungskonto in Euro mit den Basis-Eigenschaften anbieten, sogenannte ‘Basiskonten’.”

Doch Blindtests, die die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bei einigen Bankfilialen durchgeführt hat, zeigen: “Die Banken haben sich in Bezug auf diese Konten leider häufig ‘ahnungslos’ gegeben”, heißt es von den Verbraucherschützern.
Nun hat das Finanzministerium per Dekret die Details zu den Basiskonten festgelegt: Wer hat Anrecht darauf? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie werden diese gehandhabt? Welche sind die eventuellen Kosten?

Banken müssen demnach kostenlose und kostenpflichtige Basiskonten anbieten.

 

Kostenpflichtiges Basiskonto

In seiner kostenpflichtigen Version umfasst das Basiskonto eine gewisse Anzahl von Bewegungen sowie zusätzliche Dienste wie Bankomat, Bareinlagen, Barabhebungen, Bank- oder Zirkularschecks oder Abbuchungsaufträge für Versorgungsdienste (Details in untenstehender Tabelle). Dafür darf die Bank nur eine jährliche allumfassende Gebühr verlangen, aber keine anderen Spesen, Kommissionen oder andere Kosten anlasten.

Wie hoch ist diese Jahresgebühr?

“Der Gesetzgeber spricht von einer ‘zumutbaren und mit der Zielsetzung der Inklusion kohärenten’ Gebühr”, erklären die Verbraucherschützer, Jedenfalls könnten die Kosten “nicht höher sein als der im Vorsemester den VerbraucherInnen für diese Dienste bzw. Bewegungen durchschnittlich angelastete Betrag”.
Doch die Formulierung des Gesetzgebers für die Kosten stößt in der VZS “auf ziemliches Unverständnis”. “Dadurch wird intransparenten und benachteiligenden Verhaltensweisen durch die Banken Tür und Tor geöffnet”, wird befürchtet. Zumal eine Erhebung von 2012 gezeigt habe, dass die Basiskonten damals zwischen 24 und 90 Euro pro Jahr kosteten. “Sie waren also bereits damals ziemlich teuer, was für die Zukunft nichts Gutes erhoffen lässt”, kritisieren die Verbraucherschützer.

 

Kostenloses Basiskonto für Einkommens-Benachteiligte

Weitaus interessanter sei daher das kostenlose und stempelsteuerfreie Basiskonto für jene VerbraucherInnen, deren ISEE (Indikator der Einkommens- und Vermögenslage) unter 11.600 Euro liegt.
“Errechnen lassen kann man sich den ISEE von den Patronaten”, erklärt VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus auf Nachfrage von salto.bz. Einen ISEE-Simulationsrechner gibt es unter anderem hier (in italienischer Sprache).

Wer ein solches kostenloses Basiskonto eröffnen möchte muss erklären, kein anderes Basiskonto zu besitzen und mittels Eigenerklärung bestätigen, dass der eigene ISEE unter dem Grenzwert liegt. Innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres müssen die Kontoinhaber dann der Bank den ISEE für das laufende Jahr mitteilen. Das Konto kann nur auf jener Personen lauten (im Falle von mehreren Kontoinhabern), die Teil jener Familie sind, für die der ISEE berechnet wurde. (Die im Kontopaket enthaltenen Dienste finden sich in der Tabelle A unten.)

 

Kostenloses Basiskonto bei Rente unter 18.000 Euro

Wer eine Rente von weniger als 18.000 Euro brutto im Jahr erhält, hat ebenfalls Anrecht auf ein kostenloses Basiskonto, mit folgenden Diensten (Tabelle B): 12 Barbehebungen am Schalter, unbegrenzte Bankomat-Behebungen bei der eigenen Bank, 6 Bankomat-Behebungen bei anderen Banken, unbegrenzte SEPA-Belastungen, unbegrenzte eingehende Überweisungen  inklusive der Pensionszahlungen, 6 Daueraufträge, 6 Bar- oder Scheckeinlagen, unbegrenzte POS-Zahlungen. Die Kontoinhaber müssen der Bank innerhalb 31. Mai jedes Jahres mitteilen, wie hoch die bezogene Bruttorente ist.


“Wir werden über die Einhaltung der neuen Normen wachen, da auch entsprechend hohe Bußgelder vorgesehen sind”, verspricht Walther Andreaus. “Wer Bank oder Konto wechseln möchte, soll laut EU-Richtlinie bald einen Vergleichsrechner bekommen, um die unterschiedlichen Angebote der Banken vergleichen und grenzenlose Kontoeröffnungen vollziehen zu können.”