Chronik | Rekurs

Gericht bleibt bei lebenslanger Haft

Wesentlich schneller als der erste Prozess verlief das Berufungsverfahren im Fall Benno Neumair: Das Schwurgericht lehnt die Forderungen der Verteidigung ab.
Prozess Benno Neumair
Foto: Seehauserfoto
  • Das Berufungsverfahren gegen Benno Neumair ist heute (30.10.2023) abgeschlossen worden. Die Verteidigung forderte den Freispruch, da der mittlerweile 33-Jährige bei der Ermordung seiner Eltern nicht schuldfähig gewesen sein soll. Anklage und Nebenkläger beantragten hingegen die Bestätigung des Urteils. Neumair war in erster Instanz wegen seiner Tat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 

    Heute Vormittag hatten alle Prozessparteien die Möglichkeit, auf die Plädoyers zu replizieren. Die Verhandlung dauerte jedoch nur eine knappe Viertelstunde, Repliken hatte es keine gegeben. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Monaco mit Beisitzer Richter Oswald Leitner bestätigt das Urteil aus erster Instanz zu lebenslanger Haft und einem Jahr Einzelhaft. Außerdem muss Benno Neumair die Prozessspesen der Nebenkläger Madé Neumair und Carla Perselli übernehmen. 

  • Carlo Bertacchi: „Uns ging es immer darum, die Wahrheit ans Licht zu bringen.“ Foto: Seehauserfoto
  • Der Anwalt der Nebenklage, Carlo Bertacchi, begrüßt den Abschluss des Verfahrens. „Uns ging es immer darum, die Wahrheit ans Licht zu bringen“, sagt er im Namen der Schwester und Tante des Täters. Bertacchi rechnet damit, dass das bestätigte Urteil von der Verteidigung erneut angefochten wird.