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Mehr Geld für Kleinkindbetreuung
Foto: LPA/Greta Stuefer
Lange Zeit hielten sich der Rat der Gemeinden und Familienlandesrätin Waltraud Deeg (SVP) darüber bedeckt, wann die Löhne der Kleinkindbetreuer:innen erhöht werden. Die Diskussion darüber wird bereits seit vielen Jahren geführt, angekündigt wurde eine Erhöhung bereits mehrmals. Laut dem Familienfördergesetz (LG 8/2013) muss die Erhöhung der Stundensätze im Einvernehmen mit den Gemeinden erfolgen, ein entsprechender Vorschlag wurde bereits im Oktober erstmals mit dem Rat der Gemeinden diskutiert. Nun habe man sich darauf verständigt, die Finanzierung für einen erhöhten Stundensatz bereitzustellen – die Beiträge der Eltern sollen dabei nicht angetastet werden.
Damit werden die Mehrkosten, die aus der Anpassung der Stundensätze resultieren, vollständig von der öffentlichen Hand getragen, je zur Hälfte von den Gemeinden und dem Land. „Für Eltern entstehen somit keine Mehrkosten, d.h. die Tarife bleiben unverändert bei 0,90 und 3,65 Euro/Betreuungsstunde. Gerade in Zeiten wie den aktuellen sollen die Familien nicht weiter belastet werden, schließlich brauchen sie Planbarkeit, auch bzw. besonders in finanzieller Hinsicht“, teilt Deeg in einer schriftlichen Antwort auf eine Ende September gestellte Landtagsanfrage vom Team K zum Thema Kleinkindbetreuung mit.
Die Team K-Landtagsabgeordnete Rieder Maria Elisabeth begrüßt die Ankündigung. Der Einigung war der Druck der Gewerkschaften und der Oppositionsparteien Team K und Grüne vorausgegangen, die mit Beschlussanträgen und Anfragen im Landtag auf das Thema aufmerksam gemacht haben. „Die Mitarbeiter:innen brauchen endlich einen halbwegs angemessenen Lohn“, so Rieder. Zurzeit verdienen sie weit weniger als pädagogische Mitarbeiter:innen in Kindergärten, obwohl die gleiche Ausbildung notwendig ist. Rieder geht davon aus, dass die nun folgenden Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Raiffeisenverband und Gewerkschaften rasch durchgeführt werden.
Was aber fehlt und noch Gegenstand von Diskussionen sei, ist die Einführung eines Mindeststundensatz für die Dienste der Kleinkindbetreuung, um Dumpingpreise zu verhindern. Der Mindeststundensatz müsste dann in einem Beschluss der Landesregierung definiert werden. Der 2019 gefasste Beschluss zur Genehmigung der Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und des Tagesmütter-/Tagesväterdienstes definiert lediglich Maximalstundensätze.
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Man sollte mit solchen
Man sollte mit solchen Regelungen nicht unbedingt auf Vorwahlzeiten warten, Weihnachten tut's auch. Trotzdem höchste Zeit.