"Wir stehen nicht einfach daneben und schauen zu"

Er galt als sicher, nun ist er da: der Anschlussrekurs der Erlebnishaus GmbH gegen die als Lex Benko gehandelte Abänderung der Ausschreibungskriterien für die Neugestaltung des Busbahnhofsareals durch den Bozner Stadtrat – die infolge den Vorstellungen der Signa Holding um René Benko in die Hände spielte – und die Entscheidung der Dienststellenkonferenz für das Kaufhaus-Bozen-Projekt und gegen jenes der Erlebnishaus Südtirol GmbH. Bereits beim Verwaltungsgericht Bozen depositiert, ist der Nachfolgerekurs am Montag, 29. Dezember, an die Gemeinde Bozen und die Kaufhaus-Bozen-Gruppe zugestellt worden. Wogegen genau Rekurs eingelegt wird, listet die Erlebnishaus GmbH und Luciano Giovanelli – ursprünglicher Sprecher der Gruppe und nach dem Abgang von Georg Oberrauch zu deren Präsidenten avanciert – in einer Aussendung auf:
- Die Zusammensetzung der vom Bürgermeister eingesetzten Dienststellenkonferenz, insbesondere hinsichtlich der gesetzliche vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten aller betroffenen Parteien;
- Die Herangehensweise der Dienststellenkonferenz bei der Bewertung der vorgelegten Projekte, die unter anderem dazu geführt hat, dass nur hinsichtlich eines der sechs vorgeschriebenen Bewertungskriterien beide Projekte geprüft und verglichen wurden;
- Die Vorgangsweise der Dienststellenkonferenz, die dazu geführt hat, dass trotz fehlender Beurteilungskriterien gleich mehrere Mitglieder mit ganz unterschiedlichen Kompetenzen und ohne ersichtliche Begründung zu einer überraschend ähnlichen oder identischen Bewertung auf einer Punkteskala von 1-150 gekommen sind;
- Der Bewertungsansatz der Dienststellenkonferenz, die in nicht nachvollziehbarer Art und Weise außer Acht gelassen hat, dass das von Kaufhaus Bozen vorgelegte Projekt in wesentlichen Aspekten, wie der Handelsfläche und Nachweis der Grundverfügbarkeit offenbar nicht mit den von der Gemeinde festgelegten Kriterien übereinstimmt.
Neben dem bereits im Oktober eingereichten Verwaltungsrekurs läuft nun also parallel ein zweiter Rekurs, der für die Erlebnishaus-Gruppe einen “schlüssigen und notwendigen Schritt” darstellt, um im Verfahren der Gemeinde Bozen bei der urbanistischen Umstrukturierung des Busbahnhofsareals “weiterhin die Gleichberechtigung aller Parteien und das allgemeine unbedingte Interesse an einem regelmäßigen und gerechten Verfahren zu gewährleisten”.
Dementsprechend kampfeslustig zeigt sich auch Giovanelli: “Wir erwarten uns, dass unsere Punkte gewissenhaft geprüft werden und falls festgestellt wird, dass Fehler begangen worden sind, die Legalität wieder hergestellt wird.” “Denn”, so Giovanelli, “wir wollen an dieser Auftragsvergabe teilnehmen. Wir haben bisher zwei Millionen Euro ausgegeben, und das sicherlich nicht, um daneben zu stehen und zuzusehen, wie gesetzwidrig ein Auftrag vergeben wird.” Eine abschließende Entscheidung der Gemeinde Bozen könne für die Erlebnishaus GmbH nun nur nach erfolgter Klärung der drängenden Fragen durch die Gerichtsbehörde – und nicht nur nach der Bewertung der Projekte durch die technische Dienststellenkonferenz – fallen.
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