Politik | Finanzielle Beihilfe

Das 200-Millionen-Hilfspaket

200 Millionen Euro schwer ist das Hilfspaket, welches das Land geschnürt hat, um die Auswirkungen der Energie-Krise abzufedern.
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Foto: LPA/Fabio Brucculeri
Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte einige Details zum geplanten Hilfspaket bei der gestrigen (4. Oktober) Pressekonferenz, die wie berichtet im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung stattgefunden hat, bereits angekündigt. So sollen die Bürger und Bürgerinnen nicht nur mit Direktbeihilfen unterstützt werden, geplant ist auch eine Senkung des Strompreises durch den Verzicht auf eine Gewinnausschüttung bei der Energiegesellschaft Alperia.
Die Landesregierung hatte bereits seit einigen Wochen an einem „Entlastungspaket“ gearbeitet. Gestern wurden die Vorschläge den Sozialpartnern und verschiedenen Interessensvertretungen unterbreitet und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Das Maßnahmenpaket, das einem geschätzten Gegenwert von rund 200 Millionen Euro entspricht, soll laut Kompatscher möglichst treffsicher und wirksam eingesetzt werden.
 
 
 
Vorgesehen sind Maßnahmen in vier verschiedenen Bereichen: Zum einen handelt es sich dabei um finanzielle Direktbeihilfen für besonders stark betroffene Familien und Einzelpersonen. Die Landesregierung hat sich mit den Sozialpartnern auf eine Einmalzahlung geeinigt, die sowohl Familien als auch Paaren und Einzelpersonen möglichst rasch zugute kommen soll. Jene Familien, die bereits das Landeskindergeld empfangen, erhalten diese Unterstützung automatisch. Alle anderen müssen einen Antrag stellen. Die Informationen dazu folgen nach Genehmigung der entsprechenden Maßnahmen.
Weiters sind Beiträge an die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Altersheime geplant. Dadurch sollen die Dienste sichergestellt und die Preissteigerungen abgefedert werden. Durch einen Verzicht auf Gewinnausschüttung kann die Energiegesellschaft Alperia bis zu einer bestimmten Verbrauchsschwelle noch größere Abschläge an die Kunden weitergeben. Eine weitere Maßnahme sieht Gespräche mit Banken und Garantiegenossenschaften vor, um den Spielraum für Maßnahmen zum Schutz von Konsum und Wirtschaft abzustimmen und bestmöglich auszunutzen. Nach der Rücksprache mit den Sozialpartnern und Interessenvertretungen wird die Landesregierung die Details ausarbeiten sowie den finanziellen Umfang der einzelnen Maßnahmen festlegen. Diese sollen dann mit dem Gesetz zur Haushaltsänderung dem Südtiroler Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden.