Umwelt | Raumplanung

Keine Versöhnung in Sicht

Landesrätin Hochgruber Kuenzer hatte vergangene Woche zu einem neuen Dialog aufgerufen. Der dürfte nach den Reaktionen der Umweltverbände und Grünen gescheitert sein.
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Foto: LPA / Claudia Corrent
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz sowie der Heimatpflegeverband sehen im Umweltvorbericht ihre Kritik zur jüngsten Änderung am Landschaftsleitbild bestätigt. Da die Mehrzahl der Artikel „erhebliche Umweltauswirkungen“ hervorruft, soll die Landesregierung von ihren Plänen Abstand nehmen, „das Bauen im Grünen zu fördern“. Der Umweltvorbericht wurde vom Land in Auftrag gegeben, um die Feststellung der Pflicht der Strategischen Umweltprüfung (SUP gemäß dem Landesgesetz Nr. 17, 13.10.2017) zu prüfen.
 
 
„Nachdem man im Bauboom der letzten 50 Jahre sukzessive Baurechte im Grünen geschaffen hatte, sollte das neue Landesgesetz Raum und Landschaft Abhilfe schaffen“, erklären die Umweltverbände. Die Landesregierung mache mit den jüngsten Änderungen am Landschaftsleitbild diesen Vorsatz aber zunichte: „Nach dem Gießkannenprinzip will die Landesregierung Baurechte auf Natur- und Agrarflächen vergeben und touristische Erweiterungen im Grün zulassen. Im Widerspruch zum Klimaplan und den eigenen Leitlinien für das Gesetz ‚Raum und Landschaft‘“, wiederholen sie ihre Kritik, die sie bereits zu Jahresbeginn in einer Stellungnahme formuliert hatten.
Auch fast alle Gemeinden Südtirols hatten nach einer Debatte in den Gemeinderäten eine eigene Stellungnahme zu den Änderungen am Landschaftsleitbild abgegeben. So sieht es das Verfahren zur Änderung an Fachplänen vor. Ein Großteil der Gemeinden haben dabei auf die vom Gemeindeverband ausgearbeitete Vorlage zurückgegriffen – mit der Forderung das Bauen in den Natur- und Agrarflächen sogar noch weiter auszudehnen.
 

Kritischer Umweltvorbericht

 
Indessen verfasste das zuständige Amt für Umweltprüfungen auf Grundlage des Umweltvorberichts ein Gutachten und kommt zum Schluss: „Dem Umweltvorbericht zufolge kann die Umsetzung der Artikel 1, 3, 4, 6, 8 und 10 des Anhangs 5 zum ‚Landschaftsleitbild Südtirol‘ erhebliche Umweltauswirkungen hervorrufen. Gemäß Artikel 6, Absatz 3 des LG 17/2017 unterliegen auch jene Pläne der SUP, welche den Rahmen für die künftige Genehmigung von Projekten bilden und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können.“ Die Strategische Umweltprüfung (SUP) sieht unter anderem vor, dass die geplante Änderung des Landschaftsleitbildes durch den Umweltbeirat bewertet wird. Angesichts des Umweltvorberichts sei laut den Umweltverbänden davon auszugehen, dass mehrere Artikel nicht positiv bewertet werden würden.
 
 
Die im Umweltvorbericht als problematisch bewerteten Artikel betreffen unter anderem den Wiederaufbau und die Verlegung von Gebäuden, die Errichtung unterirdischer Baumasse im Weidegebiet und alpinem Grünland, die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe in Natur- und Agrarflächen und die Einführung einer neuen Kategorie, nämlich der Almgastwirtschaft. Von 11 Artikeln werden sechs Artikel als problematisch bewertet.
 

Einwände aus Bozen

 
Auch der Bozner Gemeinderat der Grünen, Rudi Benedikter, kritisiert die Pläne der Landesregierung scharf und nimmt dabei auf die letzte Woche im NOI Techpark in Bozen stattgefundene internationale Fachtagung zu Landschaft Bezug: „Wer in den letzten 30 Jahren miterlebt hat, welche negativen Auswirkungen der touristische  Werbespruch ‚Destination Landschaft‘ auf Südtirols Landschaft hatte, dem läuten bei einer Initiative unter dem Titel ‚Destination Landschaft‘  die Alarmglocken.“
Südtirol habe beim Landschaftsverbrauch längst die Grenze erreicht, deshalb müssten unerschlossene Flächen schlicht in Ruhe gelassen werden. „Unglaubwürdig, ja scheinheilig, ist insbesondere die Veranstalterin dieser Tagung Landesrätin Kuenzer, wenn sie zur gleichen Zeit – mit dem  Beschluss der  Landesregierung (Nr. 822 vom 08.11.2022) zur Reform des ‚Landschaftsleitbildes Südtirol‘ –  einen Frontalangriff auf die Kernsätze des Landesgesetzes für Raum und Landschaft führt, und den Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauches (Art. 17) aufweichen will: Dessen Regeln sollen nicht länger verbindliche Vorgaben für Einzelmaßnahmen sein, sondern nur als ‚grundsätzlich programmatische Aussagen‘ eingestuft werden“, teilt Benedikter mit.
Landesrätin Hochgruber Kuenzer hatte bei der Vorstellung der Fachtagung auch in Richtung Umweltverbände betont, dass es beim Erhalt von Lebensräumen nicht nur um die Unterschutzstellung von Landschaften gehe, sondern auch um deren Gestaltung. Welche Maßstäbe für diese Gestaltung herangezogen werden sollen, müsse in einem neuen Dialog ausgehandelt werden. „Die Landschaft als Verbündete gegen den Klimawandel erfordert mehr als reine Regulierung“, so Hochgruber Kuenzer. Inwieweit die geplanten Änderungen im Landschaftsleitbild dazu beitragen, die Landschaft als Verbündete im Klimawandel zu verstehen, ist noch offen.

 

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Salto User
Günther Alois … Sa., 01.04.2023 - 19:34

Frage mich ernsthaft ob Frau Kuenzer am richtigen Platz ist? Hoffentlich gibt es bei den kommenden LW einen POSITIVEN Wechsel.Hören sie auf alles zu verdrehen und zu verwässern. Das Volk ist nicht mehr so BLÖD,dass es auf ihre Tricksereien reinfällt.

Sa., 01.04.2023 - 19:34 Permalink