Politik | Wolf & Bär
Wer hat das Gesetz geschrieben?
Foto: Massimo Vettorazzi
Mit 25 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Südtiroler Landtag am 9. Juni den Gesetzesentwurf zur Entnahme von Wölfen genehmigt. Zwar hat die Landesregierung bereits im Jahr 2018 ein Gesetz zum Wolfsmanagement erlassen, das jedoch bis dato nicht angewandt wurde, weil eine Anfechtung vor dem Verwaltungsgericht befürchtet wurde bzw. rechtliche Konsequenzen für den Unterzeichner einer solchen Ermächtigung.
Nun wurde das neue Gesetz auf den Weg gebracht – was es taugt, wird sich erst noch zeigen müssen, denn wie aus einer Landtagsanfrage des Abgeordneten der Fraktion „Perspektiven für Südtirol“, Peter Faistnauer, hervorgeht, wird die Frage, ob eine Abschussgenehmigungen mit Ermächtigung des Landeshauptmannes ohne ein ISPRA-Gutachten erfolgen kann, davon abhängen, ob diese Bestimmung vom Staat angefochten wird oder nicht.
Ein besonderes Interesse hegte der Wipptaler Abgeordnete für die Verfasser des Gesetzestextes und von welchen Experten dieser Entwurf beeinflusst war. Wie es im Antwortschreiben heißt, haben Professor Marcello Cecchetti und Professor Pajno den Gesetzestext in der italienischen Originalfassung verfasst. Die grundlegende juridische Ausrichtung und Vorgehensweise wurde von Professor Roland Norer festgelegt. Dem Südtiroler Landtag und der Landesregierung sind laut Schreiben keine Kosten für die Ausarbeitung des Gesetzestextes entstanden, denn die fachliche Expertise sei über den Südtiroler Bauernbund abgewickelt worden. Erste Kontakte mit den Professoren, zunächst mit Professor Norer, dann mit den Professoren Cecchetti und Pajno, habe es im Dezember 2022 gegeben.
Wenn das zukünftig jeder machen kann, dann geht das für mich in Ordnung – wenn nicht, dann ist das mehr als nur fragwürdig.
Verwundert fragt sich Faistnauer nach Erhalt der Antwort, ob sich zukünftig jeder Landtagsabgeordnete an den Bauernbund oder einen anderen mächtigen Verband wenden könne, der ihm Expertenwissen und bereits ausgearbeitete Gesetzestexte liefert – und zudem noch die Kosten dafür übernimmt. „Wenn das zukünftig jeder machen kann, dann geht das für mich in Ordnung – wenn nicht, dann ist das mehr als nur fragwürdig“, so Faistnauer mit Verweis auf seinen eigenen Gesetzesentwurf zu Agri-Camping, wo eine Expertise seitens des Bauernbundes nicht nur durchaus hilfreich gewesen wäre, sondern auch in dessen Sinne – schließlich setzt sich der Bauernbund ebenfalls für dieses Thema ein.
Verwundert die Augen reiben muss man sich auch wegen der Geschwindigkeit: Während die Landesregierung für die Ausarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen teilweise Jahre benötigt, können Gesetzesinitiativen wie jene zur Wolfsregulierung Dank mächtiger Verbände wie dem Bauernbund offenbar erheblich beschleunigt werden.
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Macht’s der SBB ist’s
Macht’s der SBB ist’s schlecht.
Macht’s ein anderer Lobbyist ist’s gut.
Dachverband für Natur- und Umweltschutz gibt Gutachten in Auftrag (vom Großkonzern Patagonia finanziert) und schickt dann allen Gemeinden die entsprechende Beschlussvorlage samt Gutachten.
Man kann dann natürlich argumentieren, dass der Zweck (Ziel) die Mittel heiligt…liegt dann halt wieder im Auge des Betrachters ;-)
Hier nachlesen: https://www.umwelt.bz.it/aktuelles/presse/dvn-pm-schutz-vor-chemisch-sy…