Politik | Landtag

„Sensibler und vorsichtiger“

Mit breiter Mehrheit hat der Landtag das sogenannte UNESCO-Gesetz verabschiedet. Sämtliche Belange auf dem Weg zur Anerkennung werden zukünftig koordiniert geregelt.
Kuenzer Hochgruber, Maria
Foto: LPA
Das Gesetz mit dem sperrigen Titel „Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind“ wurde auf Vorschlag der zuständigen Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer eingebracht. Damit wird der erforderliche gesetzliche Rahmen für eine effiziente und koordinierte Führung des von der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) offiziell anerkannten natürlichen, kulturellen und immateriellen Erbes geschaffen wie auch für andere UNESCO-Anerkennungen und eventuelle neue Bewerbungsprojekte.
Wie Landesrätin Hochgruber Kuenzer im Rahmen der Debatte erklärte, sind bereits mehrere Südtiroler Natur- und Kulturgüter in die Liste des UNESCO-Welterbes eingetragen. Mit diesem Gesetz gehe es darum, eine zentrale Stelle bzw. einen Ansprechpartner bei Fragen und Projektbewerbungen zu schaffen. „Im Vordergrund muss der Schutz des Welterbes stehen“, erklärte Alex Ploner vom Team K in seiner Stellungnahme. Es müsse ein Ausgleich zwischen dem Nützen und Schützen der Berge gefunden werden.
 
 
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Alex Ploner, Landtagsabgeordneter des Team K: „Im Vordergrund muss der Schutz des Welterbes stehen.“ (Foto: Seehauserfoto)
 
 
Zur Sprache brachte der Team K Abgeordnete aber auch den Fall der Santnerpass-Hütte, für deren Neubau die Landesregierung ein Grundstück veräußert hatte. „Wenn man die Berge schützen will, darf man sie nicht verscherbeln“, so Alex Ploner. Wie die Raumordnungslandesrätin in ihrer Replik vermerkte, sei dies eine technische Entscheidung gewesen und die Praxis, die im Falle der Santnerpasshütte angewandt worden sei, nicht der einzige Fall; auch bei anderen Schutzhütten sei das so gehandhabt worden. Doch in diesem Bereich sei man sensibler und vorsichtiger geworden. 
 
 
Wenn man die Berge schützen will, darf man sie nicht verscherbeln.
 

Zum Artikel 7 hatte das Team K zwei Änderungsanträge eingebracht, die jedoch beide mehrheitlich abgelehnt wurden. Zum einen forderte Ploner die Einholung einer verpflichtenden Stellungnahme der Stiftung Dolomiten UNESCO bei baulichen Maßnahmen in einem UNESCO-Schutzgebiet bzw. sollte die Kann- in eine Muss-Bestimmung abgeändert werden. Miteinbezogen werden sollten auch die zwei repräsentativsten alpinen Vereinigungen, sprich AVS und CAI. Der zweite Änderungsantrag sah einen besonderen Schutz für nicht veräußerbares öffentliches Vermögen vor.
In der Abstimmung wurde das Gesetz mit 28 Ja angenommen.
 
 
 
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Herta Abram Fr., 07.07.2023 - 14:21

..."sei dies eine technische Entscheidung gewesen....nicht der einzige Fall...."
Mehr gibts dazu nicht zu sagen? Oder hat uns Bürger dies nichts anzugehen?
Also ich würde eine
Stellungnahme -Transparenz, über Fehler, Fehlerrisiken und den Konsequenzen von Fehlentscheidungen, oder WAS für die Zukunft streng geregelt werden muss
(sensibler und vorsichtiger ist zu trüb) aushalten, Frau Kuenzer!

Fr., 07.07.2023 - 14:21 Permalink