Politik | Trinkwasser
„Von Ausverkauf keine Rede“
Foto: Gemeinde Vahrn
Zur Kritik des Bozner Gemeinderates Rudi Benedikter und des Co-Vorsitzenden Grüne Felix v. Wohlgemuth am Einvernehmensprotokoll des Landes Südtirol mit der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA will der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, folgendes klarstellen:
„Die ARERA wurde in den 1990er Jahren gegründet und hat weitreichende Kompetenzen bei der Regulierung der öffentlichen Versorgungsdienstleistungen. Anfänglich für Strom und Gas zuständig, hat sich der Wirkungsbereich der Regulierungsbehörde über die Jahre auf immer neue Bereiche wie Wasser, Fernwärme und Müll ausgedehnt“, erklärt Schatzer. ARERA lege einheitliche Qualitätsstandards fest, mache Vorgaben zur Organisation der Dienste, definiere Tarifsysteme und Preise, sorge für Transparenz und Wettbewerb sowie den Schutz der Verbraucher. ARERA sammelt des Weiteren aber auch Daten und Informationen und hat Aufsichts- und Überwachungsfunktionen inklusive Sanktionsbefugnis.
„Dies hat in den vergangenen Jahren auf Gemeindeebene immer wieder zu Problemen geführt. Von den Verwaltungen wurden ständig Daten und Informationen eingefordert. Die Gemeindesekretäre hatten große Probleme diese zu liefern, weil unsere lokalen Bestimmungen oft nicht mit den Vorgaben der ARERA in Einklang zu bringen waren“, so der Präsident des Gemeindenverbandes.
„Die ARERA wurde in den 1990er Jahren gegründet und hat weitreichende Kompetenzen bei der Regulierung der öffentlichen Versorgungsdienstleistungen. Anfänglich für Strom und Gas zuständig, hat sich der Wirkungsbereich der Regulierungsbehörde über die Jahre auf immer neue Bereiche wie Wasser, Fernwärme und Müll ausgedehnt“, erklärt Schatzer. ARERA lege einheitliche Qualitätsstandards fest, mache Vorgaben zur Organisation der Dienste, definiere Tarifsysteme und Preise, sorge für Transparenz und Wettbewerb sowie den Schutz der Verbraucher. ARERA sammelt des Weiteren aber auch Daten und Informationen und hat Aufsichts- und Überwachungsfunktionen inklusive Sanktionsbefugnis.
„Dies hat in den vergangenen Jahren auf Gemeindeebene immer wieder zu Problemen geführt. Von den Verwaltungen wurden ständig Daten und Informationen eingefordert. Die Gemeindesekretäre hatten große Probleme diese zu liefern, weil unsere lokalen Bestimmungen oft nicht mit den Vorgaben der ARERA in Einklang zu bringen waren“, so der Präsident des Gemeindenverbandes.
Im Dezember 2017 wurde mit einer Abänderung des Autonomiestatutes festgelegt, dass ein Einvernehmensprotokoll zwischen Land und ARERA ausgearbeitet werden muss, um die Zuständigkeiten abzustimmen bzw. um die Maßnahmen der ARERA an die autonomen Zuständigkeiten und die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Seit 2018 hat man an diesem Protokoll gearbeitet. Im Februar dieses Jahres wurde das Protokoll nach jahrelangen Verhandlungen dann auch im Sinne des Gemeindenverbandes unterzeichnet.
„In erster Linie regelt das Protokoll das Verfahren, wie die Abstimmung zwischen ARERA und Land stattfinden soll. Im Gegensatz zu allen anderen Regionen muss ARERA ihre Maßnahmen mit dem Land Südtirol speziell abstimmen. Hierfür wird ein eigener Tisch eingeführt, der die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den autonomen Kompetenzen und den Besonderheiten unseres Landes überprüft und nach einer einvernehmlichen Lösung strebt“, so Schatzer.
Es stimme zwar, dass im Falle keiner Einigung die Maßnahme der ARERA in Kraft tritt. „Bis zur Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls hatten wir nur den Rechtsweg offen, dieser kann aber immer noch beschritten werden, wenn keine Einigung zustande kommt. Aufgabe des gemeinsamen Tisches ist es also, im Dialog Konflikte zu vermeiden und praktikable Lösungen zu erarbeiten, die der besonderen Situation unseres Landes Rechnung tragen.“
Der Rat der Gemeinden habe nach mehreren Anläufen im Oktober 2022 ein positives Gutachten zum Protokoll abgegeben, weil dadurch für die Gemeinden hinsichtlich der anzuwendenden Bestimmungen Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen würden. Durch die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle im Land für die Sammlung von Daten und Informationen würden die Gemeinden von der Flut an Anträgen entlastet.
„Dass der Rat der Gemeinden des Trentino im Januar 2023 ein negatives Gutachten zum Protokoll abgegeben hat, nachdem man über Jahre gemeinsam daran gearbeitet hat, ist schade, weil damit Synergien und geeintes Vorgehen verloren gehen“, teilt Schatzer mit.
In der Vergangenheit seien die Gemeinden oft kritisiert worden, weil sie die Vorgaben der ARERA nicht wörtlich und zügig umgesetzt haben. Es sei nur auf die verschiedenen Boni verwiesen, die den Gemeinden oft große Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereitet haben.
„Genau darauf, auf eine einheitliche, machbare und auf die Gegebenheiten Südtirols abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen zielt die Vereinbarung ab. Von einem Ausverkauf des Trinkwassers kann daher keine Rede sein. Die Wirklichkeit ist nicht nur schwarz und weiß, sondern hat viele Facetten“, so der Präsident des Gemeindenverbandes.
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In der weltbesten Autonomie
In der weltbesten Autonomie muss das Land also vor einer staatlichen Regulierungsbehörde klein beigeben. War das 1992 auch schon so, denn da wollen wir doch mit " Il Presidente" wieder hin?
Man fragt sich schon: Wieso
Man fragt sich schon: Wieso hat der Landeshauptmann Südtirols hier, statt Schaden vom Land abzuwenden, überhaupt und zudem ohne jegliche Notwendigkeit, auf unser geschütztes Grundrecht der Gewässernutzung und der Trinkwasserversorgung und auf Zuständigkeiten (Art.13 des sog. 2. Autonomiestatuts) bereits im Vorfeld freiwillig verzichtet?
Wieso hat es im Sinne der Selbstverwaltung und der Bürgernähe, auch um den Gebrauch der eigenen Sprache zu gewährleisten, nicht eine landeseigene Agentur bzw. zumindest eine autonome AREA-Sektion?
Welche Interessen neben dem weiteren Abbau der Selbstverwaltung damit bedient werden sollen, ist eigentlich jedem klar:
S.a:
https://notizie.tiscali.it/italialibera/articoli/il-2022-che-sara-il-go……
Antwort auf Man fragt sich schon: Wieso von △rtim post
1. Art. 13 des 2.
1. Art. 13 des 2. Autonomiestatuts regelt im Grunde nur die Wassernutzung zur Stromherstellung, nicht allgemein.
2. Die Autonome Provinz Bozen hat in Sachen Wassernutzung nur sekundäre Kompetenzen, d.h. sämtliche Landesgesetze müssen im Einklang mit staatlichen Bestimmungen sein (und diese wiederum mit EU-Bestimmungen, und genau in zwei EU-Verordnungen zur Liberalisierung des Energiemarktes von 1996 und 1998 liegt der Ursprung der angeprangerten Regelung).
3. Die unabhängige staatliche Behörede heißt ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) und hat die Aufgabe das Monopol bei der Energielieferung und Wassernutzung zu brechen. Zugunsten der Verbraucher. Mit Privatisierung hat das im Übrigen nichts zu tun.
Antwort auf 1. Art. 13 des 2. von Manfred Klotz
Wenn das Monopol ein
Wenn das Monopol ein öffentliches ist und aufgegeben werden soll, dann ist das eigentlich die Definition von Privatisierung. Was dabei rauskommt kann man im Vereinigten Königreich sehen: Private Trinkwasserversorgung, viel höhere Tarife, schlechte Instandhaltung von wenig profitablen Leitungsabschnitten usw., Aber schön rationell alles.
Antwort auf Wenn das Monopol ein von Ludwig Thoma
@Ludwig Thoma, genau. Man
@Ludwig Thoma, genau. Man braucht aber gar nicht nach England zu schauen. Italien hat selbst genug Public-private-Partnership-Beispiele und andere Formen. Kernitaliens Missstände in der Wasserversorgung und die erhöhten Kosten für die Verbraucher sind bekannt.
Niemand - außer in Klotz' Unterstellung - hat behauptet, dass die öffentliche Wasserversorgung in Südtirol nun formell privatisiert wird.
Übrigens: User "Klotz" es geht nicht nur um die Selbstverwaltung, sondern immer auch um völkerrechtliche Schutzbestimmungen und ihre Ausgestaltung in der Sonderverwaltungszone. Dazu gehört Bürgerservice und das Recht auf die eigene Sprache; nicht Ungleichwertigkeit der Südtiroler Bürger-innen.
Antwort auf @Ludwig Thoma, genau. Man von △rtim post
Dann lesen Sie Ihren eigenen
Dann lesen Sie Ihren eigenen Kommentar besser durch auf den ich geantwortet habe.
Was der Rest mit Art. 13 des Autonomiestatuts zu tun haben soll, wissen nur Sie.
Antwort auf Dann lesen Sie Ihren eigenen von Manfred Klotz
User "Klotz" bleiben Sie doch
User "Klotz" bleiben Sie doch sachlich. Wenn Sie meine Beiträge nicht verstehen (wollen), einfach ignorieren und weiterscrollen. Das tut auch nicht weh.
Antwort auf @Ludwig Thoma, genau. Man von △rtim post
Zum besseren Verständnis,
Zum besseren Verständnis, nicht damit Sie wieder Thema wechslen, es geht um diese Ihre Aussage :"Wieso hat der Landeshauptmann Südtirols hier, statt Schaden vom Land abzuwenden, überhaupt und zudem ohne jegliche Notwendigkeit, auf unser geschütztes Grundrecht der Gewässernutzung und UND DER TRINKWASSERVERSORGUNG und auf Zuständigkeiten (Art.13 des sog. 2. Autonomiestatuts) bereits im Vorfeld freiwillig verzichtet.
Antwort auf Wenn das Monopol ein von Ludwig Thoma
Die Energie wird schon lange
Die Energie wird schon lange von privaten Anbietern geliefert. Die statliche Behörde hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass es zwischen den Anbietern keine Kartellabsprachen gibt und damit ein neues Monopol begründet wird. Das Trinkwasser ist nicht in privater Hand. Das Autonomiestatut regelt aber die Trinkwasserversorgung auch nicht explizit. Das ist der Sinn meines Kommentars. Sie können so viele Negativbeispiele bringen wie Sie wollen, es geht um Fakten. Soltle es morgen so sein, dann werden wir darüber diskutieren können.
Antwort auf Die Energie wird schon lange von Manfred Klotz
User "Klotz", verstehe, Sie
User "Klotz", verstehe, Sie haben im Internet recherchiert und wollen mich über Area aufklären. Sehr nett von Ihnen. Ich kenne AREA - auch aus Mediationsverfahren.
Der Wahnsinn nimmt seinen
Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf! Da werden viele noch staunen, was da auf uns zukommt bei Müll, Fernwärme und Wasser ... u. a. auch finanzielle Mehrbelastungen.
Antwort auf Der Wahnsinn nimmt seinen von G. P.
Die leichtfertig erfundenen
Die leichtfertig erfundenen zunehmehmenden gefräßigen Landes- und Staatlichen-Unterdienste (ARERA, SEL, ALPERIA usw.), lasten die übertrieben hohen Kosten für ihre aufgeblähte Ver-Waltung und allerlei Schabernack den sie sonst noch so treiben, den Bürgern auf.
Antwort auf Die leichtfertig erfundenen von Josef Fulterer
Herr Schatzer,wem wollen sie
Herr Schatzer,wem wollen sie Svp Sand in die Augen streuen?????
Achtung, der Mann hat Ahnung!
Achtung, der Mann hat Ahnung! Mittelschulabschluss, 30 Jahre Gemeindebediensteter und dann die steile Karriere. Wie? Immer auf Parteilinie, gegenüber eventuelle Kritiker ein bisschen austeilen, aber nach oben immer buckeln.
Wenn das das Personal ist, das Südtirol gegen die Juristen und Ingenieure der Energiebehörde ins Feld schickt, darf man sich danach über die Resultate nicht wundern.