Gesellschaft | Enterbung in Südtiro

Ausverkauf der Heimat -geschlossener Hof

Geschlossene Obstbauernhöfe werden an Provinzfremde verkauft. Als Schutz bäuerlicher Heimat präsentiert, wird der geschlossene Hof immer mehr zum Schaden für Südtirol.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Auf „Rainews-Tagesschau“ ist vor kurzem ein interessanter Artikel erschienen: Immer mehr geschlossene Höfe werden an Provinzfremde verkauft. LR Schuler bestätigt dies, aber es gebe kaum eine Handhabe dagegen:

https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2023/07/immobilienmakler-fruher-oder-spater-sind-die-geschlossenen-hofe-so-alle-verkauft-260f7a26-8748-4c42-b0b0-9cab0437735f.html

Nun fällt unseren Politikern eine Regelung auf den Kopf, die angeblich dem Schutz der Heimat und der Identität dienen sollte, tatsächlich aber das Gegenteil gebracht hat und auch zur systematischen Enterbung der sog. „weichenden Erben“ geführt hat.

Wäre nun nicht endlich der Zeitpunkt gekommen, die Regelung zum „geschlossenen Hof“ grundlegend zu reformieren bzw. abzuschaffen, zumindest für Obstbauern?

Ist es besser, wenn diese Gehöfte an Provinzfremde gehen, als dass vielleicht mehreren Südtirolerinnen und Südtirolern eine Existenzgrundlage geboten würde?

Ganz abgesehen davon, dass diese Südtiroler Regelung gegen EU-Recht und gegen die Menschenrechte verstößt: Auch aus rein landwirtschaftlicher Sicht wäre eine faire Erbregelung von Vorteil. Kämen mehr Grundstücke auf den Markt, könnten sich auch junge Obstbäuerinnen und –bauern eine neue Existenz aufbauen. So hingegen werden Monokultur und Vermögenskonzentration und schließlich Ausverkauf der Heimat gefördert.

Die „weichenden Erben“ können sich mit dem Auszahlungsbetrag im Regelfall nicht einmal eine Kleinstwohnung kaufen. Was so beschönigend als „Ertragswert“ bezeichnet wird, auf den die Auszahlungen berechnet wird, macht rund 5% des Marktwertes aus! Über alle möglichen Schiebungen („gemischte Schenkungen“, exorbitante „Entlohnung“, heimliche Übertragung der steuerlich nicht erfassten Obstauszahlungen usw.) kann es dazu kommen, dass der Hofübernehmer gleich zwei geschlossene Höfe erhält, während die übrigen Kinder durch die Finger schauen. Und die Höfekommissionen schauen zu oder spielen sogar mit.

Von der jetzigen Südtiroler Politik ist wohl wenig zu erwarten. Die erwähnten Missstände sind allgemein bekannt und wer bis jetzt die Regierungssessel gewärmt und nichts dagegen unternommen hat, wird auch weiterhin untätig sein. Dasselbe gilt in Bezug auf unsere sog. „Frauenvertreterinnen“, die in dieser Sache noch nie aktiv geworden sind.

Vielleicht bringen uns die Wahlen im Herbst neue Köpfe, die sich tatsächlich für die Südtirolerinnen und Südtiroler einsetzen?

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Ceterum Censeo Mo., 17.07.2023 - 08:50

Von "Enterbung" kann nicht die Rede sein.
Nur mit Ressentiments gegen PolitikerInnen macht man kein Gesetz, v.a. keins, das den EU-Richtlinien entspricht.
Und wo jemand kauft, gibt es jemanden, der verkauft: die Einheimischen.

Mo., 17.07.2023 - 08:50 Permalink
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Livia Minnea Mo., 17.07.2023 - 09:15

Antwort auf von Ceterum Censeo

Ceterum Censeo: Wohl wenig verstanden vom obigen Beitrag (und vom Rai-Beitrag, falls überhaupt gelesen): Selbst unser Herr Landesrat beklagt, dass die geschlossenen Höfe nicht an Einheimische verkauft werden, sondern an Provinzfremde.
Enterbung: Wenn statt 100% als Berechnungsmaßstab (so wie im Erbfall allgemein üblich) 5% (ja, sage und schreibe 5%!) als Berechnungsmaßstab herangezogen werden, dann ist das nichts anderes als eine dreiste Enterbung!
EU-Konformität: Das würde eben voraussetzen, dass alle Erben (zumindest annähernd) gleich behandelt werden.

Mo., 17.07.2023 - 09:15 Permalink
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Stefan S Di., 18.07.2023 - 10:02

Antwort auf von Livia Minnea

"Wenn statt 100% als Berechnungsmaßstab (so wie im Erbfall allgemein üblich) 5% (ja, sage und schreibe 5%!) als Berechnungsmaßstab herangezogen werden,"
Das ist schlichtweg unrealistisch, hier ist von 5% Maklercourtage die Rede. Bleiben immer noch 95% des Verkaufspreis geteilt durch die Erbengemeinschaft. Das Erbengemeinschaft und Käufer gegeneinander ausgespielt werden ist das Problem insbesondere weil die erst genannten sich oftmals nicht einig sind und zuviel Dollarzeichen in den Augen haben.

Di., 18.07.2023 - 10:02 Permalink
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Livia Minnea Mi., 19.07.2023 - 16:15

Antwort auf von Stefan S

Nein, leider ist es tatsächlich so, wie Magda Baur schreibt. Der Hofübernehmer bekommt 95% des Wertes praktisch geschenkt. Die restlichen 5% sind der sog. "Ertragswert": auf diesen werden die Erbanteile berechnet. Eine wahre Farce, ein Schlag ins Gesicht für die "weichenden" Erben, die buchstäblich enterbt werden. Und das im so fortschrittlichen Südtirol (einzigartig in ganz Europa).

Mi., 19.07.2023 - 16:15 Permalink
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Herta Abram Di., 18.07.2023 - 08:58

Agrarindustrie und auf touristische Sparte umgestellte HofBewirtschaftung- für die Alibi-Tiere ausreichen sollen, um mit dem Prädikat Bauernhof durchzugehen sind
"Bauernhöfe, die keine sind".

Frau Baur schreibt richtig: Es braucht grundlegende, Abgrenzungen und zeitgemässe Reformen.

Di., 18.07.2023 - 08:58 Permalink
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Livia Minnea Mi., 19.07.2023 - 16:20

Antwort auf von Herta Abram

Richtig: Das ist eine gute Ansage! Hat jemand im Landtag mitgelesen? Oder ist man da primär mit dem Wahlkampf um den Wiedereinzug ins Hohe Hause beschäftigt? Und dann weiter so, wie bisher. D.h. an dieser Diskriminierung wird nichts geändert?

Mi., 19.07.2023 - 16:20 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Mi., 19.07.2023 - 13:12

Komisch, dass Höfe verkauft werden, verdienen sich die Bauern ja eine goldene Nase damit. Die Schreiberin mag beruhigt sein, es gibt genug Frauen, die einen Hof übernehmen.

Mi., 19.07.2023 - 13:12 Permalink
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Walter Kircher Sa., 29.07.2023 - 08:40

... vielleicht wäre die Lösung folgende: sowie der "Geschlossene Hof" verkauft wird, dann der Erlös AUCH zu Gunsten der "Weichenden Geschwister" ...?!

Sa., 29.07.2023 - 08:40 Permalink