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„Schottergruben-Gesetz“ verabschiedet

Gestern hat der Landtag das Gesetz zur Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen verabschiedet. Zukünftig will man strenger kontrollieren.
Schottergrube St. Florian
Foto: Salto.bz

Wie der Einbringer des Gesetzesentwurfes, Landesrat Philipp Achammer, im Vorfeld erklärte, stammen die derzeit geltenden Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche noch aus dem Jahr 2003. Um die Bestimmungen dieses Landegesetzes an die aktuelle Situation anzupassen, wurde vereinbart, eine neue zeitgemäße und mit den Interessensverbänden koordinierte Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe auszuarbeiten. Derzeit werden in Südtirol an 107 Standorten mineralische Rohstoffe abgebaut, mehr als die Hälfte davon sind Schottergruben, 45 Steinbrüche und sieben Torfstiche. Künftig soll es weniger Abbaustandorte geben, der Zugang wird strenger geregelt, um nur mehr so viel wie nötig und so wenig wie möglich abzubauen. Die Abbaugenehmigung soll nur mehr erteilt werden, um nachgewiesenen Bedarf abzudecken. Spekulationen und Hortung von Gruben sollen in Zukunft vermieden werden. Ein Monitoringsystem für Steinbrüche und Gruben wird eingeführt und eine entsprechende Datenbank aufgebaut. Alle Vorgaben und Auflagen sowie die Einhaltung von Terminen im Hinblick auf Tätigkeitsbeginn und Fälligkeit sollen streng kontrolliert werden. Zudem soll die Durchführung der Umweltausgleichsmaßnahmen optimiert werden.

 

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Salto User
Manfred Gasser Mi., 26.07.2023 - 09:18

Also ich verstehe es nicht. Zuerst steht: "Gestern hat der Landtag das Gesetz zur Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen verabschiedet", dann: "Um die Bestimmungen dieses Landegesetzes an die aktuelle Situation anzupassen, wurde vereinbart, eine neue zeitgemäße und mit den Interessensverbänden koordinierte Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe auszuarbeiten", und danach: "Künftig soll es weniger Abbaustandorte geben,....". Was stand denn bitte im Gesetz, das verabschiedet wurde, wenn man noch "ausarbeiten" muss, wenn es "künftig geben soll", "nur mehr erteilt werden soll", usw? Sollte ein Gesetz nicht genau diese Regeln definieren, oder habe ich da was falsch verstanden, und die Gesetztestexte sind ein leeres Blatt Papier, das dann von den Interessenvertretern ausgefüllt wird?

Mi., 26.07.2023 - 09:18 Permalink