Kultur | Blinddate 3

Vom Stammtisch ins Sushilokal

Die schlagfertige Volkskundlerin Elsbeth Wallnöfer trifft sich in Blinddate 3 mit dem "tamisch ober liabn" Jürgen Wirth Anderlan. Im Sushi-Lokal. Kann das gut gehen?

Das Gespräch zwischen dem politischen Greenhorn Jürgen Wirth Anderlan und der Volkskundlerin Elsbeth Wallnöfer ist in Folge 3 der Südtiroler Blinddates zwar so gut wie immer auf Augenhöhe, aber die Ansichten der beiden zu den verschiedensten Themenfeldern gehen weit auseinander. Dass Anderlan bei den Landtagswahlen 2023 auf Stimmenfang gehen wird, hat der ehemalige Landesschützenkommandant einen Tag nach den Aufzeichnungen der Blinddate-Folge bekannt gegeben. Am "Vorabend" seiner offiziellen Kandidatur gab er sich selbstsicher und bodenständig und bemühte längst überholtes Gedankengut. Auf die platten Sager des Populisten kontert die Wissenschaftlerin fundiert und gelassen. Mit Geduld und Wissen. Und mit Jodelgesang.
Mahlzeit!

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Salto User
Günther Alois … Do., 17.08.2023 - 08:27

Blinddate Nr.3 Der Eine,wenig Substanz!!! Frau Wallnöfer sehr gut kämpferisch mit Argumenten,die den Anderen " Alt" ausschauen lassen. Würde dem WHA raten,mehr zu LESEN!

Do., 17.08.2023 - 08:27 Permalink
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Martin Tarshito Mo., 21.08.2023 - 08:02

Antwort auf von Peter Gasser

Tja, die Vorteile sind eindeutig. Leider ist das bei vielen erkennbar, die aus dem Fach Soziologie kommen.
[Sequenz: Vorurteile eindeutig festzustellen. Frage warum/woher.Korrelation zum Studium Soziologie festzustellen].

Ein Vorurteil meinerseits wäre es, wenn ich ebenso pauschal vor -urteilen würde wie Elsbeth über die Bauern: 'Bauer [SoziologIn]? Ja klar: Kann nur Gift spritzen und und und [Vorurteile haben]'.
[Sequenz: Feststellung/Einordnung in eine 'Schublade; daraufhin Behaften mit klischeehaften Vorurteilen]

Den Unterschied in der Sequenz können sie erkennen?

Vor- urteilende Aussagen insbesondere der verallgemeinernden Art, wie sie Frau Elsbeth hier vorbringt [Beispiel Bauern, auf das ich in einem gesonderten Kommentar faktisch und sachlich repliziert habe], werden sie bei mir nicht finden.
Vielleicht bei Ihnen selbst...

Mo., 21.08.2023 - 08:02 Permalink
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Sascha Giacomuzzi Fr., 18.08.2023 - 17:26

Der Bauer und Skilehrer erklärt uns die Welt, weil er die Augen offen hat und Eier in der Hose (was auch immer das heissen mag konkret). Das intellektuelle Niveau von Frau Wallnöfer war erfrischend und hat das Blinddate erträglich gemacht, leider fiel der notorische Wenigleser und Wissensverachter oft ins Wort und konnte es nicht lassen die üblichen Floskeln von sich zu geben. Schade er hätte wirklich was dazulernen können.

Fr., 18.08.2023 - 17:26 Permalink
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Stereo Typ Fr., 18.08.2023 - 17:56

Ja wie jetzt? Wurde der Disput zum Thema Impfzwang von der Redaktion ausgeblendet? Als würde man einen Text schwärzen? Das kann doch nicht sein. Ist das der Political Correctness geschuldet? Damit ist dieses Blinddate für mich eine Farce.

Fr., 18.08.2023 - 17:56 Permalink
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Peter Gasser Sa., 19.08.2023 - 07:59

Antwort auf von Christian I

Ich bitte Die doch, bleiben Sie sachlich und korrekt: in keinem europäischen Land gab es einen „Impfzwang“.
Warum immer mit Schienbeintritten sachliche Argumente ersetzen.
Und nun kommen Sie: wo in „Ihrer“ Welt gab es einen „Impfzwang“?
Jetzt bekennen Sie Farbe!

Sa., 19.08.2023 - 07:59 Permalink
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Stereo Typ Sa., 19.08.2023 - 10:54

Antwort auf von Peter Gasser

Es geht mir hier um Meinungsfreiheit, nicht um Wortklauberei. Viele sahen sich dazu gezwungen, sich impfen zu lassen, sonst hätten sie ihre Arbeit temporär verloren und ihre Familie nicht mehr unterhalten können. Ist schon mit Arbeit fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden, geschweige denn ohne Arbeit.

Sa., 19.08.2023 - 10:54 Permalink
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Peter Gasser Sa., 19.08.2023 - 16:17

Antwort auf von Stereo Typ

Da bin ich jetzt mal hart: dass es keinen Impfzwang gab, ist eine Tatsache, keine Meinung.
Zu sagen, es gab einen Impfzwang, ist auch keine „Meinung“, sondern die Unwahrheit.
.
Sie können gern eine Meinung zu „Impfzwang“ und Impfpflicht“ haben, die wird auf jeden Fall respektiert.
Aber bitte trennen Sie sauber zwischen Fakten und Meinungen; und trennen Sie sauber zwischen Impfpflicht u d Impfzwang.
.
Tatsachen (Fakten) und falsche Tatsachen, sind die *Grundlagen*, auf deren sich Meinungen aufbauen.
Meinungen sind dabei weder Fakten noch Fake News.
Erstaunlich, dass dies immer noch zu grauer Suppe verrührt wird, um ad personam argumentieren zu können.
.
Ihre Meinung wird respektiert.
Fake News und Unwahrheiten darf man zurückweisen.

Sa., 19.08.2023 - 16:17 Permalink
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Martin Tarshito Do., 24.08.2023 - 16:31

Antwort auf von Peter Gasser

Apropos "hart" bzw. "harte Fakten".

Wie würden Sie, Herr Gasser "Zwang" definieren.
Und (je nachdem wie ihre Definition/Begrenzung ausfallen mag), welche Begriffe würden Sie
1) an der weichen Grenze (also gerade mal noch nicht als "Zwang") ansetzen? Nötigung?
2) welchen Begriff an der harten Grenze (also bereits mehr als "Zwang")? Gewalt?

Würde mich brennend interessieren.

Do., 24.08.2023 - 16:31 Permalink
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Peter Gasser Do., 24.08.2023 - 16:44

Antwort auf von Martin Tarshito

Den qualitativen Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang zu ergoogeln überlasse ich Ihnen selbst, sollten Sie diesen wirklich nicht kennen.
.
Und wenn Sie die Gurtpflicht als Gurtzwang sehen, die Helmpflicht als Helmzwang, die Führerscheinpflicht als Führerscheinzwang, die Unterhaltspflicht als Unterhaltszwang, die Versicherungspflicht als Versicherungszwang usw. usf. und sich deshalb in einer Diktatur wähnen, kann ich nicht helfen...

Do., 24.08.2023 - 16:44 Permalink
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Martin Tarshito Do., 24.08.2023 - 17:18

Antwort auf von Peter Gasser

Sie lassen Ihre eigene Definition missen.

Allerdings machen Sie mit mit Ihren Wortspielen verständlich, dass Sie sich schwer tun, etwas objektiv im Sinne von scientia zu unterscheiden.

Pflicht steht einem Recht/Privileg gegenüber. Wenn ich mein Recht wahrnehmen möchte, als Volljähriger mit gültigem Führerschein ein Auto zu fahren, dann bin ich gesetzlich [!] dazu verpflichtet den Sicherheitsgurt zu benutzen. V.a. wenn ich im Falle eines Unfalls mein Recht in Anspruch nehmen möchte, dass meine Versicherungspflicht
auch zwecks Deckung etwaiger Schäden greift. Und wenn ich ein eigenes Auto habe möchte, dann habe ich die gesetzliche [!] Pflicht, es versichern zu lassen. Es besteht aber weder eine Nötigung noch ein Zwang noch politisch-polizeiliche Gewalt.

Niemand kann mich nötigen, ins (eigene) Auto zu steigen oder dieses zu versichern; niemand kann mich zwingen, mir die Gurte umzulegen, falls ich ins Auto steigen und niemand kann mir Gewalt anwenden, indem er mir die Gurte umlegt und das Auto in Gang setzt....
Das entscheide allein ich selbst, gemäß meinen gesetzlich [!] gegebenen Rechten und Pflichten. Und diese sind mir parlamentarisch demokratisch gegeben und nicht mittels Dekret oder gar Moralpredigten eines Draghi, Franziskus oder gar des Präsidenten der Anwaltskammer.

Mich kann auch niemand dazu zwingen, Sie, Herr Gasser, zu unterhalten. Aber ich kann mich dazu verpflichtet fühlen, Sie dazu anzuhalten, sich selbst über Ihre mangelnde "Scientia" im Sinne des Unterscheidens bewusst zu machen.

Wenn Sie sich von niemandem etwas sagen (dicere) lassen möchten, sondern "sich deshalb in einer Diktatur wähnen", weil ich meine, dass mehr Unterscheidung "angesagt" wäre (Ansage=dictatio), "kann ich nicht helfen..."

Do., 24.08.2023 - 17:18 Permalink
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Peter Gasser Do., 24.08.2023 - 17:27

Antwort auf von Martin Tarshito

amüsant, wie man sich (Sie sich) winden und drehen kann, wenn man zwar weiß, dass Pflicht kein Zwang ist - aber dennoch “rechthaben” möchte.
Wählen Sie “vita”, dort sind Sie gut aufgehoben, so mein lieber Ratschlag für Sie.
Damit will ich es belassen, das wird ja krass... ich geh wieder zum Glas Rotwein.

Do., 24.08.2023 - 17:27 Permalink
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Profil für Benutzer Martin Tarshito
Martin Tarshito Do., 24.08.2023 - 16:51

Antwort auf von Peter Gasser

Für mich trifft es folgende Definition ganz gut:
"Zwang: Druck, (massive) Einwirkung, durch die eine unausweichliche Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit [!] und eine bestimmte Verhaltensweise [!] bewirkt wird" (https://www.dwds.de/wb/Zwang)

Und demnach können wir gut und gerne von einem "Impfzwang" sprechen.
Mindestens war es eine Nötigung. "1. [Recht] Gewaltanwendung oder Androhung eines empfindlichen Übels, mit der jmd. zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird
2. [allgemeiner] Unterdrucksetzen, Zwang; dringende Bitte"

Vom Zwang im obigen Sinn fehlte meiner Ansicht nach nur noch der "harte" Schritt zur "Gewalt". Sprich, das der Staat die "Pflicht" "walten" ließ und die Durchimpfung tatsächlich "bewältigte".U.a. indem die politische "Verwaltung" und ihre polizeiliche Macht ins Feld geführt wird, damit gemacht werde. Also der Zwang vollstreckt würde.

Do., 24.08.2023 - 16:51 Permalink
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Florian Hinteregger Sa., 19.08.2023 - 16:39

Antwort auf von Peter Gasser

Ihre eifrige Bekämpfung jeglicher Kritik an den C-Massnahmen ist einfach nur amüsant und nichts mehr als Haarspalterei. Ich spreche nicht von "Impfzwang" im juristischen Sinn, sondern dem subjektiven Empfinden von Zwang sich impfen zu lassen, wobei es sich auch um Zwang per Definition handelt.

Sa., 19.08.2023 - 16:39 Permalink
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Manfred Klotz So., 20.08.2023 - 07:45

Antwort auf von Florian Hinteregger

Zwang gibt es nur in juristischem Sinn. Für eine Pflicht gibt es hingegen eine juristische und eine moralische Komponente. Was man subjektiv darunter versteht tut überhaupt nichts zur Sache. Dass aber eine Impfpflicht sinnvoll ist, wo Menschen in sensiblem Umfeld, also im Umgang mit krankheitsbedingt geschwächten Menschen, arbeiten, dürfte eigentlich jedem Menschen, der einen Funken Moral hat, einleuchten. Abgesehen von der Tatsache, dass es auch das Gesetz zur Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, das gerne ausgeklammert wird und jeden Arbeitgeber verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Angestellten am Arbeitsplatz kein Risiko eingehen. Dass Testen, Mundschutz, Hygiene und Impfen geeignete Maßnahmen dazu sind und waren, ist wohl unbestritten. Wer sich dahingehend geweigert hat, ist für die Konsequenzen in jedem Fall selbst verantwortlich. Sowohl juristisch wie moralisch.

So., 20.08.2023 - 07:45 Permalink
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Florian Hinteregger So., 20.08.2023 - 08:22

Antwort auf von Manfred Klotz

Den Begriff "Zwang" gibt es nicht nur im jur. Sinn und subj. Empfinden hat eine entscheidende Bedeutung.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zwang
Und bzgl. Impfpflicht bei gleichzeitigen Arbeitsverbot denke ich an das Bildungspersonal, welches mit jungen gesunden Menschen arbeitet. Oder fällt Ihnen wirklich ein Grund ein, wieso man einer zB 30jährigen Lehrerin das Arbeiten verbieten sollte wenn sie die Impfung nicht will?

So., 20.08.2023 - 08:22 Permalink
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Peter Gasser So., 20.08.2023 - 10:00

Antwort auf von Florian Hinteregger

Bitte einen „vernünftigen Grund“, warum ich bei roter Ampel stehen bleiben muss, wenn ich nicht WILL, da von keiner Seite irgendein Fahrzeug kommt.
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Bitte einen vernünftigen Grund, warum ich zum Lenken meines Motorrades einen Führerschein machen soll, wenn ich NICHT WILL, da ich ja nur über eine Nebenstraße die 2 km vom Hof zum Dorfladen fahre?
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Der Grund: weil das Einhalten allgemeiner Regeln und Gesetze in einer Demokratie nicht vom momentanen Willen des Einzelnen abhängt, sondern von den Regeln, welche sich die Gemeinschaft gibt: wenn jeder in dem, wo es ihm beliebt, tut, was ER WILL, wie glauben Sie funktioniert dann eine Gemeinschaft, ganz gleich, ob Familie, Arbeitsteam, Gemeinde, Staat?
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(Putin tut auch grad, was er WILL).

So., 20.08.2023 - 10:00 Permalink
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Florian Hinteregger So., 20.08.2023 - 15:26

Antwort auf von Stefan S

Die Demokratie ist kein Garant für ethisch vertretbare Gesetze, dazu gibt es zig Beispiele. In D wurden bis vor wenigen Jahrzehnten Homosexuelle eingesperrt, in CH hat man den Frauen ähnlich lang das Wählen verboten und in den USA wird heute noch im Auftrag des Gesetzes getötet.
Ich würde noch präzisieren, dass ich Gesetze, die keinen angemessenen gesellschaftlichen Nutzen haben, allerdings die Grundrechte massiv einschränken wie zB das Recht der eigenen Arbeit, nicht geringschätze sondern verachte. Und die vernünftige Begründung für mein Fallbeispiel bleibt offensichtlich aus...

So., 20.08.2023 - 15:26 Permalink
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Florian Hinteregger Mo., 21.08.2023 - 07:16

Antwort auf von Stefan S

Sie dürfen meine Vergleiche finden wie Sie wollen, es tut aber nichts zur Sache. Sie zeigen jedenfalls, dass nicht jedes Gesetz, unabhängig davon ob demokratisch oder autoritär eingeführt, auch gerecht ist und unbedingt respektiert werden soll. Wenn Gesetze nicht sinnvoll, unverhältnismäßig oder diskriminierend sind (so wie bei meinem Fallbeispiel) ist Kritik, Missachtung und Widerstand angebracht. Würden wir der dumpfen Logik vom Forellenpeter immer strikt folgen, gäbe es noch deutlich mehr gesetzlich gestützte Unterdrückung und Gewalt...von den Schwarzen durch die Weissen, von den Frauen durch die Männer uswuswusw.

Mo., 21.08.2023 - 07:16 Permalink
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Manfred Klotz Di., 22.08.2023 - 13:22

Antwort auf von Florian Hinteregger

Wenn Sie in einem Rechtsstaat zu etwas gezwungen werden können, dann nur weil es dafür eine juristische Grundlage gibt. In diesem Fall ist es keine subjektive Empfindung. Und wir sprechen hier schließlich nicht von einer psychologischen Komponente, sondern von gesetzlichen Grundlagen. Wenn man eine Pflicht als Zwang empfindet, dann weil man sich nicht an diese Pflicht halten will. Damit outet man sich als gesellschaftsunfähig oder hat schlicht einen an der Waffel. Versuchen Sie einmal folgendes Gedankenexperiment:
Pflicht Steuern zu zahlen - Zwang Steuern zu zahlen
Pflicht rechts Vorfahrt zu geben - Zwang rechts Vorfahrt zu geben
usw.
Wenn man als Ungeimpfte/r ein größeres Risiko ist andere Menschen anzustecken (und das ist wissenschaftlich zig-mal erwiesen) als ein Geimpfter, dann ist das "Arbeitsverbot" eine ausreichende Begründung. Zumal es für die Sicherheit am Arbeitsplatz gesetzliche Bestimmungen gibt. Wenn für Sie eine gesetzliche Bestimmung keine ausreichende Begründung ist, dann sind Sie in einer Gesellschaft wohl fehl am Platz. Die 30jährige Lehrerin darf die Impfung durchaus verweigern, muss allerdings auch die Folgen in Kauf nehmen.

Di., 22.08.2023 - 13:22 Permalink
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Florian Hinteregger Mi., 23.08.2023 - 09:59

Antwort auf von Manfred Klotz

Zitat "Und wir sprechen hier schließlich nicht von einer psychologischen Komponente, sondern von gesetzlichen Grundlagen." Sie sprechen von Zwang im jur. Sinn ich fasse den Begriff weiter. Ihre Aussage "Zwang gibt es nur in juristischem Sinn" ist faktisch falsch und entspringt lediglich Ihrer eingeschränkten Sichtweise.
Als die Impfpflicht für das Bildungspersonal in Kraft war, hatten wir es mit Omikron zu tun. Bekanntlich ist die Gefährdung junger gesunder Menschen bei dieser Variante sehr gering und auch der Effekt der Impfung auf die Virusverbreitung deutlich schlechter als bei vorherigen Typen. Und wenn die Impfung ein paar Monate zurück liegt, lässt die Wirkung innerhalb kurzer Zeit zudem sehr stark nach. Alles wissenschaftlich erwiesen...sowie Sie sagen. Unter Berücksichtigung all dieser Tatsachen und dabei nicht vergessen, dass für das Bildungspersonal zusätzlich die Maskenpflicht in Kraft war, bin ich der Meinung, dass die Massnahme nicht sinnvoll und überzogen war und ein Arbeitsverbot eine unverhältnismäßige Sanktion ist.
Zusammengefasst: Wirkung der Maßnahme sehr gering womöglich irrelevant im gesellschaftlichen Sinne, Sanktion gleich einer Einschränkung des Rechts auf die eigene Arbeit und somit massiv für den Betroffenen.
Zitat: "Wenn für Sie eine gesetzliche Bestimmung keine ausreichende Begründung ist, dann sind Sie in einer Gesellschaft wohl fehl am Platz." Dass Menschen die sich gegen ungerechte Bestimmungen gewehrt haben, heute oft als Helden gefeiert werden, dürfte Ihnen wohl auch nicht entgangen sein. Ich habe für solche Gesetze mehrere Bsp. aus Demokratien gebracht. Was für ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft Manni K. ist, davon kann sich ja jeder selbst ein Bild machen:
https://www.tageszeitung.it/2020/05/18/duerfen-nicht-hysterisch-werden/
Zitate Manfred Klotz alias mannik: "Sie sind ein selten vertrottelter Typ", "Als Beweis reicht der erneut saublöde Kommentar des rechten Minderbemittelten. Passen Sie auf, der läuft Ihnen noch den Rang als Präsident der Liga der außergewöhnlich Beschränkten ab!"

Mi., 23.08.2023 - 09:59 Permalink
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Stefan S Mi., 23.08.2023 - 12:13

Antwort auf von Florian Hinteregger

Ja wie so oft wird mal wieder die Chronologie durcheinander geworfen und völlig vergessen das sich Italien in einem absoluten Ausnahmezustand am Anfang der Pandemie befand. Und ja es ist dann auch wichtig das die Zivilbevölkerung wachsam und kritisch bleiben muss wenn durch die Pandemiegesetze die Grundrechte zeitweise eingeschränkt werden. Aber viel wachsamer muss man bleiben wenn solche Vergleiche wie Rassengesetze und Judensterne herbei gezogen werden. Das ist dann das ganze Gegenteil von Zivilcourage und extrem populistisch.
Und was heutzutage auch gerne hinter der Begrifflichkeit Zivilcourage versteckt wird ist der persönliche Egoismus. Furchtbar diese Ich-Gesellschaft unter dem Mantel der angeblichen Freiheit.
Ihr Mobbing, Herr Hinteregger, in Form der Kommentarverlinkung finde ich völlig deplatziert.

Mi., 23.08.2023 - 12:13 Permalink
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Florian Hinteregger Mi., 23.08.2023 - 14:44

Antwort auf von Stefan S

Ich finde die Verlinkung recht passend platziert, zumal mir der Klotz kurz vorher gesagt hat, dass ich in der Gesellschaft fehl am Platz bin. Wer mit einem derartigen Ton auf Menschen draufhaut, braucht wirklich niemanden erklären was gesellschaftlich in Ordnung ist. Und wer dermaßen austeilt, muss es auch ertragen können, wenn ihm nachher seine Aussagen in der Öffentlichkeit unter die Nase gerieben werden.

Mi., 23.08.2023 - 14:44 Permalink