Politik | Wohnen

Wohnen soll bis zu 25 % günstiger werden

Mit einem eigenen Wohnbau-Omnibus will die Landesregierung die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt entschärfen. In den Landtag soll das neue Gesetz im Herbst kommen.
Peter Brunner
Foto: Seehauserfoto
  • „Derzeit befindet sich das Omnibus-Gesetz noch in Ausarbeitung“, so Peter Brunner. Wie der Raumordnungslanderat erklärt, ist nicht nur eine Gesetzesvorlage geplant, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket, zu dem auch Durchführungsverordnungen seitens der Landesregierung gehören. Eine dieser Verordnungen wird das „Wohnen mit Preisbindung“ zum Inhalt haben – diese soll noch vor der Sommerpause genehmigt werden. Das Thema Förderungen im Bereich „Wohnen mit Preisbindung“ wiederum soll im Wohnbauförderungsgesetz verankert werden, wo derzeit nur der geförderte Wohnbau berücksichtigt wird. 

  • Teures Bauen: Die Landesregierung will mit dem neuen Wohnbau-Omnibus die Kosten für das Bauen und Sanieren deutlich senken. Foto: Seehauserfoto

    „Grundsätzlich wollen wir mit dieser Initiative erreichen, dass das Wohnen um 20 bis 25 Prozent günstiger wird“, erklärt Landesrat Brunner. Bis zu 4.600 Euro pro Quadratmeter müssen derzeit am freien Markt in gefragten Wohngegenden wie in Bozen berappt werden – diese Preisexplosion will man zukünftig auf 3.400 bis ca. 3.600 pro Quadratmeter einschränken. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass mindestens 60 Prozent einer neuen Wohnbauzone dem geförderten Wohnbau vorbehalten bleiben müssen. Zukünftig können laut Brunner Bauträger, die einen Grund umwidmen möchten, an die Gemeinde herantreten und anbieten, einen bestimmten Prozentsatz für Wohnungen mit Preisbindung vorzusehen. Die Gemeinden sollen nicht nur die Möglichkeit erhalten, einen bestimmten Anteil für Wohnungen mit Preisbindung zweckzubinden, sondern diesen Koeffizienten auch anzuheben bzw. den Wohnraum gänzlich für diese Bauform vorzusehen, wenn sie Bedarf dafür sehen. Darin inbegriffen sind auch Bestandskubaturen bzw. deren Sanierung sowie Abbruch und Wiedererrichtung, die heute einer anderen Widmung unterliegen. 

     

    „Grundsätzlich wollen wir mit dieser Initiative erreichen, dass das Wohnen um 20 bis 25 Prozent günstiger wird.“

     

    Diese Denkanstöße, wie Brunner sie nennt, sind politisch noch nicht ausdiskutiert und müssen noch in Form gegossen werden. Sie bilden aber die Leitlinien, entlang derer man sich orientieren will und die Teil des Regierungsprogramms sind. Diese „Leitplanken“ sollen in den kommenden zwei bis drei Monaten abgesteckt werden. Eine wesentliche Frage dreht sich dabei um die Finanzierung. Im Rahmen der Wohnbauförderung stehen derzeit den Antragstellern je nach Familienkonstellation und Einkommen ca. 35.000 bis 45.000 Euro zu. So gut wie entschieden ist bereits die Wiedereinführung des zinslosen Darlehens, sprich das Land übernimmt die Zinsen für gewährte Bankkredite, und zwar auch bei relativ hohen Summen zwischen 150.000 und 200.000 Euro. „Der Gap zwischen Kreditraten und Förderbeitrag liegt inzwischen zu weit auseinander. Das führt dazu, dass die Menschen es nicht mehr schaffen, die Zinsen zu bedienen. Aus diesem Grund diskutieren wir gerade, ob das zinslose Darlehen parallel zur Wohnbauförderung eingeführt wird oder ob man dieses gänzlich auslaufen lässt“, so Brunner, der auf diesbezügliche Berechnungen verweist. Unterm Strich werde das zinslose Darlehen dem Land nicht wesentlich mehr kosten als die aktuellen Förderbeiträge. „De facto wird diese Maßnahme den Menschen mehr helfen, weil sie weniger Zinsen zurückzahlen und in Summe damit weniger Geld investieren müssen.“

  • Bauen im Landwirtschaftsgebiet: Die Landesregierung will künftig den Fokus auf die Aufstockung von Gebäuden legen bzw. auf den Ausbau von Dachgeschoßwohnungen. Foto: Pixabay
  • Nicht im neuen Omnibus-Gesetz enthalten ist der Kubatur-Bonus im Landwirtschaftsgebiet, der ebenfalls über eine Durchführungsverordnung geregelt werden soll. Damit will man verstärkt den Fokus auf die Aufstockung von Gebäuden legen bzw. auf den Ausbau von Dachgeschoßwohnungen. Dadurch muss nicht neuer Baugrund ausgewiesen werden, wenn sich jemand ein neues Eigenheim anschaffen will. Bereits heute besteht die Möglichkeit, ein Gebäude auf bis zu 1.000 Kubikmeter zu erweitern. Künftig sollen weitere 200 Kubikmeter an Zubau erlaubt sein. „Auch damit wollen wir leistbaren Wohnraum schaffen, weil ein Ausbau bzw. Zubau wesentlich günstiger ist, als die Errichtung oder des Kaufes eines neuen Hauses“, so Brunner.

     

    „Auch damit wollen wir leistbaren Wohnraum schaffen, weil ein Ausbau bzw. Zubau wesentlich günstiger ist, als die Errichtung oder des Kaufes eines neuen Hauses.“

     

    Eine weitere Leitschiene betrifft das Wohnen für Ansässige. So soll neue Baumasse künftig grundsätzlich konventioniert werden. Derzeit unterliegen neue Wohnbauzonen der 60:40 Regel, wobei 60 Prozent gefördert werden, von den restlichen 40 Prozent wiederum 60 Prozent konventioniert und 40 Prozent frei sind, sprich in einer neuen Wohnbauzone stehen ca. 16 Prozent der Wohneinheiten tatsächlich dem freien Markt zur Verfügung, die im Prinzip an jeden Anbieter verkauft werden können. In Zukunft sollen diese 40 Prozent gänzlich konventioniert werden. 

  • Wohnen für Ansässige

    Raumordnungslandesrat Peter Brunner: „Wenn wir diesen Zweit-Wohnungsmarkt eindämmen und damit die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass neue Wohnkubatur konventioniert wird.“ Foto: Peter Brunner

    Gilt bei älteren Wohneinheiten noch die 20-Jahr-Regel für eine Konventionierung, so wurde die zeitliche Beschränkung mittlerweile aufgehoben. Rund 60 bis 70 Prozent dieser alten Baumasse steht inzwischen jedoch dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung. „Wenn wir diesen Zweit-Wohnungsmarkt eindämmen und damit die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass neue Wohnkubatur konventioniert wird“, betont der Raumordnungslandesrat. 

    Im sogenannten Maßnahmenpaket für das leistbare Wohnen wird auch dem Bereich Miete große Aufmerksamkeit geschenkt. „Wir wollen zum einen die Möglichkeit schaffen, dass Wobi-Wohnungen auch für den Mittelstand geöffnet werden und zum anderen sollen die Wohnungen mit Preisbindungen nicht nur zum Kauf angeboten werden, sondern ein bestimmter Teil auch dem Mietmarkt zur Verfügung stehen“, so Brunner, der erklärt, dass dafür im Wohnbau-Omnibus die urbanistischen Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Der Kubaturbonus und Wohnen mit Preisbindung werden parallel dazu über Durchführungsverordnung geregelt. 

    Ein eigenes Kapitel stellt der Leerstand dar, der der im Rahmen der Gemeindeentwicklungsprogramme derzeit landesweit erhoben wird. Angedacht ist die Einführung eines Bestandsförderungsfonds, der über den Rotationsfond finanziell aufgestockt werden könnte mit denen Sanierungen bestehender Kubaturen gefördert werden sollen. „Dafür werden wir ordentlich Geld in die Hand nehmen müssen“, so Brunner.