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Holzeisens Sitz gerettet

Ein Abgeordneter, der sich in einem Rechtsstreit mit dem Land befindet, darf sein Mandat künftig behalten. Das hat der Gesetzgebungsausschuss heute einstimmig beschlossen.
Holzeisen, Landtag
Foto: Seehauserfoto
  • Was die Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen gestern (01.07.2024) bereits prophezeite, wurde heute bestätigt: Die Fraktion Vita wird auch künftig im Landtag sitzen. Grund hierfür ist die Billigung des Landesgesetzentwurfs Nr. 27/24 durch den ersten Gesetzgebungschausschuss des Landtags. Der Entwurf zielt auf die Änderung des Landesgesetzes vom 19. September 2017, Nr. 14 ab, welches sich mit den Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung beschäftigt. In diesem Gesetz ist angeführt, dass für Mandatare, die als Partei in ein laufendes Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Region oder den Provinzen Bozen und Trient verwickelt sind, eine Unvereinbarkeit gilt. Damit sollte einerseits gewährleistet werden, dass die Mandatsträger bei der Ausübung ihres Amtes uneigennützig handeln, weiters sollte damit verhindert werden, dass ein Interessenkonflikt entsteht. Dieser Passus steht allerdings im Widerspruch zur italienischen Verfassung. Dort ist nämlich das Recht eines jeden Bürgers auf Verteidigung vor Gericht angeführt. Um dieses Recht der Landtagsabgeordneten zu gewährleisten, hat der Gesetzgebungschausschuss daher das Wahlgesetz abgeändert.

     

    „Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Abgeordnete Holzeisen bei juristischen Fragen irrt.“

     

    Die Unvereinbarkeits-Bestimmung war in jüngster Vergangenheit immer wieder Thema im Landtag, da die Abgeordnete Renate Holzeisen sich aktuell in einem Rekursverfahren mit der Autonomen Provinz Bozen befindet. Holzeisen wurde eine Verwaltungsstrafe auferlegt, da sie sich 2021 während drei Corona-Demonstrationen nicht an die Maskenpflicht hielt. Die Rechtsanwältin reichte Rekurs ein, da das Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen ihr zufolge kein Recht gehabt habe, Sanktionen zu verhängen.

  • Anna Scarafoni, Vorsitzende des ersten Gesetzgebungsauschusses: „Der Gesetzentwurf wurde einstimmig gebilligt.“ Foto: Seehauserfoto
  • Seitenhieb des Landeshauptmanns

    „Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Abgeordnete Holzeisen bei juristischen Fragen irrt, obwohl sie Rechtsanwältin ist“, stichelte Landeshauptmann Kompatscher heute bei seiner wöchentlichen Pressekonferenz zu den Beschlüssen der Landesregierung.  „Es kommt leider sogar ziemlich häufig vor“, fügte er an. Seines Wissens hätten die drei Verfahren Holzeisens nichts mit dem Präzedenzfall einer Meraner Pizzeria zu tun. Diese hatte eine Verwaltungsstrafe für das Nicht-Kontrollieren des Greenpass vom Generalsekretariat der Provinz erhalten. Das italienische Verfassungsgericht entschied jedoch, dass dieses nicht befugt war, anstelle des Staates eine solche Strafe zu verhängen. Aufgrund dieser Entscheidung hat Holzeisen beim Gericht beantragt, den Passus betreffend ihrer Maskenstrafen an das Verfassungsgericht zu verweisen, damit dieses in ihrem Fall dasselbe bestätigt. 

    Was die Gesetzesänderung angeht, so findet Kompatscher diese vernünftig, zumal Südtirol die einzige Region Italiens sei, die diesen Grund der Unvereinbarkeit vorsah.

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Hartmuth Staffler Di., 02.07.2024 - 18:40

Ein genialer Schachzug der SVP. Man rettet den Landtagssitz der Holzeisen und spielt sich als Retter der Demokratie auf, und damit hat man gleichzeitig und von der Öffentlichkeit unbemerkt den Landtagssitz des Kompatschers vor ähnlichem Ungemacht gerettet.

Di., 02.07.2024 - 18:40 Permalink
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Günther Stocker Di., 02.07.2024 - 20:24

Südtirol wird immer mehr ein undurchsichtigen Sauhaufen!!! Entschuldigung für den Ausdruck, aber mir fällt nichts passenderes ein.
Der Seitenhieb vom LH, wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Die Geschichtsschreibung wird sagen er hat zuerst die Lega und dann die Postfaschisten ins Boot geholt hat.

Da erübrigt sich wohl jeder Kommentar.

Zum ....

Di., 02.07.2024 - 20:24 Permalink
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Josef Fulterer Mi., 03.07.2024 - 06:15

Ein Bürger der mit der Gemeinde einen Prozess anhängen hat, darf nicht kandidieren + würde verfallen wenn er als Gemeinderat gegen die Gemeinde gerichtlich vorgehen wollte.
... fragliche Anlass-Gesetzgebung ...?

Mi., 03.07.2024 - 06:15 Permalink
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Salto User
opa1950 Mi., 03.07.2024 - 06:34

Der Landeshauptmann mit seiner Landesregierung wird von Tag zu Tag lächerlicher.Wann gedenkt er seinen Rücktritt einzureichen?

Mi., 03.07.2024 - 06:34 Permalink