Politik | Migration

Genaue Zahlen fehlen

Wie viele Asylbewerber befinden sich in Südtirol und wo sind sie untergebracht? Eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit gibt Auskunft.
  • Vor Kurzem hat Süd-Tiroler Freiheit eine Landtagsanfrage zum Thema Asylbewerber eingereicht. Wie aus der Antwort der zuständigen Landesrätin Rosmarie Pamer hervorgeht, zeigt sich die aktuelle Lage der Asylbewerber in Südtirol komplex und vielschichtig bzw. ist die genaue Anzahl von geflüchteten Personen, welche sich zurzeit in Südtirol aufhalten, „nur abschätzbar“, da diese auch in anderen Einrichtungen als den CAS-Einrichtungen (= centri die accoglienza straordinaria), bei Privatpersonen oder bei Verwandten wohnen könnten.

  • Zahlen und Fakten

    CAS-Aufnahmeeinrichtungen: Insgesamt gibt es in Südtirol acht Aufnahmeeinrichtungen CAS ORD, für international Schutzsuchende und drei CAS UCR für Flüchtlinge aus der Ukraine. Foto: SALTO/Alin Sellemond

    Eine Orientierung bieten die ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen, für welche die Quästur zuständig ist. In den CAS-Einrichtungen, die geflüchtete Personen aus der Ukraine (mit vorübergehendem Schutzstatus) und internationale Schutzsuchende beherbergen, befanden sich zum 31. Dezember 2023 insgesamt 461 Asylbewerber, wobei genaue Zahlen fehlen.

    Die Verantwortung für die Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber in Südtirol liegt beim italienischen Staat. Das Innenministerium setzt den nationalen Verteilungsplan um, während das Regierungskommissariat und die Autonome Provinz Bozen die Unterkünfte bereitstellen. 

  • Aufnahmeeinrichtungen für geflüchtete Personen: Insgesamt sind 354 Personen, welche um internationalen Schutz angesucht haben, und 107 Personen aus der Ukraine in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Foto: SALTO/Alin Sellemond

    In Südtriol gibt es elf Flüchtlingsheime, verteilt auf mehrere Bezirke wie Bozen, Burggrafenamt und Überetsch-Unterland. Die Verteilung der Asylbewerber erfolgt nach dem Verhältnis zur ansässigen Bevölkerung mit einem maximalen Anteil von 0,9 Prozent. Die Unterbringung erfolgt nach Kriterien wie Geschlecht, Familienzusammensetzung und Verfügbarkeit der Plätze. Derzeit gilt der Ausnahmezustand, der bis Oktober 2024 verlängert wurde, um den Anstieg der Migrationsströme zu bewältigen.

    Die Kosten für die Flüchtlingsheime werden vom Staat übernommen. Maximal erhält eine Einrichtung den zwischen Staat und Land vereinbarten Tagessatz von 31,20 Euro pro Person und Tag (sprich Präsenz). Sind die Ausgaben geringer, erhalten die Träger den geringeren Betrag. Somit ergaben sich im Jahr 2023 Beträge von 131.539,20 Euro im Haus Sarah in Bozen bis hin zu 975.316,50 Euro im Ex-Alimarket in Bozen. Geflüchtete Personen erhalten in den Einrichtungen 2,5 Euro pro Tag. Familien mit drei oder mehr Personen 7,5 Euro. Wenn die Verpflegung nicht über die Einrichtung erfolgt, erhöht sich der Betrag von 2,5 Euro auf 5,5 Euro.

     

    Asylbewerber dürfen in Italien nach 60 Tagen ab Antragstellung arbeiten.

     

    Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Asylbewerber zeitweilige Unterbringung, Verpflegung und Hilfe bei bürokratischen Angelegenheiten. Asylbewerber dürfen in Italien nach 60 Tagen ab Antragstellung arbeiten. Allerdings fehlen genaue Daten darüber, wie viele Asylbewerber in Südtirol einer Arbeit nachgehen. Mit Stand 15. Juli 2024 waren 2.281 Personen, deren Asylanträge genehmigt wurden, berufstätig

    Die Erfassung der Straftaten von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen sowie Konsequenzen für straffällig gewordene Personen obliegt den Polizeibehörden und der Gerichtsbehörde weshalb Landesrätin Pamer hierzu keine Informationen bereitstellen kann.

    Insgesamt bleibt die Asylsituation in Südtirol komplex und von vielen Unsicherheiten geprägt. Trotz der bereitgestellten Daten fehlen präzise Informationen zur genauen Zahl der Asylbewerber, obwohl diese entscheidend dafür sind, um den Herausforderungen der Migration effektiv begegnen zu können. 

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Salto User
Corinna Lorenzi Do., 25.07.2024 - 22:47

Asylsuchende, die nicht in einem CAS oder ähnlichem "Flüchtlingsheim" untergebracht sind, bekommen keinerlei Unterstützung, obwohl sie ein Anrecht darauf hätten.
Das zwingt viele, in Bz unter Brücken und auf Parkbänken zu schlafen, von wo sie regelmäßig vertrieben, wenn nicht gar dafür gestraft/ausgewiesen werden.
Ob die Quästur weiß, wie viele Anträge seit "x" gestellt wurden (abgesehen von jenen, die genehmigt wurden) und wie viele Menschen auf einen 1. Termin warten, um überhaupt einen Antrag stellen zu können? Warum werden diese nicht mitberechnet?

Do., 25.07.2024 - 22:47 Permalink