Politik | Mandatsbeschränkung

Auch die Referenten

Die JG spricht sich entschieden nicht nur für die Beibehaltung aller Mandatsbeschränkung aus, sondern sie fordert eine Ausdehnung der Beschränkung auch auf die Gemeindereferenten.
Anna Künig
Foto: Privat
  • Wir sehen in der Mandatsbeschränkung ein wirksames Mittel, um die politische Teilhabe zu fördern und so für eine moderne und zukunftsfähige Demokratie zu sorgen“, sagt JG-Landesvorsitzende Anna Künig. Und weiter: „Aus unserer Sicht hat sich das bisherige Reglement bewährt und hat dafür gesorgt, dass neue Sichtweisen und innovative Ideen Einzug halten.“
    Die Jugendbewegung der SVP rudert damit auch gegen die eigene Mutterpartei. Der Anlass ist ein  Gesetzesvorschlag, der in diesem Herbst im Regionalrat behandelt wird. Es geht dabei um die Mandatsbeschränkung.

  • Die Debatte

    Die Gemeindewahlen werden über ein Regionalgesetz geregelt. In diesem Gesetz gilt in Südtirol für allen Gemeinde unabhängig von ihrer Größe eine Mandatsbeschränkung für die Bürgermeister von drei Amtsperioden, spricht 15 Jahre. Damit unterscheidet man sich vom restlichen Italien, wo Bürgermeister nur zwei Amtsperioden - also zehn Jahre - dieses Amt bekleiden dürfen. 
    Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts vom März 2023 müssen die Mandatsbeschränkungen aber im ganzen Staatsgebiet gleich sein. Das heißt: Auch in Südtirol müssen die Beschränkungen den staatlichen Vorgaben angepasst werden. 

  • Regionalrat: Noch im Herbst wird die Mandatsbeschränkung Thema sein.
  • Die SVP hat lange im Parlament versucht in den Südtiroler Großgemeinden, die 15-Jahre-Beschränkung aufrecht zu erhalten. Auch in der Debatte zum Regionalgesetz wird dieser Vorschlag lanciert werden. So schlägt der Südtiroler Rat der Gemeinden, den man getrost auch als verlängerter Arm der SVP-Bürgermeister sehen kann, eine völlige Aufhebung der Mandatsbeschränkung für Bürgermeister in Gemeinden bis 5.000 Einwohnern vor. In den Gemeinden mit mehr Einwohnern sollen hingegen die drei Amtsperioden oder maximal 15 Jahre für Bürgermeister beibehalten werden. Zudem will die SVP mit einem Gesetzesvorschlag alle Beschränkungen für die Gemeindereferenten – und -innen aufheben.
    Und hier hakt die JG ein.

  • Die Ausdehnung

    Die Junge Generation in der SVP JG spricht sich grundsätzlich für die Beibehaltung der Mandatsbeschränkung aus. „Wir wollen den jungen Menschen den Zugang zur Gemeindepolitik erleichtern“, heißt es in einer Aussendung. „Die Mandatsbeschränkung ist aus unserer Sicht der Jungen Generation ein wichtiges Mittel, um sicherzustellen, dass Gemeindepolitik zeitgemäß bleibt.

  • JG-Gemeindereferent Lukas Mair: „Eine Mandatsbeschränkung für Gemeindereferenten garantiert ein stückweit den Zugang zu politischen Ämtern zu erleichtern.“ Foto: JG

    In den Gemeinden unter 5.000 Einwohnen sollen die Beschränkungen abgeschafft werden. Doch in allen anderen Gemeinden fordert die SVP-Jugendbewegung die Regelung der Mandatsbeschränkung hingegen auch auf die Gemeindereferenten und -referentinnen auszudehnen. Der Vorschlag: Drei Amtsperioden bei Gemeinden mit 5.000 bis 15.000 Einwohnern und zwei für alle Großgemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern
    Es sei ein notwendiger Schritt, um eine lebendige und anpassungsfähige Politik auf Gemeindeebene zu fördern. Durch die Mandatsbeschränkung seien die Parteien dazu gezwungen, sich aktiv um Wechsel zu bemühen. Damit sollen vor allem jüngere Generationen ermutigt werden, sich aktiv an der Politik zu beteiligen.
    Eine Mandatsbeschränkung für Gemeindereferenten garantiert ein stückweit den Zugang zu politischen Ämtern zu erleichtern und so für zukunftsfähige Gemeinden zu sorgen“, begründet Lukas Mair, JG-Mitglied und Gemeindereferent auf dem Ritten diese Forderung.
    Die Junge Generation hat diesen Vorschlag bereits in der Südtiroler Volkspartei vorgebracht, ist aber damit abgeblitzt. Die Jungen unterm Edelweiss wollen aber nicht das Handtuch werfen. „ Als Junge Generation wollen wir unsere Kräfte aber weiterhin dafür einsetzen, dass künftig mehr junge Menschen mit am Tisch sitzen, wenn Entscheidungen über ihre Zukunft getroffen werden“, betont Landesvorsitzende Anna Künig.

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Cicero Mi., 14.08.2024 - 16:39

Wenn der US Präsident maximal zwei Amtszeiten ableisten darf, dann sollte eine Amtszeitbeschränkung von zwei Legislaturen für Gemeinderäte, Referenten und Bürgermeister auch bei uns machbar sein, egal wie groß die jeweilige Gemeinde ist.

Mi., 14.08.2024 - 16:39 Permalink
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Sepp.Bacher Mi., 14.08.2024 - 17:33

Sie müssen schon unterscheiden zwischen dem Gemeinderat (Legislative) und der Gemeindeausschuss (Bürgermeister und Referenten) - Exekutive! Die Gemeinderäte und Abgeordneten sind m.W. nirgends beschränkt.

Mi., 14.08.2024 - 17:33 Permalink
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Cicero Do., 15.08.2024 - 17:01

Antwort auf von Sepp.Bacher

Sie haben natürlich vollkommen Recht. Hier muss Stadträte und nicht Gemeinderäte stehen. Ein Beschneiden des passiven Wahlrechts für Posten der Legislative (wenn man den GR überhaupt so bezeichnen kann) wäre nicht im Sinne einer Demokratie.

Do., 15.08.2024 - 17:01 Permalink
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Robert Hölzl Mi., 14.08.2024 - 17:47

Könnte auch so interpretiert werden, dass auch die Jugend an die Fleischtöpfe gelassen werden will.
Dass Mandatsbeschränkungen von der Größe der Gemeinde abhängt, hat keine Logik.
Wenn man bedenkt, dass die meisten Parteien Schwierigkeit haben, genügend KandidatenInnen zu finden, scheint das Argument der Jugend nicht gerade stichhaltig zu sein.

Mi., 14.08.2024 - 17:47 Permalink
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Josef Fulterer Mi., 14.08.2024 - 20:40

Die Schwierigkeit bei den Gemeindewahlen genügend Kandidaten zu finden, könnte auch damit zu tun haben, dass bei den Bürgermeistern derzeit der Posten für 15 Jahre besetzt ist + bei den Assessoren die Jugendlichen gegen die Platzhirsche nur sehr geringe Möglichkeiten sehen.

Mi., 14.08.2024 - 20:40 Permalink
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nobody Mi., 14.08.2024 - 22:38

Anscheinend gibt es doch genug Interesse. Wo nicht, leistet ein Kommissar oft bessere Dienste. Um wen geht es hier eigentlich? Einfach die Namen dieser Menschen anführen, die glauben, dass ohne ihr Wirken die Welt untergeht. Die geht höchstens für die anhängige Freunderlwirtschaft unter.

Mi., 14.08.2024 - 22:38 Permalink
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Josef Fulterer Do., 15.08.2024 - 06:28

Um anhängige Freunderl-Wirtschaften aufzulösen, wäre die Ausdehnung auf max. 2 Mandats-Perioden, auch für den Gemeinde-Ausschuss erforderlich!

Do., 15.08.2024 - 06:28 Permalink
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Oliver Hopfgartner Do., 15.08.2024 - 07:20

Warum sollte ein kompetenter und beliebter Gemeindepolitiker nach zwei Amtszeiten abtreten müssen? Das ist ineffizient und auch ein bisschen antidemokratisch. Ich denke wenn eine Gemeinde einen guten Bürgermeister findet, spricht nichts dagegen, dass er 15 oder auch 20 Jahre im Amt ist. Dasselbe gilt für Gemeindereferenten. Das Alter ist irrelevant für ein Amt.

Do., 15.08.2024 - 07:20 Permalink
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Josef Fulterer Fr., 16.08.2024 - 07:42

Wenn sich in einer Gemeinde "nicht eine vernünftige Zahl von Kandidaten finden lässt, die Gemeinde zu verwalten, ist ein klug ausgewählter Kommissar für die -g a n z e- Periode durchaus die Lösung!"
In den darauf folgenden Perioden wird es sicher genug Kandidaten geben, die sich der Wahl stellen.

Fr., 16.08.2024 - 07:42 Permalink