Europa- Meinungsfreiheit und Frieden?
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Ein dringender Appell etwas dagegen zu tun an alle, denen Demokratie und Freiheit noch etwas wert sind.
[testo italiano]
Unterschiedlichste Meldungen entsetzen immer mehr. Die Europäischen Kommission möchte einen „Demokratieschild“ schaffen, andererseits wurde folgende Politikwissenschaftler und Journalisten von der Europäischen Union 2025 sanktioniert. Es wurde ihnen die Verbreitung von „Propaganda“ und „Verschwörungstheorien“ vorgeworfen, und auch wenn es so wäre, ist dies in Europa weder verboten noch strafbar:- die deutsche Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper
- der deutsche Journalist Hüseyin Dogru
- der Schweizer Offizier und Politikwissenschaftler Jacques Baud
- Nathalie Yamb, Pro-Afrikanische Souveränitätsaktivistin, mit doppelter Staatsbürgerschaft Schweiz und KamerunDie EU hat schon mit dem Digital Service Act gezeigt, dass sie ein Problem mit unbequemen Meinungen hat, dieser beschränkt de facto die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist konstituierend für die Demokratie.
Die Sanktionierungen von Politikwissenschaftlern und Journalisten ist eine bedrohliche Einschüchterungsmaßnahme insbesondere der Kritiker der aktuellen Kriegshetze der EU, weil sie die materielle und berufliche Existenz bedrohen: die betroffenen Personen habe keinen Zugang zu ihren eigenen Bankkonten, dürfen durch kein anderes Land der EU reisen. Zudem werden Personen, die ihnen helfen, bestraft.
„Wenn die EU wirklich die europäischen Werte verteidigen will, muss sie diese autoritären Maßnahmen unverzüglich rückgängig machen. Es ist notwendig, die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit wiederherzustellen und Journalisten und Medien das Recht zu garantieren, mit den offiziellen Narrativen des Blocks nicht einverstanden zu sein.“(Lucas Leiroz)
Die ausführliche Fassung dieses Artikels mit Vertiefungen und Quellen finden Sie hier:
Libernet https://liber-net…
Libernet https://liber-net.org/germany/
hat Ende 2025 die Studie "Das Zensurnetzwerk: Regulierung und Repression im heutigen Deutschland" herausgebracht. Da wird ein flächendeckendes Netzwerk sichtbar, das Schritt für Schritt Denken und Sprechen reguliert und säubert.
https://liber-net.org/germany/
... solang die Menschen ihre…
... solang die Menschen ihre Meinung (ohne Nachteile oder gar Verhaftung) äußern dürfen besteht die Möglichkeit, dass sich die beste Meinung / Ansicht durchsetzt, wenn ... ...
... aber zu starke persönliche Meinungen durch-dringen, -l e i d e t- die Gemeinschaft + die künftigen Generationen ...!
Ich habe jetzt nachgeschaut:…
Ich habe jetzt nachgeschaut:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402643
Es ist also wirklich so, dass der Rat der EU Leute auf eine Liste setzen kann und dann einfach ihre Freizügigkeit eingeschränkt und ihre Konten eingefroren werden, nur weil man sich kritisch zur Russland-Politik äußert.
Solche Methoden kennt man sonst eher aus Ländern wie Russland oder China...
Antwort auf Ich habe jetzt nachgeschaut:… von Oliver Hopfgartner
Zitat: “... nur weil man…
Zitat: “... nur weil man sich kritisch zur Russland-Politik äußert”: diese von Ihnen gelieferte Begründung ist schlichtweg falsch, so meine Kenntnis.
Nicht zwischen Kritik auf der einen Seite und Desinformation, Falschinformation, bezahlter Propaganda auf der anderen Seite zu unterscheiden, erscheint mir fahrlässig. Sie verbreiten hier Falschinformation, denken Sie bitte etwas tiefer darüber nach.
Haben Sie auch nur einen Beleg, dass jemand wegen bloßer Kritik sanktioniert worden ist?
Antwort auf Zitat: “... nur weil man… von Peter Gasser
Niemals sollte ein…
Niemals sollte ein politisches Gremium oder eine NGO darüber "entscheiden" was "Desinformation/Falschinformation" ist. Wenn schon, sollten das Gerichte tun.
Dass ein politisches Gremium jemanden auf eine "Liste" setzt und damit de facto seine Existenz vernichten, kann man doch in keiner Weise gut heißen.
Wenn diese Leute gegen Gesetze verstoßen haben, sollen sie angeklagt werden, z.B. wegen Verleumdung.
Finden Sie nicht, dass das ein besseres Vorgehen wäre?
Antwort auf Niemals sollte ein… von Oliver Hopfgartner
Ich bin überzeugt, dass dem…
Ich bin überzeugt, dass dem eine rechtliche Beurteilung vorausgeht.
Zudem:
(a) solche Prozesse dauern Jahre, und Falschinformation und schädliche Lügen-Propaganda muss sofort unterbunden werden.
(b) oft sitzen die Akteure außerhalb des Zugriffsbereiches.
Ich bin dafür, Meinung von Fakten zu trennen.
Falsche Behauptungen sind keine Meinung - sondern falsche Behauptungen.
nochmal der interessante Artikel dazu:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article695509c050457550bdf42857/…
Antwort auf Ich bin überzeugt, dass dem… von Peter Gasser
Selbst bei Verbrechen wie…
Selbst bei Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung sind wir so zivilisiert, dass wir Gerichte entscheiden lassen, selbst wenn es Jahre dauert.
Jemandem aufgrund des Verbreitens von angeblichen (angeblich, da nicht gerichtlich bewiesen) Falschinformationen durch ein politisches Gremium die Freizügigkeit abzusprechen und den Zugang zu den Konten zu sperren kann man also durchaus als unverhältnismäßig betrachten.
Für mich sind das Praktiken, die mir aus Ländern wie China, Russland, Nordkorea u.Ä. bekannt sind. In einer liberalen Demokratie hat sowas einfach nichts verloren.
Antwort auf Selbst bei Verbrechen wie… von Oliver Hopfgartner
Sie irren nochmal, der…
Sie irren nochmal, der Entscheidung geht eine juridische Prüfung voraus.
“Angeblich” stimmt auch nicht, da es ja faktisch ist.
Ihr Vergleich ist daher unrealistisch und hält einer Prüfung nicht stand.
Antwort auf Sie irren nochmal, der… von Peter Gasser
Wo sind denn diese…
Wo sind denn diese juridischen Prüfungen? Sie spekulieren nur. Wo sind die Belege?
Antwort auf Wo sind denn diese… von Oliver Hopfgartner
Sie lesen Ihren eigenen Link…
Sie lesen Ihren eigenen Link nicht.
Antwort auf Sie lesen Ihren eigenen Link… von Peter Gasser
Ein Exekutivorgan erlässt…
Ein Exekutivorgan erlässt Zwangsmaßnahmen gegen Einzelpersonen, ohne dass diesen rechtliches Gehör geschenkt wird.
Habeas Corpus und Gewaltenteilung, Herr Gasser, gilt in demokratischen, nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit organisierten Systemen auch für die übelsten Bösewichte.
Antwort auf Ein Exekutivorgan erlässt… von Ludwig Thoma
Zitat: “gilt ... auch für…
Zitat: “gilt ... auch für die übelsten Bösewichte”:
und auch diese kommen bei Bedarf VOR Verhandlung und Verurteilung in Untersuchungshaft, auch deren Vermögenswerte werden VOR Verhandlung und Verurteilung blockiert und eingezogen.
Bevor Sie jetzt wieder emotional provozieren oder mit Unterstellungen kommen, verabschieden wir uns: ich traue Ihnen keinesfalls (eine gute Konversation zu).
Antwort auf Zitat: “gilt ... auch für… von Peter Gasser
Dass Sie in der StPO eher…
Dass Sie in der StPO eher wackelig unterwegs sind (oder um bei Ihrer Sprache zu bleiben, Meinung mit Fakten verwechseln), kann ich nachvollziehen.
Dass Sie aber die Exekutive von der Judikative unterscheiden können, hätte ich Ihnen schon zugetraut.
Wenn Zwangsmaßnahmen vor einer Verhandlung durchgeführt werden, dann gibt es in Rechtsstaaten Fristen, innerhalb derselben diese von einem Gericht überprüft werden müssen, bzw. der damit Belegte muss einem Richter vorgeführt und von diesem angehört werden.
Auch wenn Sie das emotional provozieren mag, eine gute Konversation würde zumindest elementare Kenntnisse über solche grundlegenden Prinzipien voraussetzen.
Antwort auf Sie lesen Ihren eigenen Link… von Peter Gasser
Ich habe den Link von Oliver…
Ich habe den Link von Oliver jetzt gelesen, kann aber nichts finden, das irgendwas mit "rechtlicher Prüfung", was immer das auch sei, zu tun hat.
Können Sie diesbezüglich weiterhelfen?
Antwort auf Ich habe den Link von Oliver… von Manfred Gasser
Hier die Rechtsgrundlagen,…
Hier die Rechtsgrundlagen, auch wenn das Anonym Thoma keine kennen will:
“2. Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für die Verhängung von Sanktionen durch die EU
2.1. Rechtsgrundlage und Verfahren
Die Kompetenz der Union zur Einführung restriktiver Maßnahmen findet sich in Art. 215 AEUV. Gemäß Art. 215 Abs. 1 AEUV kann der Rat die erforderlichen Maßnahmen mit qualifizierter Mehrheit auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicher- heitspolitik und der Kommission erlassen, wenn ein nach Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) erlassener Beschluss die Aussetzung, Einschränkung oder vollständige Einstellung der Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern vor- sieht.4 Der Rat unterrichtet hierüber das Europäische Parlament. Die primärrechtliche Grundlage für die Verhängung von Individualsanktionen bildet Art. 215 Abs. 2 AEUV. Danach kann der Rat nach dem Verfahren des Absatzes 1 restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Per- sonen sowie Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten erlassen, sofern ein Beschluss gemäß Titel V Kapitel 2 EUV dies vorsieht.
Der Erlass restriktiver Maßnahmen gegen natürliche Personen erfolgt gemäß Art. 215 AEUV in einem zweistufigen Verfahren.5 Zunächst erlässt der Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) einen Beschluss über die Einschränkung der Wirtschafts- und Fi- nanzbeziehungen zu einem Drittland oder zu einer Organisation und bestimmt den Erlass von Individualsanktionen (dazu Ziff. 2.1.1.). Auf der zweiten Stufe wird die Konkretisierung des GASP-Beschlusses vorgenommen (dazu Ziff. 2.1.2.). Dies erfolgt in der Regel durch Verordnun- gen, die unmittelbar wirksam sind und in deren Anhang die sanktionierten Personen aufgeführt werden. Die Sanktionslisten werden in der Folge durch Durchführungsverordnungen angepasst, wobei neue Personen „gelistet“ oder gelistete Personen „entlistet“ werden.6”
https://www.bundestag.de/resource/blob/1102364/EU-6-030-25.pdf
Antwort auf Hier die Rechtsgrundlagen,… von Peter Gasser
Rechtliches Gehör Herr…
Rechtliches Gehör Herr Gasser, googeln Sie das Mal.
Antwort auf Hier die Rechtsgrundlagen,… von Peter Gasser
Diese Rechtsgrundlagen…
Diese Rechtsgrundlagen erlauben genau das, was Oliver anprangert, die Politik spielt Richter. Oder wie Thoma schreibt, hier wird Legislative mit Judikative und Exekutive "vermischt, ein Unding in einem liberalen, demokratischen Staat.
Antwort auf Diese Rechtsgrundlagen… von Manfred Gasser
Es handelt sich um…
Es handelt sich um Sanktionen gegen einen brutalen mörderischen Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat.
Diese wollen Sie wirklich zuerst einem 10 Jahre dauernden Gerichtsprozess unterziehen?
Bis dahin sind die Ukraine und die EU beseitigt... gerade diese Handlungsunfähigkeit spielt brutalen Mördern und Diktatoren wie Putin und dessen Handlangern (wie Alina Lipp und Thomas Röper) in die Hände...
Antwort auf Es handelt sich um… von Peter Gasser
Es geht um Prinzipien der…
Es geht um Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Hier werden Entscheidungen nach dem inquisitorischen Prinzip (Richter=Ermittler+Entscheider, Beschuldigter wird nicht angehört) gefällt.
Diese Art der Rechtsprechung zählt zu den mittelalterlichen und wurde in den westlichen Ländern eigentlich als überwunden angesehen. Nur weil es hier um die Ukraine geht, können wir nicht sämtliche Rechtsstaatlichkeit über Bord schmeißen. Herr Baud mag ein Ungustl sein und falsche Informationen und feindliche Propaganda verbreiten (was erstmal noch zu beweisen wäre). In Russland wäre er ob solcher Vorwürfe vermutlich aus einem Fenster geflogen. Im freien Europa sollte ihm selbstverständlich ein faires Verfahren zustehen. Was soll uns als europäische Union sonst noch von den Autokraten unterscheiden?
Möchten Sie demnächst wieder Hexenverbrennungen auf den Marktplätzen Europas, nur weil Sie nicht auf ein Gerichtsurteil warten können?
Antwort auf Es geht um Prinzipien der… von Ludwig Thoma
Haben Sie mal eruiert, wo…
Haben Sie mal eruiert, wo sich Frau Lipp und Herr Röper befinden?
Wenn die in die EU kommen, bekommen sie sicher ihr Gerichtsverfahren und werden angehört:
das Anhören ist verhindert, da sie sich entzogen haben.
Wetten: sie kommen nicht?
Also: Sanktionen.
Es gibt keine Rechtsstaatlichkeit mehr in Europa, wenn Europa seine Wehrhaftigkeit verliert und untergeht.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen.
Ich sehe die Rechtsstaatlichkeit nicht verletzt.
Aber für Sie liegt unsere Gefahr natürlich in der EU und in der Ukraine - ist klar angekommen.
Antwort auf Haben Sie mal eruiert, wo… von Peter Gasser
Herr Baud lebt in Brüssel,…
Herr Baud lebt in Brüssel, seine Konten sind gesperrt, ausreisen darf er auch nicht. Kriegsentscheidend dürften die Sanktionen nicht gerade sein, aber ein super Präzedenzfall für künftige Ratsentscheidungen, tendenziell mit rechtsradikalen Mehrheiten, wenn es nicht mehr um die Ukraine geht und unliebsame Schreiberlinge mundtot gemacht werden sollen.
Auch dann wird es Leute (meist Nicht-Juristen) geben, die keine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit sehen.
Antwort auf Herr Baud lebt in Brüssel,… von Ludwig Thoma
1. Satz: falsch (wiki): …
1. Satz: falsch (wiki): “Baud ist damit der zweite Schweizer Staatsbürger, der von der EU sanktioniert wird.
Die Sanktionen sind in der Schweiz nicht wirksam, da die Schweiz zwar die EU-Wirtschaftssanktionen von 2022 mitträgt, sich dem 2024 eröffneten Sanktionsregime wegen Propaganda und Desinformation der EU aber nicht angeschlossen hat.[13]
Baud wies alle diesbezüglichen Vorwürfe zurück.[3] Bauds Anwälte wollen sich direkt an den EU-Rat wenden und er will Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einreichen.[14]”:
Und Die sehen, die Rechtsstaatlichkeit ist gewahrt: er reicht Beschwerde ein.
3. Satz: richtig.
Und nun steige ich aus, bevor Sie wieder ‘troll-ig’ werden (ad personam nachtreten tun Sie ja sowieso wie immer).
Antwort auf 1. Satz: falsch (wiki): … von Peter Gasser
Ich will jetzt nicht Ihr…
Ich will jetzt nicht Ihr Weltbild ins Wanken bringen, aber man kann als Schweizer Staatsbürger auch in Brüssel leben.
(1) Zitat: “deutsche…
(1) Zitat: “deutsche Journalisten Alina Lipp”:
Alina Lipp ist eine Journalistin? Können Sie das belegen, oder fallen Sie da auf eine bezahlte Influenzerin herein?
Ich denke jetzt darüber nach, ob wirklich die EU zum (Zitat) “Totengräber der Demokratie” wird, welche von Trump, Putin, Orban hochgehalten wird - oder ob es sich nicht doch genau umgekehrt verhält.
(2) Zitat: “Die Meinungsfreiheit ist konstituierend für die Demokratie”:
‘Die Meinungen sind frei. Doch die Fakten sind es nicht: Russland hat die Ukraine überfallen. Putin will keinen Frieden. Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten’ (https://www.welt.de/debatte/kommentare/article695509c050457550bdf42857/…)
Antwort auf (1) Zitat: “deutsche… von Peter Gasser
Nachtrag: Jacques Baud ist…
Nachtrag:
Jacques Baud ist meines Wissens auch kein “Politikwissenschaftler”, haben Sie dazu eine Quelle?
Wieso dichten Sie Personen Berufe wie Journalist, Politikwissenschaftler an, die diese nicht haben?
Ihre “Meinung” ersetzt doch keine Fakten: Sie verbreiten auch falsche Informationen, aber zu welchem Zweck tun Sie das?
Antwort auf Nachtrag: Jacques Baud ist… von Peter Gasser
also soviel Unwahrheit: auch…
also soviel Unwahrheit:
auch Thomas Röper ist kein “Journalist”, sondern Versicherungskaufmann und privater Blogger... dass Sie sich hier trauen, so unverblümt falsche Tatsachen zu verbreiten...
Antwort auf Nachtrag: Jacques Baud ist… von Peter Gasser
Politikwissenschaftler ist…
Politikwissenschaftler ist er laut Wikipedia nicht. Jedenfalls nicht studierter, aber:
Seit 2014 verfolgte er die Lage in der Ukraine. Jacques Baud wurde im Rahmen der NATO in die Ukraine entsandt, und zwar im Zusammenhang mit zwei Projekten, die mit seiner früheren Tätigkeit bei den Vereinten Nationen in Verbindung standen: der Umstrukturierung der ukrainischen Streitkräfte und einem humanitären Minenräumprojekt in der Region Donbass.
Frau Kaja Kallas wurde 2014 für die von ihrem Vater gegründete Partei ins EU-Parlament gewählt und ist, immer laut Wikipedia, "seit 2003 Mitglied in den Vorständen und Aufsichtsräten zahlreicher estnischer Unternehmen, die sich mit erneuerbaren Energien beschäftigen. ".
So überm Daumen würde ich sagen, dass Herr Baud sich in der Ukraine besser auskennt als die EU Außenbeauftragte.
Antwort auf Politikwissenschaftler ist… von Ludwig Thoma
Da teile ich Ihre Meinung …
Da teile ich Ihre Meinung “über Ihren Daumen” gepeilt mitnichten.
Ihre Beschreibung der beiden Personen ist derart einseitig selektiv-manipulativ, dass Sie eben zu Ihrer falschen Beurteilung kommen müssen, gemäß der Argumentation “Hitler hat tolle Autobahnen gebaut, also war er ein hervorragender nachzuahmender Staatsmann”.
Antwort auf Da teile ich Ihre Meinung … von Peter Gasser
Wenn es um die Ukraine geht,…
Wenn es um die Ukraine geht, dann Sie glauben also eher einer estnischen Rechtsanwältin, die in der Partei ihres Vaters sitzt und in verschiedenen Aufsichts- und Vorstandsräten estnischer Unternehmen, die mit erneuerbaren Energien ihr Geld verdienen "hineingewählt" wurde, als einem schweizer General, der 2014 für die Nato zur Umstrukturierung der ukrainischen Streitkräfte und einem humanitären Minenräumprojekt in der Region Donbass entsandt wurde.
Sie können das tun, das passt für mich. Ich finde das nicht einseitig selektiv-manipulativ. Ich komme auch ohne Hitlervergleich aus.
So ist das mit der Meinungsvielfalt.
Antwort auf Wenn es um die Ukraine geht,… von Ludwig Thoma
“So ist das mit der…
“So ist das mit der Meinungsvielfalt”: Eine gute Meinung setzt eine gute Prüfung der Fakten voraus.
Sie können sich natürlich nicht denken, warum ich Frau Kallas die bessere Einsicht zubillige als einem Schweizer Militärangehörigen?
(Überprüfen Sie mal das “General”, erscheint mir genauso falsch wie im Artikel “Journalist” und “Politikwissenschaftler”.
Antwort auf “So ist das mit der… von Peter Gasser
Ja stimmt, Oberst a.D. ist…
Ja stimmt, Oberst a.D. ist der Herr Baud.