„Wir kaufen die Katze im Sack“
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SALTO: An diesem Wochenende steht das Justiz-Referendum an. Warum stimmen Sie mit Nein?
Axel Bisignano: Ich werde mit Nein stimmen, erstens, weil ich gegen die Trennung der Karrieren bin. Zweitens, weil die Entscheidung, die Auswahl der Mitglieder des Obersten Richterrates durch Auslosung vorzunehmen, meiner Meinung nach nicht korrekt ist. In gewisser Hinsicht kaufen wir die Katze im Sack. Denn diese Verfassungsnormen bilden nur einen Rahmen, und den Inhalt dieses Rahmens kennen wir nicht.
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Richtung Referendum
Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
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Die Befürworter des Ja sprechen von einem notwendigen Wendepunkt, während die Vertreter des Nein von einer Schwächung der Justiz sprechen. Welches Risiko erscheint Ihnen größer?
Mir persönlich erscheint die Trennung der Karrieren das größte Risiko zu sein. Wenn man auch die Aussagen der Regierungspolitiker betrachtet, versteht man, dass früher oder später – in dem Moment, in dem die Laufbahnen von Staatsanwälten und Richtern getrennt sind – der Ruf laut werden könnte, den Staatsanwalt politisch zu kontrollieren. Das ist die erste Gefahr.
„Die völlige Gleichheit, wie sie sich manche Rechtsanwälte vorstellen, wird es nie geben.“
Die zweite Gefahr ist, dass durch dieses Auswahlverfahren – also die Auslosung im Obersten Richterrat – Richter und Staatsanwälte in den vorgesehenen jeweiligen zwei Obersten Richterräten sitzen könnten, die kein klares Konzept von der jeweiligen juristischen Tätigkeit haben, es würde ihnen an organisatorischer Vision fehlen.
Und drittens: Es stellt sich aktuell auch die Frage, ob der Vorschlag bezüglich des Disziplinargerichts überhaupt verfassungskonform ist. Beispielsweise ist die Norm so schlecht formuliert, dass man nicht weiß, ob der Richter oder Staatsanwalt, der verurteilt worden ist, dann auch einen Kassationsrekurs einlegen kann. Kassationsrekurse sind laut Verfassung aber gegen alle Urteile möglich. Da haben wir also bereits einen totalen Widerspruch.
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Zur Person
Axel Bisignano ist der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen. In dieser Funktion leitet und koordiniert er die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und ist für die Organisation der Ermittlungen sowie für die Führung wichtiger Strafverfahren verantwortlich.
Der aus dem Pustertal stammende Jurist (Jahrgang 1965) ist seit vielen Jahren als Staatsanwalt in Südtirol tätig und war zuvor unter anderem stellvertretender Oberstaatsanwalt in Bozen. Im Juni 2025 wurde er vom Obersten Richterrat offiziell zum leitenden Oberstaatsanwalt ernannt.
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Falls diese Reform jetzt verabschiedet würde – wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?
Das kann man nicht sagen, solange man nicht weiß, wie die Regierung konkret diese Auslosung regeln wird. Zwei Drittel der Mitglieder des Obersten Richterrats sollen laut dieser Reform zwischen Richtern und Staatsanwälten ausgelost werden, aber man weiß nicht, was dabei die Kriterien sein sollen. Nimmt man alle Richter und Staatsanwälte? Oder nur jene mit bestimmten Erfahrungen? Welche Mindesterfahrung ist erforderlich? Welche anderen Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Das sagt uns niemand.
Auch die potenzielle politische Einflussnahme ist problematisch: Das letzte Drittel der Mitglieder soll ebenfalls ausgelost werden. Dafür wird aber zunächst eine Liste von Personen erstellt, die vom Parlament gewählt wird. Auch hier wissen wir nicht, nach welchen Kriterien diese Liste zusammengestellt werden soll. Als Regierung könnte ich mir also denken: Ich nehme als Grundlage nur Personen, die meine politische Gesinnung haben. Bis jetzt ist es so, dass im Obersten Richterrat politisch gesehen sowohl Mehrheit als auch Minderheit vertreten sind. Nach dieser Reform könnte es aber anders geregelt sein.
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Wenn diese Reform jetzt in Kraft treten würde, was würde sich in etwa einem Jahr in den italienischen Gerichten ändern?
In einem Jahr würde sich gar nichts ändern. Wahrscheinlich wären in einem Jahr noch nicht einmal die Durchführungsbestimmungen erlassen worden, schätze ich.
Langfristig gesehen wird sich sicherlich das ändern, was sich die Rechtsanwälte erwarten: dass der Richter dem Staatsanwalt genauso viel oder genauso wenig Vertrauen entgegenbringt wie dem Rechtsanwalt. Die völlige Gleichheit, wie sie sich manche Rechtsanwälte vorstellen, wird es nie geben.
Bei langfristigen Folgen stellt sich zuerst die Frage, wie diese Obersten Richterräte und das hohe Disziplinargericht konkret gestaltet werden würden. Wir befinden uns also in der Situation, dass wir bei dieser Abstimmung nicht wissen, wie das Ganze danach geregelt sein wird. In gewisser Weise sollen wir einen Sprung ins Nichts machen.
„Ein unseriöser Richter wird unseriös bleiben, selbst wenn die Karrieren getrennt werden.“
Sie sind also eher der Meinung, dass es sich dabei um eine symbolische Antwort auf ein tieferliegendes Unbehagen handelt, als um eine Reform, die wirklich strukturelle Probleme der Justiz angeht?
Ja. Konkret können Ihnen die Rechtsanwälte keine Beispiele nennen, in denen ein Richter zugunsten des Staatsanwalts entschieden hat – nicht aus eigener Überzeugung, sondern nur deshalb, weil er ein Kollege des Staatsanwalts ist. Und wenn ein Richter so handeln sollte, dann ist er ein unseriöser Richter. Und ein unseriöser Richter wird unseriös bleiben, selbst wenn die Karrieren getrennt werden.
Wenn Sie nun mit einem einzigen Argument versuchen müssten, unentschlossene Wähler von Ihrer Sichtweise zu überzeugen – welches wäre das?
Wenn man nicht weiß, welche konkreten Folgen eine Reform haben wird, dann sollte man die Finger davon lassen. In diesem Sinne würde ich also mit Nein stimmen.
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Das Referendum
Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.
Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.
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Wem soll man da noch glauben? ... wo liegt die Wahrheit?
... alles nur Meinungen ...
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„Weder Experten noch Wähler könnten die Folgen abschätzen.“
...heißt soviel wie:
Nichts genaues, weiß man nicht!
...dann kann man auch Zuhause bleiben!
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Eben nicht zu Hause bleiben, sondern hingehen und mit Nein stimmen, Herr Zagler. M. Durnwalder ist fürs Ja, J. Unterberger für Nein und die Partei versteckt sich unterm Tisch. Sagt Ihnen das was?
Antwort auf Eben nicht zu Hause bleiben,… von Germana Nitz
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Na, da sich die Partei in letzter Zeit immer wieder unterm Tisch versteckt, werde ich die Tisch-Unterseite blau anmalen, damit sie auch mal den Himmel sieht!
Quando informandomi anche su…
Quando informandomi anche su altri canali, ho sentito che la P2, la loggia massonica a cui capo c’era Licio Gelli, mi sono andato a leggere le carte della Commissione parlamentare sulla P2 presieduta da Tina Anselmi. Le accuse contro la magistratura di allora erano ad esempio, troppo politicizzata, ideologizzata e ostile all’ordine costituito. L’idea della loggia P2 di Gelli nasceva da li, di normalizzare la magistratura, di ridurne l’autonomia e di limitarne il protagonismo pubblico.
La Meloni e Nordio parlano di PM troppo protagonisti, toghe rosse, giustizia a orologeria, magistratura come corpo separato ed efficienza della giustizia.
Inoltre votando Si si cambiano addiritura 7 articoli (art. 87, 102, 104, 105, 106, 107 e 110) della costituzione italiana, politicizzando la magistratura.
Votando No, nessun cambiamento alla costituzione e io starei con i padri che hanno scritto la nostra costituzione.
Hab diese Info gegooglt: …
Hab diese Info gegooglt:
„Ein landesweites Referendum in Italien kostet schätzungsweise zwischen 300 und 400 Millionen Euro, hauptsächlich für Logistik, Druck und Sicherheit.“
... für systematisch Melonimacht festigen...siehe Ungarn?