Politik | Gericht

Hauptverfahren für Luis Durnwalder

Luis Durnwalder muss sich wegen der Ausgaben aus dem Sonderfonds einem Hauptverfahren vor dem Landesgericht Bozen stellen.

Hauptverfahren für Luis Durnwalder wegen Amtsunterschlagung und illegaler Parteienfinanzierung: Das hat Richter Emilio Schönsberg am Donnerstag beschlossen. Gegenstand des Verfahrens sind die Ausgaben, die der ehemalige Landeshauptmann während seiner Amtszeit aus dem sogenannten Sonderfonds getätigt hat – von Spenden an Vereine und andere Organisationen bis hin zu den berühmten Kipfelen für die Kaffeepause der Landesregierung. Geldbeträge, die Durnwalder laut dem Leitennden Staatsanwalt Guido Rispoli „ohne Nachweis einer von den allgemeinen Regeln des öffentlichen Rechnungswesens vorgeschriebenen konkreten kausalen Rechtfertigung“ und somit rechtswidrig verwendet habe. Prozessbeginn ist der 9. Februar 2015. 

Es ist das erste Mal, dass einem ehemaligen Landeshauptmann in Südtirol der Prozess gemacht wird. Der Politologe und Meinungsforscher Hermann Atz bezeichnete es im Morgentelefon von RAI Südtirol als Absurdität, dass man nun bei Gericht über einen Regierungstil urteile und Dinge 20 Jahre zurückverfolge, die öffentlich bekannt gewesen und bereits vom Rechnungshof geprüft worden seien. „Das Gericht ist der völlig falsche Ort, diese Sache zu diskutieren“, sagte Atz, „die Diskussion hätte man vor zehn Jahren in der Öffentlichkeit führen müssen.“