Ärzte haben keinen Zugang zu Patientendaten
Das Privacy-Gesetz der "Elektronischen Patientenakte" wurde im Jahr 2009 erlassen und sieht vor, die Gesundheitsdaten und Krankengeschichte eines jeden Patienten besser schützen zu wollen. Das heißt, wenn man nicht will, hat kein Arzt der Welt elektronischen Zugang zu diesen Daten, man muss die Erlaubnis erteilen. In den letzten Wochen und Monaten wurden jene Personen, die zu einer Visite in die Krankenhäuser mussten, um diese Erlaubnis gefragt, das sorgte bereits für lange Warteschlangen und prekäre Situationen in den Abteilungen.
Nun herrscht jedoch Alarm in Südtirols Krankenhäusern. Die Ärzte und das Pflegepersonal der Onkologie, der Anästhesie und der Ersten Hilfe sowie anderer Abteilungen haben seit gestern nur mehr Zugang zu jenen Daten von Personen, die ihr Einverständnis gegeben haben, schreibt der Corriere dell'Alto Adige. Konkret bedeutet das, ein Unfallopfer kann nicht ausreichend behandelt werden, wenn der Arzt hat keine Information dazu, ob die Person allergisch auf gewisse Medikamente reagiert, ob es Probleme mit der Blutgerinnung gibt oder ob eine Diabetes vorliegt. All diese Daten bleiben geheim, wenn die Unterschrift auf der Patientenerklärung fehlt.
In Bozen wie Meran und Schlanders ist die Aufregung groß: Wie sollen die Patienten versorgt werden, wenn wesentliche Informationen zu gesundheitlicher Verfassung und Krankengeschichte fehlen? Sanitätsdirektor Andreas Fabi spricht von einer Notsituation und fordert die Primare auf, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die den Informationsfluss erleichtern, im Fall solle man auf die papiernen Patientenakten zurückgreifen. Wesentlich zu den Schwierigkeiten beigetragen habe das Informationssystem MedArchiver in Bozen, Meran und Schlanders. Anders als in Brixen und Bruneck, die mit einem anderen Datenverarbeitungssystem ausgestattet sind, blockiert der MedArchiver die Daten nun.
ich versuche ein paar dinge
ich versuche ein paar dinge zu erklaeren - ohne gewaehr! Denn die offizielle Information, auch intern, ist unstimmig.
Ad 1: Der garant fuer privacy ist nicht an allem schuld. Er verlangt lediglich, dass medizinische Daten nicht angeschaut werden koennen, wenn der/die patientin nicht gerade in behandlung ist. was durchaus sinn macht.
Ad 2: Die software die alle digitalisierten klinischen daten sammelt muss unterschiedliche zugaenge und rechte (Arzt, Krankenschwester, usw.) ermoeglichen. UND NUR wenn der Patient gerade in behandlung ist (stationaer, vorgemerkt fuer aufnahme, ambulant).
Ad 3: wenn der Patient keine einwilligung gibt, dann kann der arzt nicht alle klinische daten sehen, sondern nur jene die sein abteil produziert hat. zum beispiel ein dermatologe kann nicht die untersuchungen, die der internist angefordert, sehen.
Ad 4: wenn der patient die einwilligung gibt (fuer noch zu produzierende daten und fuer alle vergangenen daten), dann koennen die Aerzte, alle clinischen daten sehen. ABER nur wenn er in behandlung ist.
Ad 5: ABER die Software (Medarchiver) scheint nicht zu erkennen, dass ein patient in AMBULANTER behandlung gerade ist. Weshalb die Aerzte in den poliambulatorien und spengels fast nichts von ihren patienten sehen koennen, obwohl die einverstaendniserklaerung abgegeben wurde. Das ist ein grosses problem. Die aerzte haben loesungsvorschlaege gebracht. Aber die Antwort Fabis ?und des Garanten? verschlechtert die situation noch mehr.
Ad 5: jetzt wurde sogar noch der Zugang der Erste Hilfe-Aerzte gesperrt, die bis vorgestern immer und alles sehen konnten. Jetzt wird es wirklich gefaehrlich fuer die patienten!
und jetzt die frage: wieso klapt diese umstellung nur in meran, schlanders und bozen nicht? haengt das vielleicht mit dem software Medarchiver zusammen??
Antwort auf ich versuche ein paar dinge von Maximilian Ben…
MedArchiver, gerüchteweise
MedArchiver, gerüchteweise sind da ja Primare daran beteiligt.
Falls dem so ist, ob das wohl einen Interessenkonflikt darstellen koennte?