Umwelt | Anfrage

Teure Katastrophen

Die Summe der Beiträge, die das Land zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen an Private gewährt, ist im Laufe der Jahre bedeutend gestiegen.

Wenn die Natur zuschlägt, springt nicht selten die öffentliche Hand ein, um den Betroffenen finanziell unter die Arme zu greifen. Bei Schäden, die durch Naturkatastrophen hervorgerufen werden, stellt das Land Beiträge zur Verfügung, um diese zu beseitigen. Konkret, bei Erdrutschen, Muren, Steinschlägen oder Lawinen. “In den vergangenen Jahren sind die Kosten dafür sprunghaft angestiegen”, beobachtet Walter Blaas, der beim zuständigen Landesrat Arnold Schuler um Auskunft gebeten hat.

“Die Tendenz der Kosten – hervorgerufen durch Naturkatastrophen – zeigt auch in Südtirol nach oben”, hält Blaas fest. So belief sich die Summe der ausbezahlten Landesbeiträge zur Entschädigung von Naturkatastrophen im Jahr 2011 auf etwa 925.000 Euro, 2012 wurden bereits um die 1,3 Millionen Euro ausbezahlt, 2013 waren es gerundete 1,4 Millionen Euro. Ein sprunghafter Anstieg ist für 2014 zu verzeichnen: mit 2,3 Millionen Euro sprang das Land im vergangenen Jahr in die Bresche. In den häufigsten Fällen, in denen eine Entschädigung nach einer Naturkatastrophe ausbezahlt wurde, handelte es sich um Erdrutsche und Vermurungen.

Welchen Anteil übernimmt aber die öffentliche Hand in diesen Fällen? Ein Beispiel: Im Falle von landwirtschaftlichen Betrieben entschädigt das Land “bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten bei Schäden auf Obst-, Wein- oder Ackerflächen”, weiß Blaas zu berichten. Bei Schäden an Gebäuden, Maschinen oder Tieren könne das Land hingegen bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten übernehmen.

Begünstigt von dieser Art der Beihilfen sind laut Beschluss der Landesregierung Nr. 63 vom 21. Jänner 2015 übrigens nur jene “Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die auch in zusammengeschlossener Form weniger als 250 Personen beschäftigen (…) und in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind sowie im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind”. Dazu kommt, dass die von Schäden betroffenen Betriebe nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme nicht höher als 43 Millionen Euro aufweisen dürfen.