Gesellschaft | Meran

Kurstadt mit Stolpersteinen

Ab 1. Februar gilt eine neue Verkehrsregelung für die Freiheitsstraße in Meran, wo Gehbehinderte nur sehr langsam zu ihren Rechten kommen.

Die Schließung der Freiheitsstraße ist in Meran ein alter Zankapfel und war letztes Jahr auch Dauerbrenner im Gemeindewahlkampf. Die Straße ist seit Herbst 2013 für den motorisierten Verkehr gesperrt – auch für Busse und für Fahrzeuge von Gehbeeinträchtigten. Die Verkehrsregelung kam auf Druck von Kaufleuten und Gastwirten zustande, die hier eine Art Flaniermeile entstehen lassen wollen. Mit dem Fahrverbot soll ab 1. Februar Schluss sein. Die neue Stadtregierung hat eine Teil-Öffnung beschlossen. Trotzdem bleibt die Lage in der Kurstadt in puncto Barrierefreiheit unbefriedigend, meint der Dachverband für Soziales und Gesundheit.

Die neue Zufahrtsregelung besagt, dass die Freiheitsstraße von Gehbehinderten ab der Postbrücke bis zur sogenannten Weithaler-Tiefgarage und vom Theaterplatz aus bis zum Mühlgraben befahren werden kann. Martin Telser, der Vorsitzende des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, begrüßt diesen Fortschritt, sieht aber in Meran weiterhin Handlungsbedarf, was die Mobilität gehbeeinträchtigter Menschen angeht. Die Freiheitsstraße solle endlich saniert werden, damit Rollstulfahrer und Gehhilfen-Benutzer nicht dauernd mit Bodenwellen und Löchern in Straßenbelag konfrontiert seien, sagte er bei einem Treffen mit der zuständigen Gemeindereferentin Madeleine Rohrer. Auch in den Augen von Heinrich Tischler, seit vergangener Woche Sonderbeauftragter der Stadt Meran für die Belange von Menschen mit Behinderung, ist die nun angekündigte Lösung nicht ideal. „Ich wäre schon dafür, die Freiheitsstraße für Behindertenfahrzeuge wieder ganz zu öffnen“, sagte er heute zu salto.

Ein weiteres Anliegen der Behinderten: die kostenpflichten blauen Parkzonen. Die Stadt Meran hätte die Möglichkeit, Invaliden-Fahrzeugen die Parkgebühr in den blauen Zonen zu erlassen, wenn die rundherum verfügbaren Behindertenparkplätze alle besetzt sind (Dekret des Staatspräsidenten Nr. 151 vom 30. Juli 2012). Meran sei die einzige Südtiroler Stadtgemeinde, die von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch macht, kritisiert Telser.

Was der Dachverband außerdem fordert: eine barrierefreie Variante zur neuen Fußgängerverbindung Gilf-Lazag in Obermais. Der neue Aufgang soll von der Gilfpromenade am linken Passer-Ufer kurz hinter der Brücke am Wasserfall über mehrere Rampen mit Stufen zum Fahrradweg Richtung Naherholungszone Lazag führen - für Gehbehinderte ist dieser Treppenaufgang nicht zu schaffen. Telser pocht auf eine barrierefreie Variante zu dieser Verbindung. „Es gibt ein Projekt für einen Behindertenlift, das wurde aber noch nicht genehmigt“, bestätigt Heinrich Tischler.

In seine neue Rolle als Sonderbeauftragter muss der pensionierte Arzt noch hineinwachsen. „Ich bin erst seit einer Woche im Amt“, betont er. Grundsätzlich ist die Rolle aber ganz nach seinem Geschmack: „Die Barrierefreiheit ist ein überpolitisches Anliegen, denn Behinderte gibt es links wie rechts.“

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kurt duschek Do., 21.01.2016 - 13:38

Bereits seid Oktober 2015 ist mein Beschlussantrag auf der Tagesordnung und wird jetzt vermutlich nach der Umsetzung des Gemeindeausschussbeschlusses im Februar im Gemeinderat diskutiert. Sobald konkret sichtbar ist, wie die neue Lösung in der oberen Freiheitsstrasse für die Behinderten aussieht, kann man weitere Änderungen anregen.

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Beschlussantrag N° 7
An die Präsidentin des Gemeinderates Dr. Francesca Schir
An den Bürgermeister Dr. Paul Rösch
An das Amt des Generalsekretärs der Gemeinde Meran
Meran, 20.10.2015 GR/A/kd 7
Betrifft: Fußgängerzone Freiheitsstraße
Vorausgeschickt und festgestellt:
dieses Problem wurde von einem Meraner Bürger an mich herangetragen.
1. Für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung oder Behinderung ist das auch auf ihre Kategorie ausgedehnte Fahr- und Parkverbot in der oberen Freiheitsstraße und in der Sparkassastraße eine nicht tragbare Einschränkung.
2. Diese Einschränkung wird nicht auf Hotelgäste, Anrainer und Lieferanten angewandt.
3. Im Art. 3. Definizioni stradali e di traffico Absatz 3 und 54 wird der Unterschied zwischen Fußgängerzone und verkehrsberuhigte Zone beschrieben
4. Strafmandat der Stadtpolizei wurde nach Rekurs beim Prefekten archiviert.
5. (siehe Angang 2x gewonnene Rekurse gegen Strafmandate) integrierender Bestandteil dieses Beschlussantrages.
6. Um in Zukunft weitere Strafen mit den nachfolgenden Rekursen und Archivierungen zu vermeiden
beschließt der Gemeinderat:
Die Verkehrsregelung in der oberen Freiheitsstraße in einer Form abzuändern, die den Menschen mit Behinderungen oder motorischen Beeintächtigungen ermöglicht, in der oberen Freiheitsstraße und in der Sparkassastraße mit dem eigenen Auto (Genehmigung für Behindertentransport vorausgesetzt), jederzeit und ohne zusätzlich Genehmigungspflicht fahren und parken zu können.
Mit freundlichen Grüßen

Kurt Duschek
Mitglied Gemeinderat Meran Mitglied der gemischten Fraktion

Do., 21.01.2016 - 13:38 Permalink
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kurt duschek Fr., 22.01.2016 - 00:39

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so bezeichnen Sie behinderte Menschen als Lobbisten. Ich bin ein Verfechter für eine Fußgängerzone in Meran und bin überzeugt, daß diese Zone eine Bereicherung ist. Auch behinderte Menschen möchten sich an dieser Bereicherung erfreuen. Im gemeinsamen Gespräch findet man eine Lösung. Berechtigte Wünsche müssen wir auch respektieren, vor allem wenn diese auf berechtigter Grundlage fußen.

Fr., 22.01.2016 - 00:39 Permalink