Umwelt | Seuche

Wiederkäuer unter Quarantäne

Weil sich die Blauzungenkrankheit weiter ausbreitet, wurden Teile Südtirols nun zur Sperrzone erklärt. Betroffen sind mehrere Gemeinden im Süden des Landes.
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Foto: Suedtirolfoto.com/Othmar Seehauser

Mehrerlei Vorsichtsmaßnahmen wurden in den vergangenen Wochen im Land getroffen, um die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit zu verhindern – Verbot für im Belluno gealpte Tiere, nach Südtirol zurückzukehren; die Absicht, alle gefährdeten Tiere im Land zu impfen. Nichtsdestorotz bleibt Südtirol von den Auswirkungen der Tierseuche nicht verschont. “Soeben hat das Ministerium in Rom auch Teile von Südtirol zum Sperrgebiet erklärt”, teilt die Landesregierung am Freitag (14. Oktober) Nachmittag mit.

Bei der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) handelt es sich um eine Viruserkrankung von Wiederkäuern. Die Bezeichnung leitet sich von der blauen Farbe der Zunge ab – einem der Symptome bei Krankheitsausbruch. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Übertragung erfolgt durch sehr kleine Stechmücken. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich, während er für Schafe besonders gefährlich ist.

Weil im Trentino mittlerweile mehrere Seuchenherde gibt und 40 Kilometer rund um einen Infektionsherd Restriktionszonen eingerichtet werden müssen, “zählen nun auch der Landesteil südlich von Bozen sowie der Abschnitt orographisch rechts der Etsch bis Lana zum Sperrgebiet”, informiert der stellvertretende Landestierarzt Ernst Stifter. Wiederkäuer dürfen sich innerhalb der Sperrgebiete unter bestimmten Bedingungen bewegen, sie aber keinesfalls verlassen – “außer wenn sie durch eine Impfung geschützt sind”, so der Veterinärmediziner. Konkret wurden die Gemeinden Andrian, Eppan, Teile der Gemeinde Bozen (ausgenommen die Versteigerungshalle), die Gemeinden Branzoll, Kaltern, Kurtatsch, Kurtinig, Neumarkt, Gargazon, Leifers, Nals, Auer, Salurn, Terlan und Tramin zur Restriktionszone erklärt.

Aus dem Landwirtschaftsressort wurden inzwischen 185.000 Euro zur Verfügung gestellt, um die ersten Impfstoffe anzukaufen, mit denen die Betriebstierärzte und die Amtstierärzte die Impfung bei allen Rindern und Schafen in Südtirol durchführen. Bei Rindern muss die Impfung zweimal erfolgen, und zwar im Abstand von drei bis vier Wochen, danach muss noch sieben bis zehn Tage abgewartet werden. Bei Schafen wird nur einmal geimpft.