Politik | Convenzione

“Una concezione sovietica della società”

Riccardo Dello Sbarba racconta l'ultima seduta del Konvent. Con Durnwalder assoluto protagonista a ruota libera su toponomastica e ‘tv di stato in salsa tirolese'.

Il consigliere provinciale verde Riccardo Dello Sbarba prosegue il suo Bericht dal Konvent. Raccontando gli esiti dell’ultima seduta all’insegna di quello che lui definisce “lo sport preferito della maggioranza dei ‘conventuali’” e cioè l’ulteriore sviluppo degli “elenchi di competenze da strappare allo Stato”. Dello Sbarba per l’ennesima volta punta il dito contro una SVP “che da sessant’anni non concepisce lo sviluppo dell’autonomia se non ‘im Kampf gegen Rom’”. 

La sentenza del consigliere provinciale è durissima. Per lui “il nuovo patto di convivenza tra sudtirolesi di ogni lingua sull’asse orizzontale della società civile che doveva essere il cuore della riforma partecipata dell’autonomia” in sostanza “va a farsi benedire”. 
E nelle parole Dello Sbarba il giudizio in merito al fallimento della Convenzione sembra più che evidente. 

“Che poi la Convenzione sia un semplice organo consultivo del Consiglio provinciale non suggerisce purtroppo alcuna moderazione.”

La Convenzione in sostanza sarebbe ormai un contesto inutile ed addirittura fuori controllo, secondo l’esponente Verde. Dello Sbarba parla di ‘solitudine del Konvent’, amplificata dalla 'assenza di interlocutori di carne ed ossa’. 

“La Giunta se ne sbatte, Roma è il nemico evocato ma assente, l'Europa un muto conglomerato.”

Per cui per Dello Sbarba “è facile far correre la fantasia”. Com’è accaduto nell’ultima seduta quando quello che il consigliere provinciale definisce un ‘eroico minigruppo di lavoro’, è riuscito a presentarsi con un elenco di quasi 120 nuove competenze da strappare a Roma

Dopo di che la parola è passata - riferisce Dello Sbarba - “ai conflitti già vissuti nei gruppi di lavoro”. Tutte croci e delizie tra le quali il consigliere provinciale dei Verdi identifica alcuni temi in merito ai quali riferire perché gli sembrano più importanti. 
Tra questi la toponomastica, per cui Durnwalder difende a spada tratta l’accordo siglato all’epoca del ministro Fitto, salvo poi dimenticarsi di cosa vi era scritto
E quindi i media locali e nello specifico TV e radio. Anche in questo caso Dello Sbarba, furente, si scaglia contro il clima ‘conventuale’, dicendo osservare “gran confusione” unita ad “un’idea molto diciamo così sovietica della società e dell’informazione". 
Nella sua narrazione Dello Sbarba passa quindi dal costernazione al sarcasmo. 

“Durnwalder parla e spiega cosa vuole: in pratica una “Tele-Durnwalder”. Cioè una stazione radio-tv della Provincia, pagata dalla Provincia e al servizio della Provincia.”

In sostanza secondo il consigliere Verde l'ex Landeshauptmann auspicherebbe una "tv di stato in salsa tirolese completamente autonoma" e responsabile anche dei programmi italiani e delle frequenze. 
Ed è qui che Dello Sbarba (che di professione è insegnante ed anche giornalista) che si lancia in una vera e propria invettiva. Chiedendosi se la Provincia abbia intenzione di "comprarsi pagando di tasca propria dalla Rai (che è un’azienda privata) impianti, antenne, ponti radio, satelliti". E domandandosi: “come la mettiamo con l'autonomia delle redazioni giornalistiche, sancita dai codici etici e dalle leggi europee?”. Chiedendosi inioltre se non sarebbe meglio invece stipulare “un contratto di servizio più ampio con la Rai cper regolare e ampliare il servizio pubblico locale”.

L’intero Bericht di Riccardo Dello Sbarba si può leggere qui.
 

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magda baur So., 15.01.2017 - 14:37

Der Konvent - ein Schlag ins Wasser? Das war vorhersehbar. Zu durchsichtig waren die Motive, die hinter dieser Veranstaltung standen. Und dennoch: Einmal gestartet wurde deutlich, dass sich daraus etwas Vernünftiges hätte machen lassen. Und zwar in den Bereichen, in denen Südtirol tatsächlich nachhinkt und da denke ich insbesondere an die Gleichbehandlung von Mann und Frau.
Südtirol leistet sich mit dem Geschlossenen Hof ein Erbrecht, das an das tiefste Mittelalter erinnert und das die "weichenden Erben" bei den Talbauern (und das sind im Regelfall die Frauen) radikal enterbt. Und die Argumente, die zur Rechtfertigung dieses Instituts vorgetragen werden, sind geradezu lachhaft.
Nein, Herr Dallo Sbarba, das ist keine "sowjetische Gesellschaftskonzeption", sondern das erinnert eher an eine Gesellschaft wie zu Andreas Hofers Zeiten. Und keiner unternimmt etwas gegen, dieses anachronistische Relikt aus dunklen Zeiten muss endlich beseitigt werden.

So., 15.01.2017 - 14:37 Permalink
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Ein Leser Mo., 16.01.2017 - 11:10

Antwort auf von magda baur

Hier der Auszug aus dem Höfegesetz, wo klar hervorgeht, dass Mann und Frau geleichberechtigt zur Hofübernahme sind:
Es gibt sogar noch eine Sonderbestimmung für den überlebenden Ehegatten, der allen anderen Verwandten vorgeht, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Um es mit Frau Baurs Worten zu sagen: "In der Regel" (und auch laut Statistik) ist der überlebende Ehegatte die Ehefrau...

Art. 14 (Bestimmung des Hofübernehmers/der Hofübernehmerin bei der gesetzlichen Erbfolge)
(1) Bei der gesetzlichen Erbfolge wird der Übernehmer/die Übernehmerin des geschlossenen Hofes unter den nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs berufenen Miterben/Miterbinnen bestimmt; mangels einer Einigung unter diesen geht das Gericht nach folgenden Grundsätzen vor:
a) die auf dem Hof aufwachsenden oder aufgewachsenen Miterben/Miterbinnen haben gegenüber anderen Miterben/Miterbinnen den Vorrang;
b) unter mehreren auf dem Hof aufwachsenden oder aufgewachsenen Miterben/Miterbinnen haben diejenigen den Vorrang, die die letzten zwei Jahre vor Eröffnung der Erbschaft gewohnheitsmäßig an der Bewirtschaftung und Bearbeitung des Hofes teilgenommen haben;
c) unter mehreren die Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) aufweisenden Miterben/Miterbinnen haben diejenigen den Vorzug, die eine staatliche oder vom Land anerkannte Fachschule für Land- oder Hauswirtschaft abgeschlossen haben, oder eine andere angemessene Ausbildung, die vom Land anerkannt wird, vorweisen;
d) die auf dem Hof aufwachsenden oder aufgewachsenen Nachkommen einschließlich der adoptierten und eintrittsberechtigten Nachkommen haben gegenüber dem überlebenden Ehegatten/der überlebenden Ehegattin den Vorrang; dieser/diese geht jedoch allen übrigen Verwandten vor, wenn seit der letzten Hofübernahme mindestens fünf Jahre verstrichen sind oder wenn er/sie seit mindestens fünf Jahren auf dem Hof mitgearbeitet hat, wobei auch die Hausarbeit am Hof als Mitarbeit auf dem Hof anzusehen ist;
e) unter mehreren nach den Buchstaben a) bis d) noch gleichberechtigten Miterben/Miterbinnen gehen die dem Grad näheren Verwandten vor;
f) hinterlässt der Erblasser/die Erblasserin weder Nachkommen noch Ehegatten/Ehegattin und hat er/sie den Hof zur Gänze oder zum Großteil von einem Elternteil geerbt oder durch ein die Erbfolge vorwegnehmendes Rechtsgeschäft erworben, so finden für den Fall, dass es mehrere Verwandte gleichen Grades geben sollte, die Kriterien a), b) und c) Anwendung;

(2) Erfüllt keiner der Miterben/keine der Miterbinnen die in Absatz 1 vorgesehenen Voraussetzungen, so ist nach Anhören der Miterben/Miterbinnen und der zuständigen örtlichen Höfekommission derjenige/diejenige zum Hofübernehmer/zur Hofübernehmerin zu bestimmen, welcher/welche die besten Voraussetzungen für die selbst vorzunehmende Bewirtschaftung des geschlossenen Hofes erbringt.

(3) Vom Recht auf Übernahme des Hofes sind jene Miterben und Miterbinnen ausgeschlossen, die beschränkt oder voll entmündigt sind oder unter Sachwalterschaft stehen.

(4) Das erworbene Recht auf Übernahme geht im Todesfall auf die Nachkommen und den Ehegatten/die Ehegattin der/des Übernahmeberechtigten über; dabei gelten sinngemäß die Grundsätze laut den Absätzen 1 und 2.

(5) Will der/die zur Hofübernahme Berufene den Hof nicht übernehmen, so gebührt der Vorzug den anderen Miterben/Miterbinnen; dabei gelten die Grundsätze laut den Absätzen 1 und 2.

Mo., 16.01.2017 - 11:10 Permalink
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Hans Obermair Mo., 16.01.2017 - 14:23

Antwort auf von Ein Leser

Ja, "Leser", was ist denn das für ein Durcheinander? Wollen Sie die Problematik des geschlossenen Hofes nicht wahrhaben oder haben Sie sie einfach nicht verstanden?

Tatsache ist: Der geschlossene Hof geht regelmäßig an den (erstgeborenen) Sohn. Die Töchter werden enterbt bzw. mit einem lächerlichen Auszahlungsbetrag abgespeist.

Den geschlossenen Hof gibt es auch anderswo, aber nirgendwo werden die "weichenden Erben" so schlecht behandelt wie in Südtirol.

Wie Magda Baur schreibt, ist das ein völliger Anachronismus. Selbst im islamischen Erbrecht werden die Frauen besser behandelt. Dort erhalten sie zumindest die Hälfte von dem, was ein Mann erhält. In Südtirol erhalten sie praktisch gar nichts.

Mich wundert auch diese Schönrederei unserer Landesregierung, die ach so sehr für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung ist. Den krassesten Fall an Diskriminierung will sie aber gar nicht wahrhaben.

Mo., 16.01.2017 - 14:23 Permalink
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magda baur Mo., 16.01.2017 - 15:16

Antwort auf von Ein Leser

Ein Leser verwechselt wohl bewusst die Hofübernehmer mit den weichenden Erben?? Verwirrung stiften, um vom eigenen Problem abzulenken? Jene Töchter und Söhne, die den Hof nicht übernehmen, werden nach den aktuellen Bestimmungen des Höfegesetzes mit einem lächerlich niedrigen Auszahlungsbetrag abgespeist. Obwohl es sich jeder Talbauer leisten könnte, einen höheren Betrag zu bezahlen, weder Hof noch Existenz würden dabei gefährdet sein. Der sog. "indennizzo", d.h. der Auszahlungsbetrag für die weichenden Erben, muss endlich anhand anderer Werte berechnet und deutlich erhöht werden.
Und diese "weichenden" Miterben, die ausschließlich diese lächerlich niedrige Summe erben, sind halt öfter Frauen als Männer.

Mo., 16.01.2017 - 15:16 Permalink
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Ein Leser Mo., 16.01.2017 - 14:54

Wie geschrieben:
Das ist der Wortlaut des Gesetzes. Wenn Sie irgendwo im geltenden Höfegesetz den erstgeborenen Sohn irgendwo erwähnt finden, dann bitte posten Sie doch hier den entsprechenden Passus.
Warum weniger Frauen den Hof übernehmen als Männer, das ist in anderen Faktoren zuzuschreiben, aber nicht dem Höfegesetz. Genauso wird der "weichende Sohn", wenn sein Bruder den Hof übernimmt, nur laut Ertragswert ausbezahlt. Wenn schon diskutiert wird, dann bitte nicht im Rahmen einer Geschlechterdiskrimination.

Mo., 16.01.2017 - 14:54 Permalink
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Hans Obermair Mo., 16.01.2017 - 15:06

Antwort auf von Ein Leser

Eine Gesetzespassage hineinzukopieren, bringt wenig. Man muss sie schon auslegen, man muss sie verstehen. Dass die Autoren dieses Gesetzes so intelligent waren, nicht offen hineinzuschreiben, dass Frauen diskriminiert werden sollen, davon war auszugehen. Aber die ganze Gesetzesstruktur läuft darauf hinaus. Es ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Ja, auch der "weichende Sohn" wird mit dem Höfegesetz enterbt. Das macht das Gesetz um keinen Deut besser.

Mo., 16.01.2017 - 15:06 Permalink
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Martin B. Mo., 16.01.2017 - 22:28

“come la mettiamo con l'autonomia delle redazioni giornalistiche, sancita dai codici etici e dalle leggi europee?” also wenn ich die nationale RAI sehe dann komme ich zum Lachen und dann zum Weinen. Auch bei der lokalen RAI ist die politische Ausrichtung einiger wichtiger Personalien ziemlich einfach und bald zu verstehen. Das finde ich nicht gut: solange diese bei der RAI aktiv sind, sollten öffentlich-rechtliche Journalisten sich aus jeder Positionierung heraushalten und diese auf den engsten privaten Raum beschränken. Vor diesen Jornalisten, die man nicht zuordnen kann, habe und entwickle ich Respekt.

Mo., 16.01.2017 - 22:28 Permalink