Gesellschaft | Verkehrsstrafen
Bozner Parkinson
Foto: Seab
Der Mann kann sich nur mehr ärgern. „Das ist doch Verarschung pur“, sagt der Südtiroler. Dem Mann ist in Bozen etwas passiert, dass mehr an Schilda als an eine bürgerfreundliche Stadt erinnert.
Aus einem Südtiroler Landbezirk kommend, hat der Kaufmann in Bozen mehrere Behördengänge und Besorgungen zu machen. Er parkt sein Auto am Nachmittag am Bozner Siegesplatz. Dort bezahlt er den Parkschein: 2 Euro. Der Parkschein gilt für 2 Stunden. Weil er nach 40 Minuten bereits seine Besorgungen beendet hat, aber noch im Stadtzentrum zu tun hat, fährt er in die Piavestraße. Dort parkt er wiederum auf den blauen Bezahlparkplätzen. Der Parkschein ist noch eine Stunde lang, bis 18.30 Uhr, gültig.
Als er dann aber kurz nach 18 Uhr zu seinem Wagen zurückkommt, erlebt er eine böse Überraschung. An der Windschutzscheibe klebt ein Strafzettel. 41 Euro muss er bezahlen. Der Grund: „Espone Ticket del Valore 1 Euro/H in zona 2 Euro/H“.
Der Mann kann sich nur mehr wundern. „Ich habe mir gedacht, da habe ich was übersehen“, erklärt er salto.bz.
Er schaut sich den bezahlten Parkschein nochmals an. Dort steht „Gültig nur in der Gemeinde Bozen“. Kein Wort davon, dass der Parkplatz nur für den Siegesplatz gilt. Oder eine Warnung, dass es verschiedene Parkzonen mit unterschiedlichen Preisen gibt. Er geht zum Parkautomaten: Auch dort keinerlei Hinweis auf diese Regelung.
Zur Kontrolle löst er einen weiteren Parkschein in der Piavestraße. Auch auf diesem Parkschein steht nichts von einer Zonen-Beschränkung. Der einzige Unterschied auf den beiden Scheinen: Der Preis und eine unterschiedliche farbliche Kennung am Rand. Damit die Stadtpolizei sofort erkennen kann, ob eine Delinquent beim Parken falsch bezahlt hat.
Der Mann will es nicht glauben und wendet sich umgehend an die Stadtpolizei. Dort wird im bescheinigt, dass das eben gesetzlich so geregelt sei. Auf die Frage, wie das eine Bürger wissen soll, erhält er ein Achselzucken zur Antwort. „Wenn wir Südtiroler das nicht wissen, wie soll sich dann ein Tourist hier zurechtfinden“, ärgert er sich noch heute. Der Mann könnten gegen die Strafe natürlich Rekurs einlegen. Doch der Rekurs kostet fast das Doppelte der Strafe.
Der Mann will es nicht glauben und wendet sich umgehend an die Stadtpolizei. Dort wird im bescheinigt, dass das eben gesetzlich so geregelt sei. Auf die Frage, wie das eine Bürger wissen soll, erhält er ein Achselzucken zur Antwort. „Wenn wir Südtiroler das nicht wissen, wie soll sich dann ein Tourist hier zurechtfinden“, ärgert er sich noch heute. Der Mann könnten gegen die Strafe natürlich Rekurs einlegen. Doch der Rekurs kostet fast das Doppelte der Strafe.
Ein Nachfrage kann sich der Südtiroler an diesem Tag vor der Stadtpolizei aber nicht verkneifen. Was passiert wenn ich mit einem Parkschein von 2 Euro in einer 1 Euro Zone parke? Die Antwort: Dass ist natürlich erlaubt.
Die spinnen die Bozner. Und beim Abzocken sind der Behörden-Phantasie anscheinend keine Grenzen gesetzt.
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Herr Franceschini, geben Sie
Herr Franceschini, geben Sie dem Mann einen Tipp (natürlich von einem nicht-Juristen, dies soll nicht den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken).
Es besteht ein Unterschied, ob man eine Parkgebühr gar nicht bezahlt oder zuwenig bezahlt. Einige Einzelfall-Urteile und auch eine Ministerialverordnung haben in Italien bereits festgehalten, dass man bei letzterem Vergehen nur den Differenzbetrag auf den zuwenig bezahlten Betrag entrichten muss. Höchstrichterlich ist in einem weiteren Einzelfall jedoch leider wieder das Gegenteil argumentiert worden, insofern, Sie wissen, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand...
Ein Rekurs ist aber immer möglich. Normalerweise vor einem Friedensrichter, aber nur, falls die Strafe seit weniger als 30 Tagen zugestellt wurde. Ansonsten kann man glaube ich beim Präfekten bis zu 60 Tage Eingaben machen.
Die Kernfrage, vermute ich, liegt darin zu prüfen, was die entsprechenden Verordnung der Gemeinde Bozen sagt: Wie genau sind die Zonen mit den unterschiedlichen Beträgen dort definiert? Und gibt es eine entsprechende klare Beschilderung, die den Nutzer darauf hinweist, dass er gerade in einer Zone mit 1eur/h oder 2eur/h parkt? Wenn keine solche klare Verordnung und/oder keine klare Beschilderung vorliegt, dann lohnt sich, meines Erachtens, ganz klar der Gang zum Friedensrichter.
Und ein zweiter Punkt, völlig off-topic.
Geht es nur mir so, oder gehört dem User Interface Designer dieser Parkautomaten ein Negativpreis für die komplizierteste Umsetzung einer Benutzerschnittstelle ausgestellt? Ich stand schon häufiger vor diesen Geräten und konnte nur mit Mühe ausprobieren, wo eine kontaktlose Kartenzahlung wie möglich sein soll. Eine intuitive Benutzerführung und Oberflächengestaltung ist wirklich was anderes...
auf dem Display steht der
auf dem Display steht der Preis oder besser gesagt, die Parkzeit, die ein Euro gewährt. Das Parken ist in Bozen dort teurer, wo Tiefagaragen oder Parkhäuser in der Nähe sind (im Zentrum)!
Ich kann den Herren schon
Ich kann den Herren schon irgendwo verstehen. Aber ich muss auch sagen, dass es für mich immer selbstverständlich war, dass der Parkschein nur für den Parkplatz gilt wo er ausgestellt wurde. Um so verwunderter war ich als ich hier gelesen habe, dass man mit den teuren Parkschein auf einen billigeren Parkplatz weiterparken darf.