Wirtschaft | Transparenz
Dr. Jur
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Die gesetzliche Vorgaben sind eigentlich klar.
Alle Inhaber von öffentlichen Ämtern müssen laut den Transparenzbestimmungen nicht nur ihr Einkommen und Vermögen jährlich veröffentlichen, sondern auch einen Lebenslauf. Dabei ist genau vorgeschrieben, wie dieser Lebenslauf auszuschauen hat. Er soll das Format des sogenannten „Europäischen Curriculum Vitae“ (ECV) haben.
Das heißt zum Beispiel, dass er alle Ämter politischer, gesellschaftlicher und privater Natur beinhalten soll, die jemand bekleidet hat.
Daran halten sich auch die meisten Träger von öffentlichen Mandaten. Etwa in der Bozner Handelskammer. Schaut man sich den veröffentlichten Lebenslauf des Kammerausschuss-Mitgliedes Manfred Pinzger an, so wird deutlich, was der Gesetzgeber meint.
Ebenso genau nimmt es der amtierende Präsident des Unternehmerverbandes Federico Giudiceandrea. In seinem auf der Homepage der Handelskammer veröffentlichen und nicht mehr ganz aktuellen Lebenslauf heißt es:
"1980-Heute CEO Gründer Der Microtec, Geschäftsführer und zugleich Vorstand der Abteilung F&E.
2015-Heute Mitglied im Verwaltungsrat Museion
2013-Heute Kammerrat der Handelskammer Südtirol
2009-Heute Präsident der High-Tech Gruppe im Unternehmerverband Südtirol
2009-Heute Präsident der Eos (EXPORT Organisation Südtirol)
2009-Heute Vize-Präsident des Unternehmerverbands Südtirol
2006-2009 Vize-Präsident der Eos (EXPORT Organisation Südtirol)
2003-2010 Präsident der Metall-Sektion im Südtiroler Unternehmerverband
1999-2001 Mitglied des Fna 087 Agh Kommittees des Österreichischen Eichamts für die Erstellung der Standards in Der Rundholzmessung Verantwortlich für die Definition des Österreichischen Standards L1021.
1996-2000 Geschäftsführer des Nationalen Forschungszentrum für Bioelektronik “POLO Nazionale Di Bioelettronica” in Elba (ITALIEN)“
Interessant aber dürfte sein, dass jener Mann, der an der Spitze der Bozner Handelskammer sitzt, sich weniger um die Formalitäten zu kümmern scheint. Der auf der Handelskammer-Homepage veröffentlichte Lebenslauf von Handelskammerpräsident und Multiunternehmer Michl Ebner dürften kaum den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Ebners Lebenslauf besteht neben Namen, Geburtsdatum und der Position als Handelskammerpräsident aus genau vier Worten. Unter Schulbildung: "Dr. Jur. "Und als Berufsbezeichnung: „Journalist, Verleger, Unternehmer“.
Der Rest ist leer.
Dabei hätte Michl Ebner Ämter und Positionen anzuführen, die wahrscheinlich mehrere Seiten füllen würden. Das würde jedenfalls das geltende Transparenzgesetz vorschreiben.
Dabei hätte Michl Ebner Ämter und Positionen anzuführen, die wahrscheinlich mehrere Seiten füllen würden. Das würde jedenfalls das geltende Transparenzgesetz vorschreiben.
Doch Gesetze gelten anscheinend nicht für alle.
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und jetzt? wenn er 2 Seiten
und jetzt? wenn er 2 Seiten vollgeschrieben hätte, hätte der Autor wahrscheinlich wider geschrieben welche Interessenkonflikte usw. Herr Ebner hat...Herrn Franceschini kann man in Bezug auf die Ebners wenig recht machen.
Antwort auf und jetzt? wenn er 2 Seiten von Andreas gugger
Es gibt eigentlich keinen
Es gibt eigentlich keinen Grund eine Vorschrift nicht einzuhalten. Der einzige erkennbare Grund bei Michl Ebner ist vielleicht seine ausgeprägte und sprichwörtliche Bescheidenheit. Er möchte nicht als Angeber und Wichtigtuer in Erscheinung treten.