Flughafen: Planänderung platzt
In Sachen Flughafen geht es Schlag auf Schlag. Am 13. November hat der Leiferer Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Streichung der Verlängerung der Flughafenstart- und -landebahn aus dem gemeindeeigenen Bauleitplan einzuleiten. Die für die Pistenverlängerung vorgesehene Fläche soll umgewidmet werden, ein Biotop entstehen. Weil es sich um eine Fläche von Landesinteresse handelt, musste sich auch die Landesregierung damit befassen. Bis 15. Dezember war Zeit, Stellungnahmen zu dem Vorhaben einzureichen. Jetzt sagt die Landesregierung: Nein. “Der Leiferer Bauleitplan kann nicht geändert werden”, heißt es nach der “sehr langen Sitzung” (Zitat Landeshauptmann Arno Kompatscher) am Dienstag Vormittag.
Leiferer Schuld
Es geht um eine Fläche von 95.536 Quadratmetern auf dem Gemeindegrund von Leifers am südlichen Ende der Flughafenpiste. 2013 weist die Landesregierung von Amts wegen als Flughafenbereich aus, um den Ausbau der Piste von 1.294 auf 1.432 Metern zu ermöglichen. Die Verlängerung ist im Flughafenentwicklungsplan bzw. dem “Masterplan” vorgesehen, den die staatliche Behörde für zivile Luftfahrt ENAC in den Jahren zuvor genehmigt hat.
Eine Aussendung der Landespresseagentur fasst am Dienstag die weiteren Entwicklungen kurz zusammen:
“Zwar hatte die Gemeinde Leifers die vom Land von Amts wegen durchgeführte Änderung des Bauleitplans vor dem Staatsrat angefochten. Dieser hatte jedoch angesichts des übergeordneten öffentlichen Interesses und der staatlichen Zuständigkeit für Flughäfen die Richtigkeit der Änderung bestätigt. Der Ausgang der Volksbefragung, bei dem das Flughafengesetz mehrheitlich abgelehnt worden, war für die Gemeinde Leifers Anlass, sich um eine Rückwidmung der Flughafenflächen zu bemühen, trotz eines früheren negativen Bescheides der Landesregierung und des Widerspruchs zum Masterplan.”
Mit der Bauleitplanänderung will die Gemeinde Leifers dem Ausbau des Flughafens – ein Privater, der den Betrieb übernimmt, könnte die Piste um 138 Meter verlängern und damit auch größeren Maschinen den Anflug auf Bozen ermöglichen – endgültig einen Riegel vorschieben. “Das sind wir der Bevölkerung schuldig”, so der Leiferer Vize-Bürgermeister Giovanni Seppi zu salto.bz.
Von Anfang an in Frage
“Die Frage ist, ob das Land die Streichung einfach beschließen kann, wenn die ENAC-Auflagen die Verlängerung vorsehen”, bremst Landeshauptmann Kompatscher die Leiferer Träume bereits an jenem Tag als der Stadtrat das Verfahren zur Streichung der Pistenverlängerung einleitet. Mit dem Umwidmungsantrag der Gemeinde müssen sich infolge
die Landesraumordnungs- und – weil auch eine Änderung am Landschaftsplan vorgesehen ist – die Landschaftsschutzkommission befassen. Ebenso mit den Einwänden, die die Flughafenbetreibergesellschaft ABD (sprich, das Land) und die ENAC vorlegen.
“In ihrem Gutachten sind die Landesämter zum Schluss gekommen, dass die Änderungen am Bauleitplan und am Landschaftsplan unverfolgbar sind”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher am Dienstag Mittag. “Diese Gutachten hat sich die Landesregierung zu Eigen gemacht und die von der Gemeinde Leifers eingeleiteten Änderungen zu Bauleitplan und Landschaftsplan für ‘unwirksam’ erklärt. Weil sie den Richtlinien der ENAC widersprächen.”
Interessen und Sicherheit beeinträchtigt
Der Bauleitplan von Leifers kann also nicht geändert werden, kommt man beim Land zum Schluss. In der Aussendung der Landespresseagentur wird präzisiert: “Gründe dafür sind, dass der Betrieb eines Flughafens im Sinne der europäischen Vorgaben von allgemeinem Interesse ist; dass – wie bereits vom Staatsrat befunden – der Masterplan ein übergeordnetes Planungsinstrument darstellt und dass eine Streichung der Pistenverlängerung die wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Flughafenbetrieb beeinträchtigen würde.”
Dies gelte “vor allem auch im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Veräußerung der ABD Airport AG, das noch bis Jänner 2019 läuft”.
Zur Änderung des Landschaftsplanes wird folgendes vermerkt: “Dieser ist aus rechtlicher Sicht dem Bauleitplan untergeordnet, zudem stehen die Auflagen für einen Flughafen im Widerspruch zu den geplanten Änderungen. Es ist daher klar, dass ein Biotop am Ende oder am Beginn der Start- und Landebahn die Sicherheit der Luftfahrt ernsthaft beeinträchtigt, da auch bei Streichung der Erweiterung der Piste, ein Teil des Flughafens trotzdem bestehen bleiben würde.”
Neben der Bauleitplanänderung stand am Dienstag auch ein weiterer Punkt in Sachen Flughafen auf der Tagesordnung der Landesregierung. Sie hat Grünes Licht für den Abschluss der Vereinbarung mit der Flughafenbetreibergesellschaft ABD gegeben, auf deren Grundlage die Weiterführung des Flughafens im Jahr 2019 ermöglicht wird. “Dieser Vertrag wird – sofern die Gesellschaft verkauft werden sollte – vorzeitig aufgelöst”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt nach Vorlage des Tätigkeitsprogrammes.
Für alle die es nicht wissen
Für alle die es nicht wissen sollten: der Landschaftsplan ist dem Bauleitplan ÜBERgeordnet.
Es wäre meines Erachtens
Es wäre meines Erachtens wesentlich wichtiger beim Projekt Bozen Zentralbahnhof weiterzukommen als mit dem Flughafen Zeit und Geld zu verlieren. Der Flughafen ist seit 20 Jahren ein ökonomisches und umwelttechnisches Problem. Den neuen und besseren Bahnhof brauchen wir hingegen so schnell wie möglich.