“Kniefall vor mächtigen Interessen”
Lange hat er auf sich warten lassen. Nun meldet sich Stephan Lausch zu Wort. Der Koordinator der Initiative für mehr Demokratie ist enttäuscht – und erbost. Darüber, dass das Gesetz für Bürgerbeteiligung, das erst im Juli 2018 vom Landtag verabschiedet worden war, nun wieder abgeändert – und beschnitten werden soll. Er spricht von einem “Kniefall vor jenen Kräften, die sich die politische Mehrheit an der Kandare halten, die am längeren Hebel sitzen wollen.”
Lahmgelegt?
Wie berichtet, soll unter anderem das bestätigende Referendum abgeschafft werden. Für alle Gesetze, die der Landtag nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit genehmigt, besteht die Möglichkeit für 300 Bürger, eine Volksabstimmung zu beantragen. Sind die 300 Unterschriften eingereicht, muss der Landeshautpmann das Gesetz aussetzen. Dann sind sechs Monate Zeit, um 13.000 Unterschriften zu sammeln, damit es tatsächlich zu einer Volksabstimmung über das entsprechende Gesetz kommt.
Das bestätigende Referendum ist eine Art Veto-Recht für die Bürger – Gert Lanz aber sieht darin “eine übermäßige Belastung für das Gesetzgebungsverfahren”, das die Gefahr berge, “die Arbeit des Landtages selbst lahm zu legen”. Der SVP-Fraktionssprecher hat den Gesetzentwurf zur Abänderung des Direkten-Demokratie-Gesetzes vorgelegt.
“Wer fürchtet ein solches Instrument und die angebliche Lahmlegung der Gesetzgebung? Wohl die, die offensichtlich nicht davon überzeugt sind, dass sie Dinge beschließen, die von den Menschen im Land auch gewollt werden”, kontert nun Stephan Lausch in einem dreiseitigen Schreiben mit dem Titel “Von allen guten Geistern verlassen?”, das auf der Seite der Initiative für mehr Demokratie veröffentlicht wird.
Mächtige Interessen?
“Das Referendum abzulehnen heißt, im Dienste der starken Kräfte in der Gesellschaft zu stehen, die hinter den Kulissen agieren”, so der Vorwurf von Lausch, der auch Ross und Reiter benennt. Für ihn gibt es keinen Zweifel: “Dieses im Gesetz vorgesehene Referendum wäre überhaupt kein Thema geworden, so wie es bei der Verabschiedung des Gesetzes keines war, wäre nicht die Dolomiten am Tag der Abstimmung darauf aufmerksam geworden und Landeshauptmann Kompatscher, dazu befragt, willfährig aufgesprungen und hätte er nicht verkündet, dass dieser Schandfleck in der nächsten Legislatur gleich wieder beseitigt wird!”
Lausch lässt seiner Enttäuschung und seinem Zorn freien Lauf – das bestätigende Referendum abschaffen zu wollen, sei “ein Kniefall vor jenen Kräften, die sich die politische Mehrheit an der Kandare halten, die am längeren Hebel sitzen wollen, also vor einer Wirtschaftsmacht-Elite, für die Demokratie nur so lange gut geht, als diese ein schöner Schein ist, hinter dem es nach ihrem Sinn läuft. Diese Demokratie wird als Deckmantel missbraucht! Das dekliniert sich von oben herunter. Die Veranlasser dieser die Mitbestimmungsechte wieder halbieren wollenden Gesetzesinitiative sind jetzt nicht die, die hinter den Dolomiten-Artikeln stehen, ist nicht der Landeshauptmann, sondern ein Gerhard Lanz, Neuankömmling im Landtag und völlig unwissend über das, was er da als Gesetzentwurf im Landtag einbringt.”
Vergangene Woche hat es ein Treffen zwischen Lausch und Lanz gegeben. Zugute zu halten sei dem SVP-Fraktionssprecher, “dass ihm nicht die übliche, normalerweise mit Unwissenheit gepaarte Arroganz von Politikern anhaftet”, schreibt Lausch – und appelliert an Lanz, “sich mit seinem Bauchgefühl, dass dieses direktdemokratische Instrument mit der Politik, wie er sie kennt, nicht zusammenpasst, nicht als Handlanger mächtiger Interessen missbrauchen zu lassen”.
Und jetzt?
Vergangenen Donnerstag (7. März) wurde der Gesetzentwurf zur Abänderung des Gesetzes zur Bürgerbeteiligung im zuständigen I. Gesetzgebungsausschuss diskutiert. Weiter als bis zur Generaldebatte kam man allerdings nicht. Auf Antrag des Einbringers, Gert Lanz, wurde die weitere Behandlung vertagt. Wohl auch, weil innerhalb der SVP noch Gesprächsbedarf herrscht – was nicht zuletzt die Abwesenheit von Magdalena Amhof am Donnerstag zeigte. Die SVP-Abgeordnete hatte parteiintern lange um das Gesetz zur Direkten Demokratie gekämpft und war der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses, wo sie den Vorsitz innehat, fern geblieben.
“Nun, das bestätigende Referendum zu den Landesgesetzen haben wir erst einmal, gleich, ob es ein Unfall, ein Versehen oder ein Zugeständnis war”, resümiert Stephan Lausch. Er kündigt an, vom bestätigenden Referendum Gebrauch zu machen – 300 Unterschriften für dessen Aussetzung und 13.000 Unterschriften für eine tatsächliche Abstimmung sammeln zu wollen – sollte “es wirklich so weit kommen” und der Landtag per Gesetz beschließen, es abzuschaffen.
Bravo, Stephan Lausch. Kund
Bravo, Stephan Lausch. Kund tun, wenn es soweit ist, und ich werde beim Unterschriftensammeln helfen.
Welche Gesetze gibt es auf
Welche Gesetze gibt es auf denen man nicht 6 Monate warten könnte?
Vielleicht ist das das Ende der Omnibusgesetze in den man gerne so einige Schweinereien versteckt.
So kann in Zukunft die Mehrheit nicht jeden beliebigen Dreck durchdrücken.
"Wer fürchtet ein solches
"Wer fürchtet ein solches Instrument und die angebliche Lahmlegung der Gesetzgebung? Wohl die, die offensichtlich nicht davon überzeugt sind, dass sie Dinge beschließen, die von den Menschen im Land auch gewollt werden"...
Politische Entscheide sind in der Regel Ergebnisse von Kompromissen, Gesetze idem. Es werden sich also dennoch immer einige finden, die nicht mit einem Gesetz einverstanden sind. Wenn 99% der Wahlberechtigten Südtiroler ein Gesetz gut finden, dann blieben noch rund 4.200 nicht zufriedene übrig. 7% von ihnen (rund 300) könnten dieses Gesetz auf Monate lahmlegen. Demokratisch?
Enttäuscht bin ich nicht,
Enttäuscht bin ich nicht, sondern eher fassungslos über eine solche politische Dummheit.
Zu korrigieren ist das Ende des Artikels: Für das Referendum gegen ein solches Gesetz müssen wir nicht jenes Referendum bemühen, das im neuen Direkte-Demokratie-Gesetz in Bezug auf die einfachen Landesgesetze vorgesehen ist und das sie am liebsten wieder abschaffen möchten. Dafür haben wir glücklicherweise das vom Autonomiestatut Art. 47 eigens vorgesehene bestätigende Referendum (seit 2002 mit eigenem Landesgesetz geregelt), das wir Bürger vom römischen Parlament zum Schutz der wichtigsten Landesgesetze als Vetorecht und zur Kontrolle bekommen haben: zu jenen Gesetzen, mit denen unsere politischen Rechte geregelt werden, also zum Wahlgesetz und zum Gesetz über die Mitbestimmungsrechte. Das römische Parlament war 2001, als es die Reform zum Autonomiestatut beschlossen und dem Land die Zuständigkeit für die Gesetze, mit denen die Demokratie im Lande geregelt wird, übertragen hat, wesentlich großzügiger: Für dieses Referendum genügen 8.000 Unterschriften und es kennt kein Beteiligungsquorum. Und siehe einmal an: man hat sich den Luxus geleistet vorzusehen, dass diese wichtigsten Gesetze erst drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Innerhalb dieser Zeit sind gegebenenfalls die 8.000 Unterschriften für das Referendum dagegen zu sammeln. Wirklich schon wieder vergessen, das Referendum gegen das Schuler-Gesetz zur Direkten Demokratie am 9.2.2014, das der SVP eigentlich als Denkzettel genügen müsste?
Grazie Stephan!
Grazie Stephan!