Politik | Landesregierung

Die Rückzahlung

Zehn Jahre an Führungszulagen werden manche Führungskräfte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zurückzahlen müssen. Man geht von 8 bis 10 Millionen Euro aus.
Öffentlicher Dienst
Foto: upi
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in Rom, das die Landesregelung der Führungszulagen als personengebundenes Lohnelement als nicht verfassungskonform erklärt hatte, besteht Handlungsbedarf. 
Am Dienstag hat die Landesregierung  in Rücksprache mit der Anwaltschaft und der Personalabteilung vier Maßnahmen - sowohl rechtlicher als auch verwaltungstechnischer Natur - beschlossen.
Unverzüglich eingestellt werden die Zahlungen der personenbezogenen Führungskräftezulagen, und zwar rückwirkend zum 1. Juni. Führungskräfte, die einen Führungsauftrag wahrnehmen, erhalten weiterhin eine Führungskräftezulage, die aber auftragsbezogen ist. Der Lohnstreifen wird in diesem Sinne abgeändert.
Alle öffentlich Bediensteten, die keinen Führungsauftrag (mehr) innehaben und in der Vergangenheit die Zulage bezogen haben, werden über diese Maßnahme informiert. Zudem muss das Land ein Verfahren einleiten, um die personenbezogenen Zulagen rückwirkend wieder einzutreiben. Diese Führungs- oder Koordinierungszulagen müssen von jenen Bediensteten zurückgezahlt werden, die keinen Führungsauftrag wahrgenommen haben und zwar ab dem Jahr 2009, ab diesem Jahr greift die zehnjährige Verjährungsfrist.
„Weder die Bediensteten, welche die Zulage erhalten haben und diese nun zurückzahlen müssen, noch jene, die für die Auszahlung zuständige waren, tifft eine Schuld“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Alle hätten auf der Grundlage von Gesetzen gehandelt, die nun allerdings für verfassungswidrig erklärt worden sind. 
 
 
In der Verfassungsreform von 2001, mit der die Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst dem Privatrecht zugeordnet wurden, das nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt, sieht der Landeshauptmann den Ursprung des Problems. Kompatscher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die bisherige Südtiroler Regelung den Steuerzahler weniger kostet als die staatliche, die ein Verzeichnis der Führungskräfte vorsieht. Nach seinen Worten sind in der Landesverwaltung 600 bis 800 Personen betroffen, weitere 250 im Sanitätsbetrieb. Die zurückzuerstattenden Beträge wurden heute auf insgesamt 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr geschätzt. Die jährlichen Personalausgaben des Landes überschreiten die Milliarde Euro. 
Sofort eingeleitet wird auch die Änderung der derzeitigen rechtlichen Regelung sowie die allgemeine Überarbeitung des Landesgesetzes zur Regelung der Führungskräfte. „Wir müssen nun ein Modell schaffen, das mit dem Grundgesetz übereinstimmt, aber unseren Besonderheiten Rechnung trägt“, erklärte der Landeshauptmann. 
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Peter Gasser Di., 18.06.2019 - 18:22

... was für ein Chaos...
das wird dann zusätzlich auch noch alle Gemeindeangestellten in derselben Lage treffen, dann wurde von diesen Gehaltselementen in die Pensionskasse eingezahlt, vielleicht dann auch bereits zu hohe Pensionen ausbezahlt... auch ohne mit der Materie besonders vertraut zu sein man kann wohl Rechenkünste, Rekurskünste, Härtefälle und Chaos vorhersehen...

Di., 18.06.2019 - 18:22 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Mi., 19.06.2019 - 17:44

Antwort auf von Günther Alois …

„Wir müssen nun ein Modell schaffen, das mit dem Grundgesetz übereinstimmt, aber unseren Besonderheiten Rechnung trägt“, erklärte der Landeshauptmann.
Ja Herr Raffeiner, unsere Besonderheit ist, dass unsere Führungskräfte sich auf das höhere Gehalt bzw. Rente gewöhnt haben. Da kann man sie ja nicht mit Einkommens-Einbußen konfrontieren, wie den Rest der Rentner, wo die Besonderheit dann nicht mehr gilt!
Wie ich schon an anderer Stelle erwähnt habe, zeigt sich Kompatschers "neuer Stil" immer deutlicher: Privilegien für die Freunderl und jenen, die sich´s "verDienen"!

Mi., 19.06.2019 - 17:44 Permalink
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King Arthur Di., 18.06.2019 - 22:10

Antwort auf von G. P.

Das wäre wohl auch zu hoffen, oder nicht? Warum sollten Bedienstete Teile ihres Lohnes der vergangenen 10 (!) Jahre zurückzahlen müssen, ob dieser Lohn nun gerechtfertigt war oder nicht. Ich finde es eher absurd, dass das Land jetzt tatsächlich rückwirkend die ausgezahlten Gelder eintreibt. Wenn ich mir als (öffentlich) Bediensteter nicht einmal mehr sicher sein kann, dass mir mein Gehalt auch bleibt, dann gute Nacht...

Di., 18.06.2019 - 22:10 Permalink
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19 amet Di., 18.06.2019 - 22:19

Besonderheiten ? Ja im Fürstentum Südtirol war soviel Geld da, dass man es den Leuten einfach nachwerfen konnte. In welchem Land der Welt wird einem Manager eine Führungszulage gezahlt wenn er diese Funktion nicht mehr ausübt. ?

Di., 18.06.2019 - 22:19 Permalink
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Papi llon Mi., 19.06.2019 - 23:39

Es fängt schon damit an dass Kollektivverträge im öffentlichen Sektor seit Jahrzehnten verfallen sind. Das Land hat im Besonderen immer die Angestellte in höheren Positionen mit besonderen Leistungsmerkmalen mit Zuzahlungen „belohnt“. Dass diese Zuzahlungen bei wiederholtem Male in den Grundlohn aufgenommen wurden war der Anlass dass sich der Staat einmischen musste da Dieser für die Rentenzahlungen herhalten muss. Hier sollte Kompatscher als auch Durnwalder bei der Wahrheit bleiben und einsehen dass besagte Zuzahlungen mitunter die bereits gelähmte Staatskasse belastet.

Mi., 19.06.2019 - 23:39 Permalink