Politik | Landesregierung
Die Rückzahlung
Foto: upi
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in Rom, das die Landesregelung der Führungszulagen als personengebundenes Lohnelement als nicht verfassungskonform erklärt hatte, besteht Handlungsbedarf.
Am Dienstag hat die Landesregierung in Rücksprache mit der Anwaltschaft und der Personalabteilung vier Maßnahmen - sowohl rechtlicher als auch verwaltungstechnischer Natur - beschlossen.
Unverzüglich eingestellt werden die Zahlungen der personenbezogenen Führungskräftezulagen, und zwar rückwirkend zum 1. Juni. Führungskräfte, die einen Führungsauftrag wahrnehmen, erhalten weiterhin eine Führungskräftezulage, die aber auftragsbezogen ist. Der Lohnstreifen wird in diesem Sinne abgeändert.
Alle öffentlich Bediensteten, die keinen Führungsauftrag (mehr) innehaben und in der Vergangenheit die Zulage bezogen haben, werden über diese Maßnahme informiert. Zudem muss das Land ein Verfahren einleiten, um die personenbezogenen Zulagen rückwirkend wieder einzutreiben. Diese Führungs- oder Koordinierungszulagen müssen von jenen Bediensteten zurückgezahlt werden, die keinen Führungsauftrag wahrgenommen haben und zwar ab dem Jahr 2009, ab diesem Jahr greift die zehnjährige Verjährungsfrist.
„Weder die Bediensteten, welche die Zulage erhalten haben und diese nun zurückzahlen müssen, noch jene, die für die Auszahlung zuständige waren, tifft eine Schuld“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Sitzung der Landesregierung. Alle hätten auf der Grundlage von Gesetzen gehandelt, die nun allerdings für verfassungswidrig erklärt worden sind.
In der Verfassungsreform von 2001, mit der die Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst dem Privatrecht zugeordnet wurden, das nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt, sieht der Landeshauptmann den Ursprung des Problems. Kompatscher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die bisherige Südtiroler Regelung den Steuerzahler weniger kostet als die staatliche, die ein Verzeichnis der Führungskräfte vorsieht. Nach seinen Worten sind in der Landesverwaltung 600 bis 800 Personen betroffen, weitere 250 im Sanitätsbetrieb. Die zurückzuerstattenden Beträge wurden heute auf insgesamt 800.000 bis eine Million Euro pro Jahr geschätzt. Die jährlichen Personalausgaben des Landes überschreiten die Milliarde Euro.
Sofort eingeleitet wird auch die Änderung der derzeitigen rechtlichen Regelung sowie die allgemeine Überarbeitung des Landesgesetzes zur Regelung der Führungskräfte. „Wir müssen nun ein Modell schaffen, das mit dem Grundgesetz übereinstimmt, aber unseren Besonderheiten Rechnung trägt“, erklärte der Landeshauptmann.
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... was für ein Chaos...
... was für ein Chaos...
das wird dann zusätzlich auch noch alle Gemeindeangestellten in derselben Lage treffen, dann wurde von diesen Gehaltselementen in die Pensionskasse eingezahlt, vielleicht dann auch bereits zu hohe Pensionen ausbezahlt... auch ohne mit der Materie besonders vertraut zu sein man kann wohl Rechenkünste, Rekurskünste, Härtefälle und Chaos vorhersehen...
Welche Besonderheiten Herr
Welche Besonderheiten Herr Landeshauptmann??????? Warum Besonderheiten???? neue Tricks?????
Antwort auf Welche Besonderheiten Herr von Günther Alois …
„Wir müssen nun ein Modell
„Wir müssen nun ein Modell schaffen, das mit dem Grundgesetz übereinstimmt, aber unseren Besonderheiten Rechnung trägt“, erklärte der Landeshauptmann.
Ja Herr Raffeiner, unsere Besonderheit ist, dass unsere Führungskräfte sich auf das höhere Gehalt bzw. Rente gewöhnt haben. Da kann man sie ja nicht mit Einkommens-Einbußen konfrontieren, wie den Rest der Rentner, wo die Besonderheit dann nicht mehr gilt!
Wie ich schon an anderer Stelle erwähnt habe, zeigt sich Kompatschers "neuer Stil" immer deutlicher: Privilegien für die Freunderl und jenen, die sich´s "verDienen"!
Wetten, dass kein einziger
Wetten, dass kein einziger Bediensteter auch nur einen Euro zurückzahlen muss ...
Antwort auf Wetten, dass kein einziger von G. P.
Das wäre wohl auch zu hoffen,
Das wäre wohl auch zu hoffen, oder nicht? Warum sollten Bedienstete Teile ihres Lohnes der vergangenen 10 (!) Jahre zurückzahlen müssen, ob dieser Lohn nun gerechtfertigt war oder nicht. Ich finde es eher absurd, dass das Land jetzt tatsächlich rückwirkend die ausgezahlten Gelder eintreibt. Wenn ich mir als (öffentlich) Bediensteter nicht einmal mehr sicher sein kann, dass mir mein Gehalt auch bleibt, dann gute Nacht...
Besonderheiten ? Ja im
Besonderheiten ? Ja im Fürstentum Südtirol war soviel Geld da, dass man es den Leuten einfach nachwerfen konnte. In welchem Land der Welt wird einem Manager eine Führungszulage gezahlt wenn er diese Funktion nicht mehr ausübt. ?
Antwort auf Besonderheiten ? Ja im von 19 amet
Und den einfachen
Und den einfachen Landesbediensteten werden Krümel hingehalten. Auch das ist eine Südtiroler Besonderheit.
Antwort auf Und den einfachen von Stereo Typ
... wie gesagt, ich habe seit
... wie gesagt, ich habe seit 10 Jahren keine Anpassung an die Lebenshaltungskosten auf meinem Lohnstreifen.
Es fängt schon damit an dass
Es fängt schon damit an dass Kollektivverträge im öffentlichen Sektor seit Jahrzehnten verfallen sind. Das Land hat im Besonderen immer die Angestellte in höheren Positionen mit besonderen Leistungsmerkmalen mit Zuzahlungen „belohnt“. Dass diese Zuzahlungen bei wiederholtem Male in den Grundlohn aufgenommen wurden war der Anlass dass sich der Staat einmischen musste da Dieser für die Rentenzahlungen herhalten muss. Hier sollte Kompatscher als auch Durnwalder bei der Wahrheit bleiben und einsehen dass besagte Zuzahlungen mitunter die bereits gelähmte Staatskasse belastet.